Antisemitismus-Prozess gegen Friedensgesellschaft vertagt auf 30.7.26
Ist es verbandsschädigend für die Deutsche Friedensgesellschaft-Vereinigte Kriegsdienstgegener*innen (DFG-VK), wenn Mitglieder des Berliner Landesvorstandes auf Antisemitismus in der Friedensbewegung hinweisen? Darüber verhandelte heute das Landgericht Stuttgart. Die DFG-VK hatte wegen Kritik an Antisemitismus im Herbst 2025 alle Mitglieder des Berliner Landesvorstandes vor die Tür gesetzt. Dies ließen diese sich nicht gefallen und zogen vor Gericht.Unterstützer der Ausgeschlossenen zeigten sich vor Gericht mit einer Kundgebung solidarisch. Sie zeigten Plakate mit Gesichtern von Friedensnobelpreisträger*innen, die sich gegen Antisemitismus und Israelhass positionierten. Eine Entscheidung fällte das Gericht noch nicht. Die Richter*in ließ jedoch erkennen, dass sie den Argumenten des Klägers eher nicht folgend wird. „Antisemitismus ist Kriegsursache“, sagt Toni Schmitz, Sprecher*in zweier betroffener Mitglieder des damaligen Berliner Landesvorstandes: „Deshalb sollte eine seriöse Friedensorganisation aktiv gegen Antisemitismus vorgehen, statt Kritiker*innen rauszuschmeißen.“
„Gerechter Frieden“ oder Antisemitismus?
Wie kam es dazu, dass die Bundesebene der Friedensgesellschaft DFG-VK einen ganzen Landesvorstand entfernt? Der BundessprecherInnenkreis (BSK) nennt als Grund für den Rausschmiss die Kritik des Berliner Landesvorstands am Netzwerk „Gerechter Frieden“. Dieses Bündnis, an dem sich auch die Bundes-DFG-VK beteiligt, veranstaltete am 18. Oktober 2024 und am 15. Februar 2025 in Berlin Kundgebungen unter dem harmlos klingenden Titel „Für einen gerechten Frieden in Palästina und Israel“. Toni Schmitz erklärt die Kritik des damaligen Berliner Landesvorstands: „Das Bündnis schiebt die Schuld an der Situation in Gaza einseitig Israel zu und klammert die Verantwortung der Hamas aus.“
Kritik seit 2024 in der innerverbandlichen Diskussion
Diese Kritik äußerte der Berlin-Brandenburger Landesvorstand bereits Ende 2024 in innerverbandlichen Diskussionen. Der BundessprecherInnenkreis reagierte darauf nicht und beteiligte sich trotzdem am Netzwerk „Gerechter Frieden“. Schließlich veröffentlichte der Berlin-Brandenburger Landesvorstand seine Kritik und meldete eine Gegenkundgebung zur Veranstaltung des Netzwerks „Gerechter Frieden“ an.
Weitere Hintergrundinformationen zu den Ausschlüssen gibt es hier:
Eine Chronologie des Streites zwischen dem Berlin-Brandenburger Landesvorstand und dem BundessprecherInnenkreis gibt es hier:
Kundgebung vor dem Gericht
Vor dem Gericht hatten Mitglieder des Antimilitaristischen Aktionsnetzwerkes (a2n), das aus der Jugendorganisation der DFG-VK hervorgegangen ist,
eine Kundgebung organisiert. Mit Portraits von Friedensnobelpreisträgern, die sich gegen Antisemitismus positioniert hatten, zeigten sie sich unter dem Slogan "Friedensnobelpreisträger*innen" gegen Antisemitismus in der Friedensbewegung" solidarisch mit dem klagenden Betroffenen.
Mit Nobelpreisträgern gegen Antisemitismus
Auf den Plakaten sagt Martin Luther King: "Frieden für Israel bedeutet Sicherheit. Wir müssen all unsere Kraft dafür einsetzen sein Existenzrecht zu schützen." Von Barack Obama stammt folgendes Zitat: "Der Antisemitismus hat keinen Platz in der zivilisierten Welt." Kofi Anan ergänzt: "Es erweckt bisweilen den Anschein als diensten die Vereiniten Nationen allen Völkern der Welt; außer einem: Den Juden."
