[BI] Urteil in erster Instanz gegen AJZ + Kundgebung vorm Gericht

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Am 23.09.2019 fand vor dem Amtsgericht Bielefeld der Prozess gegen den Vorstand des AJZ wegen Nichtentfernens des Halim Dener Wandbildes statt.

 

 

Vor und während des Prozesses fand vor dem Gerichtsgebäude eine Kundgebung statt. Trotz der frühen Uhrzeit an einem Montagmorgen und nicht enden wollenden Nieselregen kamen ca. 50 Leute. Knapp die Hälfte der Anwesenden ging mit in den Gerichtssaal.

 

Während der Kundgebung wurden Redebeiträge des AJZ*, des Infoladen Anschlags** und der Roten Hilfe Ortsgruppe Bielefeld verlesen. Außerdem wurden Flugblätter an Passant*innen verteilt und Transpis aufgehängt. Auf einem war das kriminalisierte Bild der AJZ-Fassade abgebildet, welches die anwesenden Bullen erst verbieten und beschlagnahmen wollten, nach Absprache mit ihren Vorgesetzten aber doch die Finger davon ließen.

 

Der Prozess endete mit einer Verurteilung zu 30 Tagessätzen á 20 € (600 €), weil der Aufforderung das Wandbild, welches ein verbotenes Symbol beinhalte, zu entfernen nicht nachgekommen wurde und der Vorstand des AJZ rechtlich dafür zuständig sei. Die Staatsanwaltschaft forderte 50 Tagessätze. Auf Vorschläge des Gerichts sich irgendwie zu einigen und das Bild zu verändern - sprich den roten Stern auf gelben Grund im grünen Kreis weg zu machen – wurde sich nicht eingelassen.

 

 

Gegen die Kriminalisierung des Wandbildes am AJZ!

 

Halim Dener: Das war Mord!

 

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* Redebeitrag des AJZ zu finden auf ajz-bielefeld.de

 

** Rebebeitrag des Infoladen Anschlags:

 

 

"Ein paar Worte vom Infoladen Anschlag zum Prozess gegen den Vorstand des AJZ
wegen Nichtentfernens eines Wandbildes:

Vor 25 Jahren wurde an die Fassade des AJZ ein Wandbild in Gedenken an Halim Dener gemalt, der 1994 beim Plakatieren von einem deutschen Polizisten in den Rücken geschossen wurde.

Heute, 2019, ein Vierteljahrhundert später kommen Bullen und Staatsanwaltschaft auf die Idee, dies kriminalisieren zu müssen.

Da der Aufforderung der Bullen, das Bild zu entfernen, nicht nachgekommen wurde und sich nicht darauf eingelassen wurde, die Geldstrafe von 3000 € stillschweigend hinzunehmen und zu bezahlen, muss der Vorstand des Arbeiter*innen Jugend Zentrums nun vor Gericht.

Es war vor 25 Jahren ein richtiges Zeichen, ein - mit dem kurdischen Befreiungskampf - solidarischer Akt, dieses Bild zu malen. Der Sprayer setzte sich auch direkt in Bezug als er die Worte „Ich hoffe, dass ich nie von Bullen beim Sprühen erschossen werde“ neben den Stern und das Porträt Halim Deners schrieb.

Das Bild ist ein Stück Widerstands-Geschichte und hat dennoch stets Aktualität.

Es erinnert nicht nur an die Person Halim Dener und den Mord an ihm, sondern auch an den geschichtlichen Hintergrund: an die jahrzehntelange und bis heute fortdauernde Zusammenarbeit der NATO-Partner Deutschland und Türkei bei der Bekämpfung des kurdischen Aufstands für eine befreite Gesellschaft. Die deutsche Unterstützung reicht von der Repression gegen kurdische Aktivist*innen in der BRD in den 90er Jahren bis zu den zahlreichen Strafverfahren wegen § 129b, von denen es in den letzten Jahren so viele gegeben hat wie nie zuvor. Und auch die deutschen Waffenlieferungen an das türkische Militär dauern an. So wurden Panzer von der Firma Rheinmetall bei der türkischen Offensive gegen das kurdische Afrin in Nordsyrien im vergangenen Jahr eingesetzt. Und sie werden wohl auch bei dem bevorstehenden Angriff gegen die YPG / YPJ in Nordsyrien eingesetzt werden - ein Angriff, den der Diktator Erdogan seit Wochen propagandistisch vorbereitet, so z.B. wenn er davon redet, den sogenannten „Terror-Korridor östlich des Euphrats zerstören“ zu wollen.

