Kriminell aber ohne Vereinigung? Über die Einstellung des Münchner "Zündlumpen"-Verfahrens gegen einen der drei Beschuldigten
Und wieder einmal flattern gelbe Briefumschläge bei Münchner Anarchist:innen ins Haus. Diesmal allerdings nicht mit den geistigen Ergüssen unserer Lieblingsgeneral-SAin Firoozi (bzw. scheint eher sie einen Narren an einigen Münchner Anarchist:innen gefressen zu haben), sondern diesmal ist es die oberrichterliche Vereinigung "VRiOLG Dr. Stoll" & Co. am Oberlandesgericht München, die einige Anarchist:innen mit einem Text beehrt. Über drei Monate, nachdem die richterliche Vereinigung Himmelstoß & Co. die Eröffnung des "Zündlumpen"-Verfahrens vor seiner (Staatsschutz(SS))-Kammer ablehnte, weil sie bei einem der drei Beschuldigten kein Argument entdecken konnte, das ihm eine Beteiligung an der Herausgabe des "Zündlumpen" nachweisen könne, und General-SAin Firoozi flugs Beschwerde gegen diesen Beschluss einlegte, hat sich nun das Oberlandesgericht München endlich zu einer Entscheidung herabgelassen.
Und nachdem uns bereits die richterliche Vereinigung Himmelstoß & Co. mit ihrer Abneigung gegen unglaubwürdige Handlungsstränge in der Firoozi'schen Anklageschrift überraschte, so zeigte sich nun auch die oberrichterliche Vereinigung Stoll & Co. – trotz ihrer institutionellen und ideologischen Verbundenheit mit der General-SA und ihrer Affinität gegenüber dem uns ja eher grundsätzlich suspekten literarischen Genre der Juristerei – nun ja, sagen wir mal, pikiert über die schriftstellerischen Kompetenzen der General-SAin Firoozi. Und so befand auch sie den Firoozi'schen Plot rund um den "Zündlumpen" für derart unglaubwürdig, dass sie die Einwände der Himmelstoß'schen Vereinigung bestätigte, und die Eröffnung des Verfahrens gegen einen der drei Beschuldigten aus Mangel an Beweisen ablehnte.
Zugegebenermaßen hatte sich General-SAin Firoozi in ihrer Beschwerde wenig Mühe gegeben, ihren Plot zu verteidigen, und hatte entgegen jeglicher Rechtsstaatsprinzipien, die doch sonst der post-nationalsozialistische bundesdeutsche Staat zur Legitimation seiner Herrschaft über Land und Leute so hochhält, argumentiert, dass der Umstand, dass nichts darauf hindeute, dass der dritte Beschuldigte irgendetwas mit der Erstellung und Verbreitung des "Zündlumpen" zu tun habe, nicht bedeute, dass er nicht trotzdem etwas mit dem "Zündlumpen" zu tun habe. Man wundert sich zwar, wie General-SAin Firoozi an ihren Posten kam, wenn sie offenbar sogar die Einführungsvorlesung im Jurastudium verschlafen zu haben scheint, aber die Aufklärung dieses Wunders ist von uns eher mäßig von Interesse. Jedoch war diese Behauptung wohl auch der oberrichterlichen Vereinigung Stoll und Co. zu bunt, und so wies sie die Beschwerde der General-SAin Firoozi ab und verweigerte nun endgültig, das Verfahren gegen ebenjenen dritten Beschuldigten zu eröffnen, und – da es mindestens drei Beschuldigte dafür braucht –, das Verfahren wegen krimineller Vereinigung nach § 129 StGB zu verhandeln.
Während General-SAin Firoozi außerdem in ihrer ursprünglichen Anklage im "Zündlumpen"-Verfahren das Auffinden des "Anarchist Cookbook" und der "PRISMA" in Nathalies Keller als "Anleitung zu einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat" wertete, und behauptete, Manuel und Nathalie hätten sich diese Schriften in der Absicht beschafft, Polizeibeamte zu ermorden – was sich darin zeige, dass sich im "Anarchist Cookbook" Anleitungen zum Umfunktionieren einer Schrotflinte und des Baus eines Schalldämpfers und in der PRISMA Anleitungen zum Bau eines Molotow-Cocktails befänden, sowie im ebenselben Keller polizeifeindliche Schriften zu finden seien und angeblich alle "Zutaten" zum Bau eines Molotow-Cocktails –, hatte die richterliche Vereinigung Himmelstoß & Co. diesen Anklagepunkt wegen Verjährung – es könne nicht ermittelt werden, zu welchem Zeitpunkt diese Schriften beschafft worden seien und so müsse angenommen werden, dass dies außerhalb des Verjährungszeitraums geschehen sei – abgelehnt. In ihrer Beschwerde machte sich General-SAin Firoozi nicht einmal die Mühe, diesen Punkt der Anklage zu verteidigen, doch beleidigte dieser offenbar den sicherlich einiges an abenteuerlichen Behauptungen ihrer Staatsanwälte gewöhnten Feingeist der oberrichterlichen Vereinigung Stoll & Co. derart, dass sie nicht nur den Himmelstoß'schen Einwand der Verjährung bestätigte, sondern außerdem nicht umhin konnte zu bemerken, dass die einzige potenzielle "Zutat" für einen Molotow-Cocktail, die gefunden worden sei, "Stofffetzen" waren. Nicht einmal die inzwischen schon fast sprichwörtlich gewordenen "zehn leeren Flaschen Wein", die es in früheren Zeiten noch brauchte, um Menschen den Bau von Molotow-Cocktails zu unterstellen, hatten die SS-Bullen rund um KHM Rommeis und PK Schneider in Nathalies Keller finden können, geschweige denn Benzin, Diesel, Kleber oder Styropor.
