Die Krawalle im Schanzenviertel sind mittlerweile mythenbehaftet und heftig umstritten. Alles was sich zum derzeitigen Zeitpunkt sagen lässt, ist, dass das von offizieller Stelle medial aufgebauschte Erklärungsmuster, nachdem die Ausschreitungen allein das Werk einer Gruppe gut organisierter „autonomer Krawallmacher“ gewesen sei, wenig überzeugend und in Hinblick auf die organisatorische und politische Verfasstheit der sog. „Autonomen“ schlichtweg lächerlich ist. Ebenso verhält es sich mit Deutungsversuchen aus dem linksradikalen Spektrum, die die Ereignisse als „kleinen Hamburger Aufstand“, „Sieg auf der Straße“ oder „Oase der Freiheit“ abfeiern. All dies illustriert einmal mehr das intellektuelle Scheitern der sog. „Autonomen“ in nunmehr über 30 Jahren den Unterschied zwischen einfachen Glasbruch und der Aneignung und Sozialisierung der Produktions-und Genussmittel durch die solidarische und selbsttätige Aktion der Proletarisierten auch nur ansatzweise zu verstanden zu haben. Sicher lag den Riots bis zu einem bestimmten Grad ein sozialer Gehalt zugrunde. Vorrangig speisten sie sich jedoch aus (berechtigter) Wut auf die Polizei, Frustration und politischer Perspektivlosigkeit, was sich letztendlich in blinder Gewalt und in jeder Hinsicht unverantwortlichen Aktionen übersetzte. Es ist höchst zweifelhaft ob organisierte linksradikale Strukturen jemals nennenswerten Einfluss auf den Zeitpunkt, die Vorgehensweise und das Ausmaß der Riots hatten.4 Und selbst wenn?! Die Dynamik der kapitalistisch verfassten Erlebnisgesellschaft hat den „Autonomen“ schon lange das Monopol für zweckfreie Aktionen entzogen. Die Riots mögen sich an der Wut über die Polizei entzündet haben, doch dies nahm schnell die Dynamik einer inhaltsleeren Eventrandale an, an der sich Partyvolk, unpolitische Jugendliche und nach ernstzunehmenden Gerüchten auch Nazi-Hools beteiligten. Für eine gesellschaftlich marginalisierte radikale Linke gäbe es also nicht den geringsten Grund sich mit fremden Federn zu schmücken, oder im vorauseilenden Staatsgehorsam vom angerichteten Sachschaden zu distanzieren.