#Unteilbares Zensurverbot: Warum das Verbot von linksunten.indymedia grundgesetzwidrige Zensur darstelllt

Seite 1 und 2 des Flugblattes

 

Mit – am 25.08.2017 bekanntgemachter – Verfügung vom 14. des gleichen Monats hatte das Bundesinnenministerium unter Berufung auf „Artikel 9 Absatz 2 des Grundgesetzes in Verbindung mit § 3 des Vereinsgesetzes“ u.a. verfügt:

 

„1. Der Verein ‚linksunten.indymedia’ läuft nach Zweck und Tätigkeit den Strafge­setzen zuwider und richtet sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung.

2. Der Verein ‚linksunten.indymedia’ ist verboten und wird aufgelöst.

3. Es ist verboten, die unter der URL https://linksunten.indymedia.org […] abrufbare Internetseite […] zu betreiben und weiter zu verwenden.

4. Es ist verboten, Kennzeichen des Vereins ‚linksunten.indymedia’ für die Dauer der Vollziehbarkeit des Verbots öffentlich [...] zu verwenden. Dieses Verbot betrifft insbesondere die grafische Verwendung des prägenden Vereinsnamensbestand­teils ‚linksunten’ im Schriftzug ‚linksunten.indymedia.org’ in roter Farbe kombiniert mit der Darstellung des Buchstabens ‚i’ von dem beidseitig Funkwellen symbolisie­rende Klammerzeichen abgehen: [... Fortsetzung in den Artikel-Anhängen]“

 

 

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Ergänzungen

wie wärs mit ner petition? potenzial is ja scheinbar vorhanden. nutzen allerdings fraglich.