Bundesgerichtshof verhandelt über Antifa-Ost Verfahren
Nachdem am 31. Mai 2023 das Oberlandesgericht Dresden im sogenannten Antifa-Ost-Verfahren, mehrere Antifaschist*innen zu mehrjährige Haftstrafen verurteilte hatte, legten diese, wie auch der Generalbundesanwalt Revision zum Bundesgerichtshof ein (BGH). Für dem 06.02.2025 hat der BGH nunmehr eine mündliche Verhandlung angekündigt.
Das Verfahren vor dem OLG Dresden
Von September 2021 bis Mai 2023 verhandelte der Staatsschutzsenat des OLG Dresden gegen vier Antifaschist*innen, denen der Generalbundesanwalt (GBA) unter anderem vorwarf, an einer eine kriminelle Vereinigung (§ 129 StGB) als Mitglied beteiligt oder diese unterstützt zu haben. Das Gericht verurteilte sie schließlich zu Haftstrafen zwischen 2 Jahren und 5 Monaten sowie 5 Jahren und 3 Monaten. Sie sollen Teil einer Vereinigung gewesen sein, welche zum Ziel hatte, Neonazis anzugreifen.
Die Revision
Der GBA, wie auch die Angeklagten legten gegen das Urteil Revision ein. Dabei wehrt sich der GBA unter anderem gegen einen Teilfreispruch, wie auch die Strafhöhe, denn der GBA hatte beantragt, Lina E. zu einer Strafe von 8 Jahren zu verurteilen. Die Verteidigung wiederum hatte ursprünglich einen weitgehenden Freispruch beantragt. Wie die Pressestelle des BGH nun mitteilt, wird In Karlsruhe am Donnerstag, den 6. Februar 2025, 9.30 Uhr der BGH mündlich über die Revisionen des GBA und von Lina E. öffentlich mündlich verhandeln.