05.02.2026 / 18. Prozesstag / Antifa-Ost-Komplex

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Der Prozess beginnt um 9:39 und endet ca. 14 Uhr frühzeitig. Es sind ca. 16 solidarische Menschen anwesend, wenig Presse und zwei Neonazis. Bei dem einen handelt es sich um Marvin Wolf, während der andere nicht eindeutig identifiziert werden konnte. Aber es sich wahrscheinlich um Kevin Noeske handelte. Parlamentarische Beobachter*innen waren (zumindest sichtlich) keine vor Ort. Des Weiteren befinden sich im Zuschauer*innenraum rotierend immer ca. 4-5 Justizbeamt*innen. Die Nebenklage ist durch die Anwält*innen Schneidrs, Thomas, Wippert und Hammer vertreten.

 

Der Prozess beginnt um 9:39 und endet ca. 14 Uhr frühzeitig. Es sind ca. 16 solidarische Menschen anwesend, wenig Presse und zwei Neonazis. Bei dem einen handelt es sich um Marvin Wolf, während der andere nicht eindeutig identifiziert werden konnte. Aber es sich wahrscheinlich um Kevin Noeske handelte. Parlamentarische Beobachter*innen waren (zumindest sichtlich) keine vor Ort. Des Weiteren befinden sich im Zuschauer*innenraum rotierend immer ca. 4-5 Justizbeamt*innen. Die Nebenklage ist durch die Anwält*innen Schneidrs, Thomas, Wippert und Hammer vertreten.

 

Das Hauptaugenmerk des Prozesstages liegt auf der Befragung von Leon Ringl, der als Nebenkläger im Prozess auftritt. Ringl gründete zusammen mit Kevin Noeske und Maxilimilian Andreas Knockout 51. Da das §129 Verfahren gegen Ringl und Knockout 51 weiter läuft und seine Mutter und seine Schwester als Unterstützer*innen angeklagt sind, muss er sich nur zu dem Überfall auf das Bull's Eye am 19.10.2019 und den Überfall in der Nähe seiner Wohnung am 14.12.2026 äußern. Alles was darüber hinausgeht, also alles, was politisch interessant wäre, wie seine Rolle bei Knockout 51 fallen unter den §55, dem Zeugnisverweigerungsrecht, da davon ausgegangen wird, dass er sich dann selbst belasten müsste.

 

Zunächst wird die Befragung von zwei der anwesenden Richter*innen geführt und anschließend von einem der anwesenden Staatsanwält*innen.

 

Die Befragung behandelt den Tatkomplex I der Anklage, den mutmaßlichen Angriff auf die Kneipe Bull's Eye in Eisenach. Ringls Rechtsanwalt, Hammer, versucht gleich zu Beginn die Befragung zu beenden, indem er einwirft, dass alles, was mit der Kneipe zu tun hätte unter den §55 fallen würde, so dass Ringl nicht aussagen müsse. Der vorsitzende Richter wirft ein, dass sich Ringl zum Vorfall selbst äußern müsse und arbeitet sehr kleinschrittig die W-Fragen ab: was, wann, wer/wo, wieviele, wie. Das Warum wird ausgespart.

 

Ringl beschreibt einen überfallartiges Auftreten mit Pfefferspray und Schlagwerkzeug auf den es wohl relativ viel Gegenwehr durch die Gäste gab. Von dieser Gegenwehr wird nachher nicht mehr die Rede sein, weil Ringl die Aussage verweigert. Er selbst habe mit einem oder mehreren 0,5 l Bierkrügen geworfen und will mindestens einen mutmaßlichen Angreifer getroffen haben. Außerdem will er während des Angriffs eine Frauenstimme gehört haben. Am gleichen Abend hat eine Frau, keine Gästin, ein paar Stunden vor dem Überfall gefragt, ob sie in der Kneipe auf Toilette gehen könne. In der polizeilichen Vernehmung sagt er damals aus, sie wiedererkennen zu können. Daran hat Ringl heute keine Erinnerung mehr und kann nicht sagen, ob diese Person an dem Angriff beteiligt war.

 

Erinnern kann sich Ringl jedoch an einen Nachbarn, Zeugenvernehmung am 04.02.2026, der gegenüber vom Bull's Eye wohnt. Dieser soll am Tag nach dem Angriff das Bull's Eye aufgesucht und über Beobachtungen, die er gemacht habe, gesprochen haben. Ringl hat heute keine Erinnerung mehr an den Inhalt des Gesprächs.

 

Insgesamt erinnert sich Ringel kaum an Details. Ebenso kann oder will er sich nicht an seine Aussagen während der polizeilichen Vernehmungen von 2019 und 2020 erinnern. Wiederholt verlesen die Richter Teile der polizeilichen Vernehmungen, die jedoch nicht dazu beitragen, dass Ringl sich erinnert. Seine Reaktion besteht wiederholt darin, dass es wohl so war, wenn er es damals ausgesagt habe. Sicher ist, dass er leichte Verletzungen am Unterarm von seiner Abwehrhaltung sowie Reizungen durch Pfefferspray hatte. Er weiß nicht mehr, ob er ins Krankenhaus musste oder wie hoch der Sachschaden am Inventar war. Ein Loch in der Trockenbauwand hat er selbst repariert.