Einen Gefallen allerdings tut die oberrichterliche Vereinigung Stoll & Co. der General-SAin Firoozi aber doch, und eröffnet das Verfahren entgegen der Himmelstoß'schen Entscheidung vor dem Landgericht. Aus der Affäre ziehen konnte sich die richterliche Vereinigung Himmelstoß & Co., die sich bislang nicht gerade mit Übereifer, ja geradezu mit Widerwillen dem Komplex "Zündlumpen" gewidmet hatte, aber dennoch, denn dadurch, dass der Vorwurf der kriminellen Vereinigung vom Tisch ist, wird er vor einer normalen Strafkammer des Landgerichts verhandelt werden. Begründet wird diese Entscheidung mit dem Aktenumfang, der sich auf über 10.000 Seiten bemisst, sowie mit einem zu erwartenden unkooperativen Verhalten von Manuel und Nathalie und einer entsprechenden längeren Verfahrensdauer, was sich daran zeige, dass sich bereits jetzt, insbesondere im Laufe ihrer 7-monatigen U-Haft, drei volle Ordner mit Beschwerden und Anträgen angesammelt hätten. Insbesondere aber auch wegen des zu erwartenden "öffentlichen Interesses" an der Akte "Zündlumpen" sei das Verfahren vor dem Landgericht zu führen.
Aha, wer hätte gedacht, dass die Justiz so unverhohlen verlauten würde, dass sie einen Schauprozess zu führen gedenkt, in dem anarchistische Ideen stellvertretend am Fall "Zündlumpen" an den Pranger gestellt werden sollen. Denn dass diese, wie der "Zündlumpen" sie vertreten hat, die Befindlichkeiten eines sich über die Verwendung des Begriffs "Justizschweine" echauffierenden Dr. Stoll & Co. zu reizen vermögen, daran lässt die "ideologische Einordnung" des "Zündlumpen", auch wenn sie für die Ausführungen des OLG-Beschlusses völlig unerheblich sind, keinen Zweifel. Bei der Lektüre dieser doch erstaunlichen Analyse der "Ideologie" des "Zündlumpen" kommt einem der Verdacht auf, dass wohl das jahrelange Studium von ganzen Bücherregalen voller Paragraphen und Verordnungen und die Auseinandersetzung mit juristischen Spitzfindigkeiten und Wortklaubereien keine Zeit mehr gelassen hat, sich etwa mit den "Elementen und Ursprüngen totaler Herrschaft" auseinanderzusetzen: Mit Erstaunen lesen wir, dass dem "Zündlumpen" eine Zivilisationsfeindlichkeit attestiert wird, die ins "Totalitäre" gehe.
Wird doch unseres Wissens nach der Totalitarismus in der Regel als der Moment begriffen, indem der radikale Höhepunkt von Aufklärung und Zivilisation ins Irrationale umschlägt und den totalen Staat hervorbringt, oder auch als den entfremdenden Charakter einer arbeitsteilig organisierten, bürokratischen und technologischen Zivilisation, die das "Böse" in seiner ganzen Banalität in für den menschlichen Verstand nicht mehr fühlbare Grausamkeiten potenziert, jedoch nie als die Ablehnung von staatlicher Herrschaft und den angeblichen "Errungenschaften" der modernen Zivilisation.
Nun ja, aber was interessieren uns schon die Lesekompetenzen von irgendwelchen Richtern. Fest steht auf jeden Fall, dass der Vorwurf der kriminellen Vereinigung gegen die angebliche "Zündlumpen"-Redaktion vom Tisch ist. Und dass nach vier Jahren, die seit den ersten Hausdurchsuchungen in dieser Sache vergangen sind, die Bullen gezwungen sind, all die Druckmaschinen, das Papier und die Publikationen zurückzugeben, die sie damals geraubt hatten, als sie eine ganze Druckerei, die sie dem nun aus dem Verfahren gekickten Anarchisten zuordneten, vollständig leerräumten. Vier Jahre später nun kommen irgendwelche staatlichen Instanzen, die vorher jede Beschlagnahme, jede Durchsuchung abgenickt hatten, darauf, dass es eigentlich keine Hinweise für die Beteiligung des dritten Beschuldigten am "Zündlumpen" gibt. Ein Schelm, wer dabei Böses denkt…
Nun heißt es auf jeden Fall mal wieder warten, und so können wir getrost mal wieder die staubtrockenen, wenn auch doch immer wieder mit einigen, eher unabsichtlich produzierten guten Pointen versehenen Schriften von Firoozi, Stoll & Co. aus der Hand legen, und uns spannenderen Dingen widmen, erleichtert darüber, uns mit derlei Eintönigkeiten nur beschäftigen zu müssen, wenn wir mit Gewalt darauf gestoßen werden.
Was bisher geschah:
- Die Hunde sind los
- Rebellion in Zeiten polizeilicher Totalüberwachung
- Räuber und Gendarm? Eine Geschichte über Ermittlungsmaßnahmen + Aktualisierung zum Münchner Zündlumpen-§129er-Verfahren
- Solidarität mit den Anarchist:innen N. und M.! Über den jüngsten Repressionsschlag
Darüber hinaus in gedruckter Form in allen besser sortierten anarchistischen Buchhandlungen, Läden, etc. zu bekommen:
- Hetzlumpen. Zeitschrift in Solidarität mit den von Repression, Knast und Zensur betroffenen Anarchist:innen und ihren Projekten und Kämpfen in München
- About Munich 2019-2025: Petrol, Printer Ink, and Paranormal Activity
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