David Trimble analysiert: "Die heutige radikale Linke offenbart eine besonders perfide Form des Antisemitismus. Eine, die in antirassistische Rhetorik gekleidet ist, um sie gesellschaftsfähig zu machen. Nicht Juden; so behaupten sie; seien unter den Völkern besonders böse. Es sei lediglich Israel, dass die Quelle einer solchen Bösartigkeit darstelle."
Auch Bertha war gegen Antisemitismus
Unter den abgebildeten Nobelpreisträgern ist auch Friedensgesellschafts-Mitglied Carl von Ossetzky. Er sagt: "Der Antisemitismus ist dem Nationalismus blutsverwandt und dessen bester Alliierter". Auch die Gründerin der DFG, Bertha von Suttner, forderte bereits lautstarkes Einschreiten gegen Antisemitismus: "Wir waren noch im Kaukasus, als wir (...) vom Hofprediger Stoecker propagierten Antisemitismus Kunde erhielten. (...) Wir legten die Argumente gegen diesen Rückfall in das Mittelalter in verschiednenen Artikeln nieder (...) Die Artikel wurden uns zurück geschickt mit der Begründung: In Österreich gibt es keinen Antisemitismus. Und sollte sich aus Preußen etwas davon zu uns verpflanzen, so wäre das einzige richtige Verhalten dagegen: Verächtliches Stillschweigen. Das dieses Verhalten nicht das Richtige war, haben die späteren Ereignisse gezeigt. Gegen Unrecht- wenn man es als solches erkennt- muss man sich wehren. Da gibts nichts anderes." "Wäre Bertha von Suttner heute noch Mitglied der DFG-VK, hätten sie sie längst rausgeschmissen!" sagte eine Person auf der Kundgebung.
Solidarität aus dem Berliner Landesverband
Der aktuelle, im Dezember 2025 gewählte Landesvorstand solidarisierte sich mit ihren ausgeschlossenen Vorgänger*innen:
https://dfg-vk-berlin.de/uncategorized/solidaritaet-mit-den-vom-ausschlussverfahren-betroffenen/
Auch das Offene Treffen der im Landesverband Aktiven veröffentlichte eine Solidaritätserklärung:
https://dfg-vk-berlin.de/uncategorized/offenes-treffen-erklaert-solidaritaet-mit-klagenden/
In einer Erklärung zum heutigen Prozesstag sagt der aktuelle Landesvorstand: "Als Landesverband haben wir großes Interesse an der gerichtlichen Klärung über die Rechtswidrigkeit der Ausschlüsse. Wir halten sie nicht nur inhaltlich für falsch, sondern bewerten sie auch als schädlichen Eingriff in die Autonomie unserer Gliederung und erhebliche Einschränkung der innerverbandlichen Demokratie. Wir haben immer betont, dass der Bundesverband mit der Rücknahme der Rausschmisse zurück zu einer diskursiven Auseinandersetzung kommen könnte, womit die Klagen hinfällig würden. Da dies nicht geschehen ist, hoffen wir darauf, dass die Ausschlüsse vom Landgericht als rechtswidrig erkannt werden."
Was war im Gericht?
Im und vor dem Gericht wars überraschend chillig. Trotz Kundgebung und Mobilisierung machten die Justizwachtmeister*innen im Gericht auf Business as usual und auch von den Cops gabs keinerlei Schikane. Die Richter*in verzichtete am Beginn des Prozesses auch auf das Unterwerfungsritual mit dem Aufstehen. Aus den Reihen der DFG-VK war der komplette Vorstand und eine Mitarbeiter*in erschienen.