 

 

 

Anschließend wird Ringl zu den Geschehnissen am 14.12.2019 befragt. An dem Tag soll er von einer Gruppe vermummter Personen vor seiner Haustür angegriffen worden sein. Insgesamt erinnert Ringl sich auch hier nur sehr bruchstückhaft an den Vorfall und an seine Aussagen während der polizeilichen Vernehmung.

 

Gleich zu Beginn verweigert Ringl die Aussage mit wem er vom Bull's Eye zu seiner Wohnung gefahren ist. Das Aussageverweigerungsrecht wird von der Verteidigung von einem der Angeklagten in Frage gestellt, woraufhin Ringls Anwalt, Hammer, sehr aufgebracht reagiert. Er begründet die Verweigerung damit, dass Ringl gegebenenfalls seine Mutter oder Schwester mit der Aussage und damit im §129 Verfahren gegen Knockout 51 belasten könnte, da beide als Unterstützer*innen im Verfahren gegen Knockput 51 angeklagt sind. Die Verweigerung der Aussage wird vom Richter stattgegeben. Ringl bestätigt jedoch, weder der Fahrer noch alleine gefahren zu sein.

 

Ringl erklärt, dass kurz nachdem er aus dem Auto ausgestiegen sei, er angegriffen wurde. Zur Anzahl, Bewaffnung etc. der Gruppe kann er keine Angaben machen. Sagt aber aus, selbst mit einem Pfefferspray und einem Teppichmesser bewaffnet gewesen zu sein. Das Pfefferspray habe er eingesetzt, das Messer gezogen. Daraufhin soll er von einer Frau angesprochen worden sein, dass, wenn es sich um ein “richtiges Messer” handele, der Angriff abgebrochen würde. Es kommt daraufhin zum Abbruch und das Geschehen verlagerte sich nach Aussage Ringls hin zum Auto, mit dem er gekommen ist. Ringl kann sich an das konkrete Geschehen oder seine Verletzungen nicht erinnern und bestätigt nach dem Verlesen von Passagen seiner polizeilichen Vernehmung von 2019, dass es wohl so war, wenn er es damals gesagt habe.

 

Nach dem Angriff will er sich in Richtung Zaun begeben haben, um nach seiner Wohnungstür zu schauen. Dort soll ein Nachbar die Polizei gerufen haben. An dieser Stelle widerspricht er der anschließend vorgetragenen polizeilichen Vernehmung, in der er aussagte selber die Polizei gerufen zu haben. Fast sieht es so aus, als wenn es spannend werden könnte als der vorsitzende Richter ein Telefonat zwischen Ringl und einem weiteren Nebenkläger, Alexander Weinert, der bei einem mutmaßlichen Überfall in Dessau-Rosslau geschädigt worden sein soll, einbringt. Ringl bezeichnet Weinert als Bekannten, der Opfer eines Überfalls der gleichen Art wurde. Es soll mehrer telefonische Kontakte zwischen beiden gegeben haben. Dennoch fehlt Ringl für weiterer Details die Erinnerung.

 

Ein weiterer Richter fordert Ringl auf, auf einer ausgedruckten Google Maps Karte einzuzeichnen, an welcher Stelle er das Auto verließ, aus welcher Richtung es kam und wo sich der besagte Zaun befand. Beides zeichnet Ringl ein und gibt Erklärungen zu möglichen Fahrtwegen ab. Auskunft über die anderen Personen im Auto will er weiterhin nicht machen.

 

Im Anschluss hält der Staatsanwalt Ringl vor, dass er 2019 geäußert habe, er sei wegen eines anfahrenden Autos auf den Metallzaun geklettert, weil er Angst hätte überfahren zu werden. Nachdem Ringl mehrfach sagt, dass er sich nicht erinnern könne, verließt der Staatsanwalt das Vernehmungsprotokoll. 

 

Anschließend folgt die Befragung durch die Verteidigung, die Ringl auffordert, auszusagen, wer mit ihm im Auto saß, als er in der Nähe seiner Wohnung angegriffen wurde. Da Leon Ringl die Aussage verweigert und sowohl der Senat als auch die Generalbundesanwaltschaft zustimmen, dass Ringl keine Angaben machen muss, da er aufgrund des §55, dem Zeugnisverweigerungsrecht, keine Aussagen machen müsse. Die Begründung des Vorsitzenden Richters führt die laufenden Ermittlungen gegen Ringl an, umfasst die Bestätigung und ob einer der Mitfahrer Andreas Maximilian war, da durch dessen Nennung das Kennverhältnis der beiden bestätigt würde. Daraufhin fordert die Verteidigung einen schriftlichen Gerichtsbeschluss zum §55 bezüglich der Insassen des Fahrzeugs ein. In einer 20 minütigen Unterbrechung verschriftlicht der Senat den Gerichtsbeschluss. Damit die Verteidigung den schriftlichen Gerichtsbeschluss prüfen kann, wird die Mittagspause auf 11:50 vorgezogen, so dass es um 13:00 weitergeht.

