Nachhilfe für Berliner Polizei: Adbusting ist kein Grund für Hausdurchsuchung

Die Kommunikationsguerilla-Truppe „Gegen deutschnationale Polizeigewalt (GdP)“ macht jetzt Nachhilfe für Polizeibeamte. Denn die Bundespolizeidirktion Hauptbahnhof verfolgt immer noch Adbuster*innen. Das Bundesverfassungsgericht (genau, das in Karlsruhe!) entschied im Dezember, dass Hausdurchsuchungen wegen Adbusting rechtswidrige Polizeigewalt waren. Deswegen verschickte die Gruppe jetzt den Beschluss samt rotzfrecher Anschreiben an alle Wachen und Gewerkschaftskontaktcops der Stadt. „Leider kann man sich nicht darauf verlassen, dass geltendes Recht auch bei den Cops angekommen ist“ so Sam A. Hax,  Sprecher*in der Gruppe: „Deswegen machen wir jetzt Nachhilfe für die Polizei."

 

Bundespolizei jagt Adbuster*innen

Die Bundespolizeiinspektion Hauptbahnhof verfolgt nach wie vor Adbuster*innen, die Rassismus und Gewalt bei der Polizei kritisieren, als „polizeifeindlich“. Und das obwohl bereits die Staatsanwaltschaft Berlin und viele weitere Behörden beschlossen, dass das Kapern von Werbevitrinen erlaubt ist, wenn man beim Hineinhängen eigener Poster nichts klaut oder beschädigt. Inzwischen hat sogar das Bundesverfassungsgericht nachgelegt und und die Hausdurchsuchung bei einer Adbuster*in für illegal erklärt.

 https://deutschepozilei.wordpress.com/2024/02/09/berlin-bundespolizei-jagt-plakatkunstlerinnen-weil-man-in-polizeiwachen-gultige-fahrscheine-braucht/

Deshalb schickte die Gruppe „Gegen deutschnationale Polizeigewalt (GdP)“ jetzt diese Beschlüsse samt eines rotzfrechen Anschreibens an die Inspektion Hauptbahnhof, allen anderen Wachen der Bundes- und der Landespolizei und den dazugehörigen Kontaktbeamt*innen der Polizeigewerkschaften. „Gerade staatlich bezahlte Gewalttäter*innen wie die Polizei müssen es in einer Demokratie erdulden, wenn sie kritisiert werden!“ sagt Sam A. Hax der Gruppe: „Statt sich über kritische Plakate zu ärgern, sollte die Cops lieber mal das Problem ernst nehmen, und was gegen den institutionalisierten Rassismus in den eigenen Reihe tun!“

Kriminalisierung von Adbuster*innen

Bei einer Festnahme im letzen Jahr hatten Bundespolizeibeamt*innen noch einmal versucht zwei Adbuster*innen, die polizeikritische Plakate aufgehängt hatten, zu kriminalisieren. Hausdurchsuchungen, DNA-Analysen, all das war schon beantragt doch der Staatsschutz erteilte den eigenen Leuten eine Absage, da man im geschilderten Fall keine strafbaren Handlungen erkennen könne. Trotzdem  wurden die beiden eine Nacht lang festgehalten. "An socher Polizeiwillkür sieht man, wie dringend notwendig unsere Rechtsnachhilfe ist" so Sam A. Hax.

https://deutschepozilei.wordpress.com/imk-in-berlin-gefalschte-polizeiplakate-kritisieren-rassismus/rechtliches/

Adbusting nicht strafbar

Verfassungsgericht, Staatsanwaltschaft sowie das LKA5 sehen Adbusting als nicht strafbar an. Es ist weder Diebstahl noch Sachbeschädigung noch rechtfertigt es eine Hausdurchsuchung. Laut Akte der Bundespolizei teilte dies der Staatsschutz des Berliner LKAs den Beamt*innen auch mit. Doch das war der Bundespolizei am Hauptbahnhof egal. „Liebe Bundescops: Wenn ihr keinen Bock habt, als willkürlich agierende Trottel angesehen zu werden, die bei der kleinsten Kritik zu überzogenen Maßnahmen greifen und ihre uniformgegebene Macht zu missbrauchen, dann verhaltet euch in Zukunft doch bitte angemessen" sagt Sam A. Hax der Gruppe „Gegen deutschnationale Polizeigewalt (GdP)“.

Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde

Im Dezember 2023 entschied das Bundesverfassungsgericht den Fall von der Berliner Jurastudentin Frida Henkel. Sie hatte sich im Frühjahr 2019 ein Werbeplakat der Bundeswehr aus einer Werbevitrine verbessert. Das Plakat machte mit dem Slogan „Geht Dienst an der Waffe auch ohne Waffe?“ auf Tötungsmöglichkeiten im IT-Bereich der Bundeswehr aufmerksam. Frieda und eine Freundin änderten dies mit Stift und Farbe in: „Kein Dienst an der Waffe geht ohne Waffe!“. Beim Aufhängen des Posters in eine Werbevitrine wurden die zwei Frauen von zwei Zivicops beobachtet. Das LKA Berlin sah in den Jahren 2015-2019 erheblichen Handlungsbedarf, denn Adbusting mache die Bundeswehr „gar lächerlich“. Es folgten Hausdurchsuchungen bei den Wohngemeinschaften der beiden Betroffenen und ihren Familien. Das Strafverfahren wurde wegen Geringfügigkeit eingestellt.

Hausdurchsuchung wegen Adbusting ist illegal

Das Bundesverfassungsgericht erklärte die Hausdurchsuchung Ende Dezember für "nicht Verhältnismäßig". Die Beschwerdeführerin sei in ihrem Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung aus Art. 13 Abs. 1 GG verletzt worden. “Die Anordnung der Durchsuchung war unangemessen, da die Schwere des Eingriffs außer Verhältnis zu dem mit ihm verfolgten Zweck steht”, so das Gericht. „Da sieht man es mal: Legal, illegal, Scheißegal ist der heimliche Leitspruch unserer Polizei“ kommentiert dies Sam A. Hax.

Lustige Telefonate

Im Brief hat die Gruppe als Kontakt für Rückfragen die Telefonnummern vom Bundesverfassungsgericht und der Staatsanwaltschaft Berlin angegeben. „Das wird superlustig!“ freut sich Sam A. Hax. „Stellt euch vor, die Cops rufen da wirklich an, z.B. um eine fiese gemeine Dokumentenfälschung zu melden. Dann muss das Bundesverfassungsgericht oder die Staatsanwaltschaft denen erklären, dass das keine Dokumentenfälschung sondern echte Beschlüsse sind.“

Mehr Infos:

Verfassungsgericht entscheidet über Fridas Beschwerde:

https://plakativ.blackblogs.org/2023/12/20/adusting-verfassungsgericht-entscheidet-ueber-durchsuchung/

Verfassungsgericht:

https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2023/bvg23-121.html

Aktenzeichen 2 BvR 1749/20

https://plakativ.blackblogs.org/2023/12/21/bundesverfassungsgericht-pfeift-polizei-zurueck-hausdurchsuchung-bei-adbusting-illegal/

Darf-Schein
 https://deutschepozilei.wordpress.com/darfschein-adbusting-nicht-strafbar/

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