Menschenverachtender Plan: AfD will „Herdenimmunität“ für Sachsen

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Die AfD-Landtagsfraktion will einen raschen Ausstieg aus den Anti-Corona-Maßnahmen und dem Virus freien Lauf lassen. Sie beruft sich auf ein angeblich günstiges „Kosten-Nutzen-Verhältnis“, für das die Wirtschaft viel und Menschenleben wenig zählen. Bürger*innen sollen auf „Eigeninitiative“ setzen, Unternehmen dagegen auf Geld vom Staat.

Es ist ein Spiel mit vielen Menschenleben und einer der bisher drastischsten Vorschläge der sächsischen AfD: Die Lantagsfraktion erklärt die bisherige Pandemiebekämpfung für „unwissenschaftlich“. Stattdessen wird auf die verpönte Herdenimmunität gesetzt, weil sie sich angeblich besser rechnet. Dahinter stehen rein wirtschaftliche Interessen – und eine erschreckende Verachtung des Lebens. Vielleicht ist das der Grund, warum die AfD ihren Antrag bislang nicht öffentlich präsentiert hat.

Tote fürs „Kosten-Nutzen-Verhältnis“

Die AfD-Fraktion im Sächsischen Landtag will einen radikalen Strategiewechsel bei der Bekämpfung der Pandemie und fordert eine „Herdenimmunität“ in Sachsen. Das geht aus einem neuen Antrag hervor, den Jörg Urban und Jan Zwerg als Fraktionsspitze unterzeichnet und am Montag im Parlament eingereicht haben. Möglich ist eine Behandlung bereits bei der kommenden Plenarsitzung in einer Woche. Im Antragstext fordert die Fraktion eine „Aufgabe von allgemeinen, die gesamte Bevölkerung betreffenden Schutzmaßnahmen zu Gunsten stärker bevölkerungs- und risikogruppenspezifisch ausgerichteter Schutzmaßnahmen“. Im Begründungsteil heißt es dann konkreter, dass es um „die kontrollierte Herstellung einer Herdenimmunität“ geht.

Was in dem Zusammenhang „kontrolliert“ bedeuten soll, wird nicht erläutert. Die AfD geht auch nicht auf die bekannten Probleme ein, dass bei der Strategie der Herdenimmunität vermeidbare Todesfälle in extremer Zahl in Kauf genommen werden und eine raschen Überlastung des Gesundheitswesens – verbunden mit weiteren Opfern – eintreten könnte. In den Vordergrund gestellt wird stattdessen ein angeblich „besseres Kosten-Nutzen-Verhältnis“ im Vergleich zu den bisher erprobten allgemeinen Einschränkungen. Der Vorteil, so wird gemutmaßt, werde sich im Falle einer zweiten Infektionswelle zeigen: Seien dann nicht schon weite Teile der Bevölkerung infiziert gewesen und dadurch immun geworden, werde es die gesamte Gesellschaft hart treffen.

Das ist eine gefährliche Wette auf die Zukunft. Denn es ist in Wirklichkeit noch völlig unklar, wann und in welchem Ausmaß eine zweite Infektionswelle stattfinden wird, ob bis dahin eine „Durchseuchung“ der Bevölkerung erreicht sein kann und wie lange eine Immunität überhaupt anhält. Was die AfD in ihrer Kalkulation völlig ausblendet: Bei einem Wechsel auf die Herdenimmunität gingen die Erfolge der bisherigen Eindämmungsversuche, die hohe Folgekosten nach sich ziehen, verloren.

Pandemiebekämpfung „zweifelhaft“?

Mit ihrem Vorschlag setzt die AfD voraus, was dem eigenen Antrag nach hinten und vorne fehlt: belastbare Daten. Schon im Titel des Antrags ist die Rede von einem „lückenhaften Halbwissen“ über das SARS-CoV-2-Virus und die COVID-19-Erkrankung. Es gebe zu wenige Informationen, um die Pandemie zielgerichtet zu bekämpfen, beklagt die AfD und liegt damit richtig. Forscher*innen gehen unter anderem von einem erheblichen Dunkelfeld unerkannter Infektionen aus, zudem weichen Angaben über die Sterberate stark voneinander ab. Man brauche mehr und präzisere Daten für bessere, gezieltere Maßnahmen – so weit, so selbstverständlich.

