#Unteilbares Zensurverbot: Warum das Verbot von linksunten.indymedia grundgesetzwidrige Zensur darstelllt
Mit – am 25.08.2017 bekanntgemachter – Verfügung vom 14. des gleichen Monats hatte das Bundesinnenministerium unter Berufung auf „Artikel 9 Absatz 2 des Grundgesetzes in Verbindung mit § 3 des Vereinsgesetzes“ u.a. verfügt:
„1. Der Verein ‚linksunten.indymedia’ läuft nach Zweck und Tätigkeit den Strafgesetzen zuwider und richtet sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung.
2. Der Verein ‚linksunten.indymedia’ ist verboten und wird aufgelöst.
3. Es ist verboten, die unter der URL https://linksunten.indymedia.org […] abrufbare Internetseite […] zu betreiben und weiter zu verwenden.
4. Es ist verboten, Kennzeichen des Vereins ‚linksunten.indymedia’ für die Dauer der Vollziehbarkeit des Verbots öffentlich [...] zu verwenden. Dieses Verbot betrifft insbesondere die grafische Verwendung des prägenden Vereinsnamensbestandteils ‚linksunten’ im Schriftzug ‚linksunten.indymedia.org’ in roter Farbe kombiniert mit der Darstellung des Buchstabens ‚i’ von dem beidseitig Funkwellen symbolisierende Klammerzeichen abgehen: [... Fortsetzung in den Artikel-Anhängen]“
Ergänzungen
wie wärs mit ner petition?
wie wärs mit ner petition? potenzial is ja scheinbar vorhanden. nutzen allerdings fraglich.