 

Nach der Mittagspause bestätigt Ringl die Identität einiger Mitfahrer. Mit im Auto saßen Robert Schwaab und Nils Ackermann. Angaben zu Andreas Maximilian fallen unter den §55, so dass die Bestätigung seiner Anwesenheit ausbleibt.

 

 

 

Weiter geht es mit verschiedenen Anträgen der Verteidigung.

 

Antrag 1 bezieht sich auf ein Telefonat am 02.02.2021 zwischen Leon Ringl und einem Bekannten, in dem Ringls Schilderungen von denen vor Gericht abweichen. Ziel des Antrags ist es Ringls Glaubwürdigkeit infrage zustellen.

 

Anträge 2/ 3 bezieht sich auf den Tatkomplex Dessau-Rosslau. Es sollen die zuerst eingetroffenen Polizeibeamten vorgeladen werden. Einer der beiden kümmerte sich zunächst um einen Zeugen statt den Geschädigten Weinert, da sich dieser in einem schlechteren Zustand befunden und mehr Hilfe gebraucht hätte. Außerdem wird Einsicht in das Einsatzprotokoll beantragt. Beide Aspekte tragen dazu bei, die Schwere und Auswirkungen des Geschädigten Weinerts in Frage zu stellen.
Info am Rande: Der Geschädigte Weinert gibt an, dass die Polizisten sich über ihn lustig gemacht hätten und hat sie aufgrund unterlassener Hilfeleistung angezeigt.

 

Antrag 4 bezieht sich auf die Vorladung des Anwalts Arndt Hohnstätter aus Leipzig als Zeuge, um Aussagen von Leon Ringl und dem Zeugen Andreas Maximilian bezüglich der Anwesenheit von Personen beim Überfall auf das Bull's Eye sowie in der Nähe von Ringls Wohnung zu widerlegen. Der Antrag dient dazu, die Glaubwürdigkeit der Aussagen Ringls und Maximilians anzuzweifeln sowie weitere Tatzeugen vorladen zu können.

 

Antrag 4 bezieht sich auf die Ladung eines Zeugen, der auf dem Gelände seines Betriebs, der sich in der Nähe von Ringl Wohnung befindet, eine Kamera installiert hatte. Laut der Anklage soll er Videoaufnahmen an die Polizei übergeben haben. Allerdings wird von der Verteidigung ausgeführt, dass der Zeuge keine Videoaufzeichnungen an die Polizei übergeben hätte.
Während der Zeuge sein Betriebsgelände überwacht, zeigen die Videoaufnahmen der Polizei Aufnahmen des öffentlichen Straßenraums. Daher wird ausgeführt, dass die vorliegenden Videoaufnahmen von einer Kamera stammen, die von Polizeikräften installiert wurde. In diesem Fall wäre das Videomaterial als Beweismittel unzulässig.

 

Antrag 5 bezieht sich auf den Tatkomplex IV Dessau-Rosslau und thematisiert die Notrufe nach dem Überfall. Sie sollen aufklären, dass die vier Geschädigten u.a. Rene Diedering und Alexander Weinert nicht gesehen hätten, was mit den anderen passieren würde. Außerdem soll aufgeklärt werden, dass nicht alle Geschädigten mit Gegenständen geschlagen worden seien und nicht alle schwerwiegende Verletzungen davon getragen hätten.

 

Antrag 6 bezieht sich auf die Aussage eines Zeugen der am Tag nach dem Angriff auf die Kneipe Bull's Eye ein Gespräch mit einem Polizeibeamten vor der Kneipe geführt hätte. In diesem Gespräch gab der Zeuge an, dass er keine Gegenstände in den Händen mutmaßlicher Angreifer*innen gesehen hätte. Außerdem wird die Aussprache eines Rufs, den er gehört habe, thematisiert. Während der Zeuge hervorhebt, dass er die Aussprache einem Ausländer zuordnet, lenkt der Polizeibeamte in Richtung eines Dialekts aus dem Frankfurter Raum. Es wird beantragt, die Notizen zu diesem Gespräch einzusehen, da sich diese nicht in den Akten befinden.
Der Antrag soll aufklären, wer und zu welchem der Frankfurter Dialekt und die genauere Zuschreibung Fulda eingebracht habe.

 

 

 

Im nächsten Schritt prüft die Bundesstaatsanwaltschaft die Anträge. Sie konnte keine Angaben darüber machen, wie lange das dauern würde.

 

Der Prozesstag endet um ca. 14 Uhr.

 

 

 

 

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