Nachbericht zur Demo gegen Richter Krieten

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Auch wenn die angekündigte Demonstration zum Haus von Richter Krieten für viel Wirbel bei Medien, Behörden und Richterschaft sorgte, konnte sie trotz massiver Beschränkungen und Auflagen der Stadt Buxtehude stattfinden. Dass letztlich nur knapp 30 Menschen an ihr teilgenommen haben, mag zum einen daran gelegen haben, dass wohl nicht wenige dachten, dass sie verboten sei und abgesagt wäre, zum anderen ist zu vermuten, dass viele potentielle Demonstranten*innen sich wegen der anstehenden Feiertage nicht mehr in Hamburg aufgehalten haben oder ihnen schlicht Buxtehude zu weit weg erschien.

 

Vom Auftaktsort am Bahnhof, wo schon eine große Anzahl von Journalisten*innen warteten, ging die kleine Demo, lautstark und gut ausgestattet mit Transparenten, Megaphonen und Fahnen, durch ca. 3 Kilometer Buxtehuder Straßen in Richtung Neukloster. Die Zwischenkundgebung, die eigentlich vor dem Haus des Richters, Eckdahl 26b, abgehalten werden sollte, fand aufgrund der Beschränkungen der Stadt, und der vergeblichen Klage gegen diese, in ca. 200 Meter Luftlinie entfernt auf einer Straßenkreuzung  statt. Hier erwarteten die Demonstranten*innen nicht nur ein größeres Bullenaufgebot sondern auch ein kleiner Mob von aufgebrachten Bürger*innen, die sich dort, wohl auch wegen der Stimmung, die von Seiten der Medien und Staatsorganen gegen die Demo schon Tage vorher intensiv geschürt wurde, eingefunden hatten. Allen Widrigkeiten zum Trotz konnte die Zwischenkundgebung, in Anwesenheit von einer ganzen Anzahl von Pressemenschen, durch einen exzellenten Redebeitrag gut dafür genutzt werden, um sowohl auf die bis heute umfangreichen und andauernden Repressionen, gegen Aktivist*innen, die im Rahmen der G20 Proteste kriminalisiert und eingeknastet wurden hinzuweisen, als auch dafür, noch einmal auf die ganz besondere Rolle aufmerksam zu machen, die Richter Johann Krieten dabei eingenommen hat. „Seinen Spitznamen „Richter Knallhart“ bekam Krieten schon nach dem ersten G20-Prozess, als er einen nicht vorbestraften Niederländer zu zwei Jahren und sieben Monaten Haft verurteilte – für zwei vermeintliche Flaschenwürfe ohne Folgen. Auch hier lag Krieten weit über den Antrag der Staatsanwaltschaft.“ TAZ v. 13.1.18

Anders als von den Bullen angenommen, ging die Demo von diesem Ort nicht wieder zurück zum Bahnhof, sondern wurde von Seiten der Veranstalter*innen, nach Beendigung der Kundgebung, offiziell aufgelöst. Das hatte zur Folge, dass die Polizei sich nun die Mühe machen musste, aufzupassen, dass sich nicht doch noch einige Teilnehmer*innen der vorherigen Demonstration, über Umwege, vor dem Haus des Richters einfinden. Letztendlich sind aber alle, wenn auch unter polizeilicher Beobachtung,  wohlbehalten wieder beim Buxtehuder Bahnhof angekommen.

Infos zur G20-Repression:  https://unitedwestand.blackblogs.org/

 

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Ergänzungen

Vielleicht hätte noch erwähnt werden sollen, dass die Demo am 21.12.2019 war und im neuen Jahr Tag X ansteht:

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Tag X – Gemeinschaftlicher Widerstand

Dezentraler Aktionstag gegen Repression
am Samstag vor dem Prozessauftakt zu den G20-Protesten am Rondenbarg

Im Juli 2017 haben wir uns international und spektrenübergreifend zu
Zehntausenden nach Hamburg aufgemacht, um lautstark und entschlossen
gegen das Gipfeltreffen der zwanzig wirtschaftlich und politisch
mächtigsten Staaten der Welt zu protestieren. Wie bei anderen
Zusammenkünften bürgerlicher Regierungen, autoritärer Regime und
kriegsführender Militärblöcke haben wir es nicht hingenommen, dass sie
ungestört ihre wirtschaftlichen und geopolitischen Interessen aushandeln
können. Wir sind auf die Straße gegangen gegen die kapitalistischen
Verhältnisse, die auf Unterdrückung und Ausbeutung beruhen und für den
Tod von Millionen Menschen verantwortlich sind.