Keine Einigung
Zu einer Einigung in der dem Prozess vorgelagerten Güteverhandlung kam es nicht. Auf die Frage der Richter*in, ob die streitendenden Parteien sich irgendwie einigen könnten, antwortete DFG-VK Bundeskassierer Ralf Buchterkirchen: "Mir fehlt die Fantasie dafür". Der Kläger erklärte hingegen, er sähe durchaus Möglichkeiten für eine Einigung: "Wir sind doch nicht die Deutsche Anti-Israel-Gesellschaft!" Weiter habe er kein Verständnis dafür, warum die Bundesspitze der DFG-VK ausgerechnet zum Nahostkonflikt eine einheitliche Linie vorschreiben und jegliche Abweichung davon mit Ausschlüssen bestrafen müsste. Die in der Satzung festgelegte Autonomie der Landesverbände ermögliche in anderen Themenbereichen politische Unabhängigkeit. "Warum können wir dazu nicht zurückkehren?"
Dringlichkeit?
Doch die Richter*in ließ durchblicken, dass sie den Argumenten der Klage eher nicht folgen wird. Zwar sieht sie Dringlichkeit des Ausschlusses eher nicht gegeben, doch da nach dem Bundessprecher*innenkreis (BSK) auch der Bundesausschuss (BA) die Rauswürfe sanktioniert habe, heile das eventuelle Formfehler.
Kollektivausschluss?
Obwohl die anwesenden Bundessprecher*innen ganz offen zu erkennen gaben, dass sie den Kläger nicht wegen seines individuellen Verhaltens, sondern wegen eines politischen Konflikts mit dem Berliner Landesverband herausgeworfen haben, äußerte die Richter*in keine abschließende Meinung zu der Frage, ob es sich deswegen um einen unzulässigen Kollektivausschluss handelte. Denn die Bestätigiung des Ausschlusses durch den Bundesausschuss heile einen solchen Formfehler sowieso. Und Protokolle spielten ohnehin keine Rolle, da in den Satzungen und Geschäftsordnungen der DFG-VK nirgends eine Protokollpflicht festgelegt sei.
Unverhältnismäßig und willkürlich?
Auch halte sie den Ausschluss nicht für unverhältnismäßig und willkürlich. Denn es hätte genügend Gelegenheiten für Gehör gegegeben. Dass Leute für den ganzen wirklichen Dreck in der DFG-VK keine Konsequenzen erfahren haben, sei egal.
Vorläufige Beweiswürdigung
Die Richterin gab in ihrer vorläufigen Beweiswürdigung zu erkennen, dass sie voraussichtlich im Sinne der DFG-VK entscheiden werde. Toni Schmitz überrascht das: "Unser Kernargument, dass der BSK formal individuelle Ausschlüsse dazu missbraucht hat, einen Landesverband handlungsunfähig zu machen, hat das Gericht gar nicht gewürdigt." Toni sei gespannt, wie das Gericht das in der Urteilsbegründung wegargumentieren wolle. "Und mal sehen, was das Oberlandesgericht in der Berufung dazu sagt!"
Wie geht es weiter?
Nach der Entscheidung am 30. Juli um 13:15 im Saal 230 im Landgericht Stuttgart besteht die Möglichkeit, dass die unterlegene Partei Rechtsmittel einlegt. „Dann dauert das alles mindestens nochmal ein Jahr…“ sagte ein Mitglied der Soli-Gruppe des Betroffenen. Darüber hinaus sind zwei weitere Verfahren anhängig. Denn zwei weitere ausgeschlossene Vorstandsmitglieder klagen ebenfalls. Diese Verfahren könnten theoretisch völlig anders ausgehen, da der Urteilsspruch immer nur für das jeweilige Verfahren gilt. „Da kann sich die DFG-VK also noch auf so einiges an Kritik und Kosten gefasst machen, wenn sie auf ihrem Ausschluss-Kurs bleibt“, freut sich einer der Betroffenen.
Mehr Infos:
Weitere Hintergrundinformationen zu den Ausschlüssen gibt es hier:
Eine Chronologie des Streits zwischen dem Berlin-Brandenburger Landesvorstand und dem BundessprecherInnenkreis gibt es hier:
"Wir sind dann mal weg..." Warum das Jugendnetzwerk aus der Friedensorganisation DFG-VK desertiert:
Wann gehts weiter?
Donnerstag, 30.Juli 2026. um 13:15
Wo gehts weiter?
Landgericht Stutttgart, Archivstr. 15, Saal 230
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