Schwarzfahr-Prozess: Angeklagter dreht den Spieß um und stellt Strafanzeige gegen Staatsanwaltschaft wegen Verfolgung Unschuldiger
Der Prozess um die Frage, ob offen gekennzeichnetes Schwarzfahren eine Straftat ist, geht weiter. Der zweite Verhandlungstag konnte nur die Geschehnisse einer fahrscheinlosen Fahrt aufklären. Die Zugbegleiterin beschrieb die Abläufe dort als "Demonstration". Es sei klar erkennbar gewesen, dass die Beteiligten keine Fahrkarten gehabt hätten. Da der Richter dem Angeklagten fortlaufend das Recht entzog, eigene Ausführungen zu machen, stellte der einen Befangenheitsantrag. So musste der Prozess unterbrochen werden. Fortsetzungstermin ist der 18.12. um 10.30 Uhr im Amtsgericht Gießen.
"In diesem ganzen Verfahren gibt es nur eine Straftat: Die der Staatsanwaltschaft, mich zu verfolgen", schimpfte der Angeklagte am Ende der Verhandlung am Montag, den 30.11.2015 im Amtsgericht Gießen. Zuvor hatte eine ehemalige Zugbegleiterin ihre Sicht der Geschehnisse am 2. März 2015 auf der Strecke von Kempten über Buchloe nach München geschildert. Es habe eine Gruppe eine Demonstration im Zug abgehalten. Diese seien mit Schildern und Buttons als fahrscheinlos gekennzeichnet gewesen und hätten zudem an alle Fahrgäste Flugblätter verteilt, auf denen ebenfalls zu lesen war, dass die Gruppe ohne Fahrschein unterwegs war. Hauptinhalt des Flugblattes sei allerdings die Forderung danach gewesen, dass Busse und Bahnen für alle Menschen und ohne Fahrkarte benutzbar gemacht werden sollten. Die Zeugin äußerte sogar Sympathie für diese Forderung.
Ähnliche Angaben zu den Abläufen hatte die Zugbegleiterin auch schon in einem schriftlichen Bericht gemacht, der als einziges Beweismittel in den Gerichtsakten zu finden war. Ein offen erkennbares Fahren ohne Fahrschein aber ist keine "Erschleichung von Leistungen", wie der Strafparagraph lautet. Dennoch beantragte die Staatsanwaltschaft einen Strafbefehl und behauptete dort wider besseren Wissens, die Aktivist_innen "benutzten den äußeren Umständen nach als zahlungswilliger Fahrgast" den Zug am 2. März. Diese Lüge war notwendig, um ein strafbares Verhalten behaupten zu können – weil die von der Zugbegleiterin beschriebene Demonstration mit klar erkennbarer Kennzeichnung des Schwarzfahrens eben nicht strafbar wäre. Die Strafverfolgung und die belastende Lüge seien derart verfälschend, dass die Straftatbestände der "Verfolgung Unschuldiger" und der "falschen Verdächtigung" erfüllt sind – so der Angeklagte, der nun die ihn verfolgende Behörde also selbst anzeigt. Es sei zudem nicht das erste Mal, dass die Gießener Staatsanwaltschaft mit Lügen und Erfindungen gegen ihn vorgehe, fügte er in der Strafanzeige hinzu.
Ob die Staatsanwaltschaft Gießen allerdings ein Ermittlungsverfahren startet, darf bezweifelt werden. Immerhin müsste sie gegen sich selbst ermitteln. Offen ist die Frage, ob sie trotz der Entlarvung der Lüge, die einzige Grundlage des Strafbefehlsentwurfs war, weiter auf eine Verurteilung bestehen wird. Der nächste Verhandlungstermin im Verfahren wegen vermeintlichen Schwarzfahrens ist Freitag, 18.12., um 9.30 Uhr im Amtsgericht Gießen (praktisch: abends beginnt dann in der nahen Projektwerkstatt das Seminar zum "Einmischen" in lokale Politik - siehe Termine unten).
- Die erwähnte Strafanzeige vom 30.11.2015
- Rechtliche Hintergründe, Termine und Berichte bisheriger Aktivitäten unter www.schwarzstrafen.de.vu.
Mehr Infos
Nulltarif, Schwarzfahren usw.