In ihrem insgesamt achtseitigen Antrag bemüht sich die AfD denn auch um fachgerechte Begriffe und nachvollziehbare Hinweise auf ungeklärte epidemiologische Fragen. Sie stellen sich, weil der Virus neu ist und der Pandemie keine Grundlagenforschung vorangehen konnte. Doch die AfD versteht dieses Problem als ein Defizit der Regierungspolitik: Es fehle „bis heute eine ausreichende Datenbasis für die Rechtfertigung der Grundrechtseinschränkungen“, es seien einfach „zweifelhafte Entscheidungen auf Grund unzureichender Entscheidungsgrundlagen“ getroffen worden.

Zweifelhaft? Es gibt durchaus eine Datenbasis, mit der die Kontaktbeschränkungen gut begründet werden können, nämlich ihr messbarer Erfolg. Im selben Antrag räumt die AfD ein, dass die Verbreitung des Virus durch die bisher ergriffenen Maßnahmen „stark reduziert“ werden konnte. Doch die AfD führt dagegen das „Kosten-Nutzen-Verhältnis“ ins Feld, das bisher nicht richtig betrachtet worden sei. Man müsse viel stärker auf die schon eingetretenen oder noch zu befürchtenden „Schäden an der sächsischen Wirtschaft“ achten, heißt es. Dabei ist es nur wenige Tage her, dass der Landes- und Fraktionsvorsitzende Urban versicherte, der AfD gehe Gesundheit vor Profit. Jetzt sieht man die Sache genau umgekehrt.

Unüberlegter Hauruck-Exit

Im Sinne der nunmehr vorrangigen wirtschaftlichen Interessen entwirft die Fraktion in ihrem Antrag weitreichende Maßnahmen für einen raschen Ausstieg aus allen aktuellen Einschränkungen, einen Exit-Plan. So sollen unter anderem „unverzüglich“ alle Kindertagesstätten wiedereröffnet werden. Die AfD stützt sich dabei auf einen MDR-Bericht über eine Studie, die in Island durchgeführt wurde und bei der kein Kind unter zehn Jahren positiv getestet worden ist. Soll heißen: Kinder sind weder selbst gefährdet, noch sind sie Überträger*innen. Auch das Robert-Koch-Institut geht davon aus, dass Kinder seltener von Infektionen betroffen sind und der Krankheitsverlauf bei ihnen häufiger mild und unspezifisch ausfällt als bei Älteren. Allerdings „kommen auch bei Kindern, insbesondere bei Säuglingen und Kleinkindern schwere Verläufe vor“, warnt das RKI.

Die AfD nimmt das in Kauf. Sie will außerdem sofort alle Verkaufsstellen und Gewerbebetriebe sowie alle gastronomischen und touristischen Einrichtungen wieder zugänglich machen. Fortbestehende Schließungen von Gaststätten und Beherbungseinrichtungen seien „im Sinne der Vermeidung einer Ausbreitung von Neuinfektionen nicht nachvollziehbar“, heißt es zur Begründung. Dass touristisch hochfrequentierte Orte bislang bedeutsame Infektionsherde waren und dass man beim Essen keine Maske tragen kann, mochte der Fraktion nicht einfallen. Der besondere Einsatz der sächsischen AfD für die Belange kleiner und mittelständischer Unternehmer*innen hat womöglich auch wenig mit Corona, sondern viel mit Klientelpolitik zu tun. Mehr als 40 Prozent der AfD-Abgeordneten in Sachsen waren zuletzt, bevor sie ihr Mandat angetreten haben, nach eigenen Angaben Selbständige, einige sind es nebenher immer noch.

