Freispruch im Radio Dreyeckland-Prozeß – Ist die Welt jetzt wieder in Ordnung? (Teil I)

Seite 4 und 5 des Protokolls

 

 

Elfseitiges Protokoll (s. pdf-Anhang) eines zweiteiligen Interviews mit dem Freien Sender-Kombinat (FSK) Hamburg

 

 

 

Das Abschluß-Statement von Teil I. war:

 

 

meines Erachtens müßte eine liberale – und vielleicht noch mehr eine linke (oder vielleicht eher umgekehrt: besonders eine li­berale und nicht unbedingt eine linke) – Position […] diese genaue analytische Zerpflückung von Meinungsäußerungen und […] jour­nalistischen Berichten durch Gerichte kritisieren und das nicht als Erfolg der Pressefreiheit feiern, wenn sich […] ein Gericht so aus­führlich darüber Gedanken macht, ob der Bericht denn jetzt in Ordnung ist oder nicht, sondern man müßte einfach sagen: ‚Das ist eine Meinungsäußerung, das ist ein Bericht – und deshalb steht es dem Staat nicht zu, darüber ein Urteil zu fällen.‘“

 

 

 

 

 

 

 

Teil I von Freitag, den 07.06.2024 (oben rechts)

 

 

 

1. RDL-Beitrag als Einstieg

 

 

 

2. Das erfreuliche Ergebnis des Urteils

 

 

 

3. (Inzwischen realisierte) Revisionsmöglichkeit für die Staatsanwaltschaft

 

 

 

4. Reaktionen der Öffentlichkeit auf das Verfahren

 

 

 

5. Das Recht, Kritik an staatlichem Handeln zu üben, als Bestandteil der Pressefreiheit – trügt die Hoffnung?

 

 

 

6. Wie weit darf die Staatskritik gehen?

 

 

 

a) Beispiel: Proteste gegen das linksunten-Verbot – legal oder strafbar?

 

 

 

b) Ergänzender Hinweis: Eine zwiespältige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts

 

 

 

7. Die Stimmung bei der Urteilsverkündung

 

 

 

8. Staatsschutzkammer des LG Karlsruhe verbittet sich Beifall von der „falschen Seite“

 

 

 

9. Freispruch auch hinsichtlich des Vorwurfs sich rechtlich problematische Artikel (z.B. Billigungen von und Aufrufe zu Straftaten) zu eigen gemacht zu haben

 

 

 

10. Der Unterschied zwischen Werbung und Unterstützung sowie, warum er wichtig ist (Werbung: straflos; Unterstützung: strafbar)

 

 

 

11. § 86 StGB (Propagandamittel-Verbreitung) als lex specialis gegenüber § 85 StGB (u.a. Unterstützung)

 

 

 

12. Der Begriff der „allgemeinen Gesetze“ in Artikel 5 Absatz 2 Grundgesetz (Meinungsäußerungs- und Medienfreiheiten)

 

 

 

 

 

Teil II von Montag, den 10.06.2024

 

 

 

Folgt im Laufe des Wochenendes

 

 

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