- Netzwerk "Solidarische Mobilität" ++ Übersicht von Nulltarif-Initiativen ++ TicketTeilen - bislang nur in Berlin noch als Aktion vorhanden
- Informationen, Gesetzestexte und -kommentare, Urteile und Studien zum Nulltarif unter www.schwarzstrafen.de.vu
Umweltschutz und Emanzipation
- Eingangsseite unter www.umwelt-und-emanzipation.de.vu
- Mitschnitt der Veranstaltung "Macht macht Umwelt kaputt" und andere Filme zu emanzipatorischer Ökologie
Ärger mit Justiz und Repression
- Informationen zu Knast ++ Knastkritik ++ Kritik an Strafe
- Fiese Tricks von Polizei und Justiz ++ Polizeigewalt
- Sich wehren: Kreative Antirepression ++ Tipps für offensive Gerichtsprozesse ++ Kreative Aktionsformen
- Broschüren und Bücher mit Tipps zum Wehren und Gründen gegen Knast und Strafe
Politische Seminare in den nächsten Wochen, u.a. zu Nulltarif und Aktionsschwarzfahren
- 18.-20.12. in der Projektwerkstatt: Sich einmischen – Akten und Pläne studieren, mitreden und protestieren vor Ort
Kreativer und widerständiger Protest ist gut. Das dürfte inkompatibel sein mit dem Versuch, sich ständig mit den Herrschenden und Privilegierten zu verbinden, um kleine Vorteile zu ergattern, aber damit das Ganze selbst zu unterstützen. Es bedeutet aber nicht, zu den Strukturen des herrschenden Systems ohnmächtigen Abstand zu halten. Ganz im Gegenteil: In den Kochtöpfen der Macht herumrühren, genau hinzugucken, Interessen zu demaskieren, Vorhaben frühzeitig und genau zu kennen, verbessert die Handlungsmöglichkeiten. Darum soll es gehen: Die vorhandenen Beteiligungs- und Handlungsmöglichkeiten im Rahmen des bestehenden Systems kennenzulernen, um sie – neben der direkten Aktion – optimal nutzen zu können, z.B. Akteneinsichtsrecht, Verwaltungsklagen gegen Planungen und Behördenentscheidungen, Bürger_innenbeteiligung bei Bauvorhaben, nach Immissionsschutzrecht usw. ++ Infoseiten zum Thema - danach bis Januar: Projektwerkstatts-Wochen, vor allem mit Archiv-/Bibliotheksarbeit, aber auch viel Zeit zum Diskutieren usw.
- Verschoben auf 8.-10.1.2016 (geplant war 21.-23.12.) in der Projektwerkstatt: Direct-Action-Training
- 25.-27.12. in der Projektwerkstatt: Seminar zu Martin Luther: Was hat der alles so gesagt? Warum wird er verehrt?
Der Anlass: Deutschnational und christlich-fundamentalistisch werden 2017 500 Jahre Thesenanschlag abgefeiert - und damit Luther, der die Verbrennung aller Juden und die Tötung aller "Gebrechlichen" forderte, Revolutionen verdammte und Frauen für minderwertige Wesen hielt. Andererseits: Optimal für Aktionen. Eine Möglichkeit wäre, die aktive Phase mit dem 31.10.2016 zu beginnen (also 499 Jahre Thesenanschlag).Ziel des Seminars: Sich informieren, aber auch schon zu diesem frühen Zeitpunkt anfangen, Aktionsideen zu sammeln, Infoveranstaltungen zu machen, Flyer usw. rauszugeben .. also vielleicht das ganze Jahr 2016 über. - 1. bis 4.1.2016 in der Projektwerkstatt: Seminar zur "Theorie der Herrschaftsfreiheit"
Wie kann eine herrschaftsfreie Welt aussehen? Diese Frage beschäftigt PhilosophInnen, manch zukunftsorientierten PolitikerInnen oder AktivistInnen, Roman- und Sachbuchschreiberlinge. Doch ein kritischer Blick zeigt meist: Zukunftsdebatten sind eher ein Abklatsch heutiger Bedingungen mit netteren Menschen in der Führung. "Freie Menschen in freien Vereinbarungen" ist radikal anders: Mit scharfem, analytischen Blick werden die Bedingungen seziert, unter denen Herrschaft entsteht, wie sie wirkt und was sich wie ändern muss, damit Menschen aus ihrem Streben nach einem besseren Leben (Eigennutz) sich nicht nur selbst entfalten, sondern genau dafür die Selbstentfaltung aller Anderen brauchen und deshalb mit herbeiführen. Aus Konkurrenz wird Kooperation, das Normale weicht der Autonomie. Vorab was zum Thema lesen? Hier ... - 8.-10.1.2016 in der Projektwerkstatt: Direct-Action-Training
Du findest, in der Welt läuft einiges verkehrt? Und fühlst Dich ohnmächtig, weil Du oft nicht weißt, wie das Bessere gelingen oder durchgesetzt werden kann? Umweltzerstörung, Menschenrechtsverletzungen in Zwangsanstalten, Diskriminierung und Ausbeutung - so vieles passiert täglich, aber kaum etwas hilft dagegen? Dann könnte dieses Direct-Action-Training (wahlweise: Workshop) helfen. Denn ganz so ohnmächtig, wie es scheint, sind wir nicht. Im Gegenteil: Es gibt viele Aktionsformen, die wir kennenlernen und üben können, um uns wirksamer wehren zu können, um lauter und deutlicher unsere Stimme zu erheben oder uns politisch einzumischen: Kommunikationsguerilla, verstecktes Theater, gezielte Blockaden oder Besetzungen, intelligente Störung von Abläufen und vieles mehr schaffen Aufmerksamkeit und bieten Platz für eigene Forderungen und Visionen. Wir werden konkrete Aktionsideen besprechen, den rechtlichen Rahmen durchleuchten und einiges ausprobieren. ++ Schon mal informieren? www.direct-action.de.vu - Sa/So, 16./17.1. in Köln (Kolbhalle, Helmholtzstraße 8-32): Direct-Action-Training
Zum Inhalt siehe 8.-10.1.2016 - 22. bis 24.1. in der Projektwerkstatt: Seminar "Freie Fahrt für alle!"