Wir sind dem Treffen der G20 entschlossen entgegengetreten. Wir haben
uns dabei weder von Verbotszonen noch von massiver Polizeigewalt
abschrecken lassen. Wir haben und werden weiterhin gemeinsam unsere
Kämpfe für eine klassenlose, antikapitalistische Gesellschaft ohne
Patriarchat, Rassismus, Faschismus und Klimakrise auf die Straße tragen.

Wie sich bereits im Vorfeld ankündigte, setzt(e) der Staat wieder einmal
auf Repression: dutzende Hausdurchsuchungen, Entziehung der
Akkreditierung von Journalist*innen, Campverbote, Zerschlagung der
Welcome-to-Hell-Demo, Verbot von Indymedia Linksunten, sechs
Öffentlichkeitsfahndungen mit über 400 Personenbildern, Kriminalisierung
von Protesten, die zu etlichen Strafverfahren und Verurteilungen geführt
hat. Seit Dezember 2018 läuft gegen fünf Aktivist*innen das
Elbchaussee-Verfahren. Loïc, einer der Betroffenen, ist am 19. Dezember
2019, nach 17 Monaten unter Meldeauflagen aus der U-Haft entlassen
wurden. Der Prozess gegen alle Angeklagten geht weiter.

Die Staatsanwaltschaft Hamburg hat nun auch gegen 37 Aktivist*innen rund
um die Proteste am Rondenbarg Anklage erhoben – mindestens drei
politische Massenprozesse stehen bevor. Am Morgen des ersten Gipfeltages
brachen hunderte Menschen auf, um die Zufahrtswege zum Austragungsort zu
blockieren. Im Gewerbegebiet Rondenbarg attackierten Polizeieinheiten
ohne Vorwarnung einen Demonstrationszug. Bei diesem Angriff wurden 14
Demonstrierende schwer verletzt und mussten im Krankenhaus behandelt
werden. Bei einigen kam es zu bleibenden Verletzungen, deren Behandlung
noch andauert. 59 weitere Aktivist*innen wurden festgenommen. Gegen 19
soll das Verfahren aufgrund des damaligen Alters unter Ausschluss der
Öffentlichkeit stattfinden. Ihnen wird gemeinschaftlicher schwerer
Landfriedensbruch, gefährliche Körperverletzung, Widerstand gegen und
tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamt*innen, Sachbeschädigung und
Bildung bewaffneter Gruppen vorgeworfen. Wie auch beim
Elbchaussee-Prozess geht es um keine individuellen Handlungen der
Aktivist*innen. Gegenstand der Anklageschrift ist die Teilnahme an einer
gemeinschaftlichen Handlung. Hierbei wird sich auf einen gemeinsamen
Tatplan in Verbindung mit den Blockaden verschiedener „Finger“ am
Freitagmorgen berufen. Eine Verurteilung würde einen massiven Angriff
auf das Versammlungsrecht bedeuten.

Unmittelbar vor dem G20-Gipfel wurden Strafgesetze verschärft, wozu
unter anderen die Paragraphen 113 „Widerstand gegen
Vollstreckungsbeamte“ und 114 „Tätlicher Angriff auf
Vollstreckungsbeamte“ gehörten. Eineinhalb Jahre später folgte die
Forderung eines Verbots der Roten Hilfe. Angriffe auf selbstverwaltete
Zentren, die Ausweitung polizeilicher Befugnisse und die Repression
anlässlich des G7 in Biarritz vergangenen Sommer reihen sich hierin ein.
Die Gemeinnützigkeit globalisierungskritischer und antifaschistischer
Gruppen, wie Attac und der VVN-BdA, wird aberkannt. Von massiver
Repression ist auch die kurdische Bewegung betroffen. Zahlreiche
kurdische Genoss*innen werden aufgrund des Paragraphen 129b
„Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland“
kriminalisiert und inhaftiert. Auch Verbote von Fahnen und Symbolen, wie
der YPG und YPJ, führen bundesweit immer wieder zu Strafverfahren.

Diese Entwicklungen nehmen wir nicht einfach hin. Bleiben wir
gemeinschaftlich widerständig und stellen wir uns der massiven
Repression geschlossen entgegen.

Lasst uns durch dezentrale Aktionen am Samstag vor dem
Rondenbarg-Prozessauftakt zeigen, dass wir uns weder vereinzelt
angreifen, noch spalten, noch kriminalisieren lassen. Diesem System
mitsamt seiner Repression antworten wir mit praktischem Widerstand.

Solidarität mit allen emanzipatorischen Kämpfen!
Wir fordern Freiheit für die Gefangenen und den Stopp aller Verfahren!
Unsere Solidarität gegen ihre Repression!
United We Stand!