Es ist die am stärksten repräsentierte Statusgruppe innerhalb der sächsischen Fraktion. Ihr „tourismuspolitischer Sprecher“ Mario Kumpf hatte am Montag die Wiedereröffnung von Gaststätten und Hotels sowie großzügige Finanzhilfen gefordert – rückzahlungsfrei, versteht sich. Was Kumpf nicht erwähnt, ist sein eigenes Interesse an dem Thema: Zufällig gibt es einen familieneigenen Gaststätten- und Touristikbetrieb. Was außerdem nicht erwähnt wurde, als Kumpf seine weitreichenden Forderungen gestern in der Sächsischen Zeitung ausbreiten durfte: Hilfen für solche Gewerbe sind bereits ein Kabinettsthema. Einmal mehr springt die AfD auf einen fahrenden Zug auf, um hinterher behaupten zu können, man habe ihre Forderungen umgesetzt.

Bürger*innen werden sich selbst überlassen

Mit ihrem wirtschaftspolitischen Gießkannen-Ansatz liegt die sächsische AfD derweil über Kreuz mit der Bundespartei. In der vergangenen Woche kritisierte Alice Weidel in einem Gastbeitrag für die parteinahe Wochenzeitung Junge Freiheit staatliche Hilfen jeder Art, denn sie seien per se eine „Versuchung zur Plan- und Staatswirtschaft“. Stattdessen wirbt sie für Steuersenkungen – und damit für den Verzicht auf Einnahmen, die beispielsweise gebraucht werden, um irgendwann den milliardenschweren sächsischen Rettungsschirm gegenzufinanzieren, für den sich die sächsische Fraktion in der letzten Landtagssitzung ausgesprochen hat. Anders ist es in der Sozialpolitik: Hier hat die AfD auch in Sachsen nicht vor, Geld zu verteilen und beispielsweise Lohnabhängigen in Kurzarbeit, prekär Beschäftigen im Pflegesektor oder Auszubildenden aller Branchen unter die Arme zu greifen.

Im Gegenteil: Künftig soll stärker auf die „Eigenverantwortung der Bürger“ gesetzt werden, heißt es in dem Antrag. Für die AfD ist der Infektionsschutz und die Bewältigung der Pandemie außerhalb der Wirtschaft ein rein privates Problem, dem mit „Freiwilligkeit“ und „Vernunft“ begegnet werden müsse, nicht durch staatliche Eingriffe. Allenfalls komme die Verteilung von Gratis-Schutzmasken in Frage, heißt es weiter hinten im Text. Damit setzt die Fraktion ausdrücklich auf einen Alleingang Sachsens: Bei allen Maßnahmen seien regionale Unterschiede zu berücksichtigen, sie ergäben sich aus der unterschiedlichen „Dynamik des Infektionsgeschehens“, heißt es. Daher sei ein bundeseinheitliches Vorgehen „wissenschaftlich unbegründet“, so der Antrag.

Auch hier war die Linie bisher eine völlig andere. Die AfD kritisierte bis vor kurzem den sächsischen Ministerpräsidenten Michael Kretschmer unter anderem dafür, angeblich nicht so schnell und entschlossen gehandelt zu haben wie etwa sein bayrischer Amtskollege. Und noch vor zwei Wochen echauffierte man sich darüber, dass in Sachsen die Bau- und Gartenmärkte geschlossen blieben, während sie in allen anderen Bundesländern geöffnet waren. Dabei war die sächsische Eigenheit genau so ein regionaler Unterschied, den man jetzt fordert. Begründet waren die Schließungen mit dem erhöhten Altersschnitt der hiesigen Bevölkerung, also der vergleichsweise großen Risikogruppe. Sie wäre das erste Opfer der Herdenimmunität, nach der die AfD jetzt verlangt.


Redaktioneller Hinweis: Der Antrag der AfD-Fraktion trägt den Titel „Wissenschaftliche Fakten statt lückenhaftes Halbwissen – unverzüglich eine objektive und transparente Analyse der ‚Corona-Krise‘ in Sachsen durchführen und ein nachvollziehbares Risiko-Nutzen-Verhältnis der Schutzmaßnahmen ableiten!“ und wurde am Montag mit der Drucksachen-Nummer 7/2165 eingereicht. Mit geringfügigen Änderungen wurde der fast inhaltsgleiche Antrag am Dienstag erneut eingereicht, nun mit der Drucksachen-Nummer 7/2171. Die wesentlichen Forderungen sind unverändert.

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