(Umwelt- und menschenfreundliche Verkehrssysteme, Nulltarif und Aktionsschwarzfahren)
Wie sieht Mobilität heute aus - und wie wäre es, wenn nicht Herrschafts- oder Kapitalinteressen alles prägen würden? Welche gesellschaftlichen Folgen haben Autoverkehr, Regionalplanung, Supermärkte auf der grünen Wiese, lange Anfahrtswege zum Arbeitsplatz, weltweiter Produkte- und Rohstoffverkehr und so vieles mehr? Wie lässt sich Fuß-, Rad- und öffentlicher Verkehr fördern? Vor- und Nachteile des Nulltarifs (keine Fahrkarten mehr). Welche Rolle kann das Aktionsschwarzfahren spielen? - 29. bis 31.1. in der Projektwerkstatt: Kritik neurechter Ideologien und rechter Gedanken in vereinfachten Welterklärungen
Wo kreuzen sich moderne rechte Ideologien mit vereinfachten Welterklärungen? Warum sind Linke und Rechte oft anti-amerikanisch, anti-israelisch, gegen Gentechnik und Konzernherrschaft, gegen Globalisierung und TTIP? Was unterscheidet die Positionen und was verbindet sie? Das Seminar soll Einblick in neurechtes Denken (Verschwörungstheorien, Pegida, Theoriebücher z.B. von Alain de Benoiste) bieten und skeptisches Denken anregen.
Mehr Infos und Anmeldung auf www.projektwerkstatt.de/termine.
Ergänzungen
Rechtsgrundlage
https://dejure.org/gesetze/StGB/344.html
(1) Wer als Amtsträger, der zur Mitwirkung an einem Strafverfahren, abgesehen von dem Verfahren zur Anordnung einer nicht freiheitsentziehenden Maßnahme (§ 11 Abs. 1 Nr. 8), berufen ist, absichtlich oder wissentlich einen Unschuldigen oder jemanden, der sonst nach dem Gesetz nicht strafrechtlich verfolgt werden darf, strafrechtlich verfolgt oder auf eine solche Verfolgung hinwirkt, wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft. Satz 1 gilt sinngemäß für einen Amtsträger, der zur Mitwirkung an einem Verfahren zur Anordnung einer behördlichen Verwahrung berufen ist.
(2) Wer als Amtsträger, der zur Mitwirkung an einem Verfahren zur Anordnung einer nicht freiheitsentziehenden Maßnahme (§ 11 Abs. 1 Nr. 8) berufen ist, absichtlich oder wissentlich jemanden, der nach dem Gesetz nicht strafrechtlich verfolgt werden darf, strafrechtlich verfolgt oder auf eine solche Verfolgung hinwirkt, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft. Satz 1 gilt sinngemäß für einen Amtsträger, der zur Mitwirkung an
1. einem Bußgeldverfahren oder
2. einem Disziplinarverfahren oder einem ehrengerichtlichen oder berufsgerichtlichen Verfahren
Ich glaub ich kenn da auch ein paar mit denen noch Rechnungen offen sind...
Nächster Prozesstermin: 18.12. um 9.30 Uhr
Im obigen Text sind versehentlich zwei verschiedene Zeiten für den nächsten Prozesstermin genannt worden. Richtig ist: 9.30 Uhr.
Pressebericht
Artikel in Gießener Allgemeine (mit schon ziemlich vielen widerlichen kommentaren)
http://www.giessener-allgemeine.de/Home/Stadt/Uebersicht/Artikel,-Umsons...
Termin verschoben!
Achtung: Nächster Prozesstermin verlegt auf Montag, 21.12. (Ort und Uhrzeit bleiben) - also statt 18.12.