Den Aufbau einer gerechteren (multiethnisch) Gesellschaft, das Überwinden kapitalistischen Wirtschaftens und dem Bekämpfen patriarchaler Strukturen sahen wir in Rojava Wirklichkeit werden. Nachdem die Volkverteidigungseinheiten der YPG und YPJ den IS bekämpften, steht ihnen nun die Türkei gegenüber, die einen sog. Puffer-Korridor errichten will.

An vielen Orten wird in Solidarität mit den kämpfenden Revolutionär*innen in Rojava die Fahne der YPG/YPJ geschwenkt. Dies führt nach einer Anweisung vom Bundesinnenministerium 2017 zu ernormer Repression durch die Verfolgungsbehörden, da die Symbole in der Regel als Werbung für die seit 1994 verbotene PKK interpretiert werden.

Vor 25 Jahren war es die Fahne des ERNK, die auf dem Plakat zu sehen war, das Halim Dener in Hannover verklebte. Sie kostete ihm sein Leben, als er von einem deutschen Bullen dafür erschossen wurde.

Wenn heute gegen den Vorstand des AJZ wegen Nichtentfernens des Wandbildes vor dem Amtsgericht verhandelt wird, steht nicht besonders viel auf dem Spiel. Es geht zunächst mal nur um Geld und mit dem Erhalt des Bildes um ein Symbol. Türkische und kurdische Aktivist*innen sind hier, in der Türkei und Syrien ganz anderen Bedrohungen durch staatliche Gewalt ausgesetzt. Doch wird heute nicht nur über juristische Fragen verhandelt, sondern es wird auch über die Legitimität des Wandbildes entschieden. Und damit über die Legitimität, an den Mord zu erinnern und an den untrennbar damit verbundenen gesellschaftlichen Hintergrund: nämlich an die türkisch-deutsche Zusammenarbeit bei der Kriminalisierung des kurdischen Widerstands. Damit ist der heutige Prozess auch ein politischer Prozess. Aus der politischen Überzeugung heraus, dass der Erhalt des Bildes legitim und notwendig ist, wurde die staatliche Aufforderung, es zu entfernen, ignoriert. Der Staat ist genau gegenteiliger Auffassung, dafür hat er ja auch entsprechende Gesetze und Anweisungen erlassen. Und da das Gericht ein staatlicher Akteur ist, kann es in dieser Frage gar nicht unparteiisch sein. Es wird nicht über die Legitimität dieser Gesetze und Anweisungen urteilen, sondern nur darüber, ob sie befolgt werden.

Wir rechnen deswegen heute auch nicht mit einem positiven Urteil. Wir glauben grundsätzlich nicht, dass das Gericht in politischen Fragen ein gerechtes Urteil fällen kann. Wir halten vielmehr die Unparteilichkeit des Gerichts und Gerechtigkeit in und durch diesen Staat für eine Illusion, mit der die Zustimmung der Menschen zu den ungerechten Verhältnissen immer wieder neu hergestellt wird. Trotz unserer grundlegenden Ablehnung des Staates und seines Justizsystems halten wir die Teilnahme des AJZ am Prozess dennoch für unumgänglich, um nicht eine vollkommen willkürlich hohe Strafe aufgebrummt zu bekommen – ein Widerspruch, den wir nicht aufheben können. Und auch wenn heute vor Gericht keine politischen Fragen verhandelt werden, so können wir doch - wie auf dieser Kundgebung - zumindest die Öffentlichkeit nutzen, die das „Theater der Justiz“ mit sich bringt, um außerhalb des Gerichtssaals auf die politischen Aspekte aufmerksam zu machen.

Zu erwähnen wäre noch, dass in den letzten Monaten das Wandbild zwei mal Ziel nächtlicher Aktionen geworden ist. Zunächst haben Unbekannte vor ca. drei Monaten das Portrait Halim Deners mit Sprühfarbe durchgestrichen. Am 15. September wurden mit weißer Farbe gefüllt Glasfalschen gegen die Fassade geworfen.
Auch diese zusätzlichen Angriffe werden uns nicht einschüchtern.

Das Wandbild bleibt!

Solidarität mit allen Kräften im mittleren und nahen Osten, die für eine herrschaftsfreie Welt kämpfen!

Kein Gott, kein Staat, kein Patriarchat!

Infoladen Anschlag"

 

 

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