“Sicherheits“partnerschaft: Am staatlichen Gewaltmonopol vorbei...

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Landespolizei und Sicherheitswirtschaft haben für das Bundesland Brandenburg einen Kooperationsvertrag abgeschlossen. Diese “Sicherheitspartnerschaft“ ermöglicht es private Sicherheitsdienste in polizeiliche Fahndungsmaßnahmen einzubinden. Laut dem Landespolizeipräsidenten von Brandenburg haben die “Privaten“ hierbei “Zugriffsrecht“; damit ignoriert das Bundesland das staatliche Gewaltmonopol der Bundesrepublik Deutschland. In diesem Zusammenhang weisen die Bündnisgrünen auf ein generelles Problem hin: Wachleute mit einer rechten bis rechtsradikalen Gesinnung sind im brandenburgischen Sicherheitsgewerbe häufig anzutreffen.

 

Am 12.11.18 haben die Landespolizei und die Sicherheitswirtschaft, vertreten durch die Landesgruppe des Bundesverbands der Sicherheitswirtschaft (BDSW) e. V., einen Kooperationsvertrag für das Bundesland Brandenburg abgeschlossen. Der Kooperationsvertrag ermöglicht es - private Sicherheitsdienste - in polizeiliche Fahndungsmaßnahmen einzubinden. Laut dem Landespolizeipräsidenten, Hans-Jürgen Mörke, haben die “Privaten“ hierbei “Zugriffsrecht“. Als Rechtsgrundlage dient § 127 (1) Strafprozessordnung (vorläufige Festnahme durch Jedermann).

 

Wenn ein Kaufhausdetektiv einen Ladendieb „auf frischer Tat betrifft“ (Befugniskriterium) und diesen bis zum eintreffen der Polizei festhält, ist das etwas völlig anderes, als der Wachmann, der im Auftrag der Polizei nach einem flüchtigen Straftäter fahndet um ihn dingfest zu machen. Ob dies dem brandenburgischen Landespolizeipräsidenten entweder nicht bewusst oder egal ist, lässt sich nur vermuten. Zudem haben wir in der Bundesrepublik Deutschland ein staatliches Gewaltmonopol, nach dem sich diese “public private partnership-Fahndungen“ klar verbieten. Das staatliche Gewaltmonopol lässt sich weder “aushebeln“, noch peu a peu “aufweichen“. Dies sollte vor allem hochrangigen Behördenvertretern des Bundeslandes klar sein.

 

Zu einer grundlegenden Gefahr, die von Kooperationsverträgen/ “Sicherheitspartnerschaften“ zwischen der Polizei und der Sicherheitswirtschaft ausgeht, machte bereits 2003 die Berliner Zeitung aufmerksam:

 

“Wer sich von Angehörigen eines privaten Sicherheitsdienstes falsch behandelt fühlt, sollte im Zweifel immer die Polizei rufen, empfiehlt ein Sprecher der Berliner Polizei. Die hat allerdings zu den privaten Sicherheitsdiensten kein neutrales Verhältnis mehr, denn im März 2002 ist die Berliner Polizei eine so genannte Sicherheitspartnerschaft mit dem privaten ‘Arbeitskreis für Unternehmenssicherheit Berlin-Brandenburg‘ (AKUS) eingegangen.“ (Berliner Zeitung, Lokales, 10.09.03)

 

Die Bündnisgrünen weisen in diesem Zusammenhang auf ein generelles Problem hin: Nicht wenige Mitarbeiter im brandenburgischen Sicherheitsgewerbe werden der rechten bzw. rechtsradikalen Szene zugeordnet oder stehen dieser nahe. Gerade aus Hessen wissen wir, dass die Nähe der rechten/ rechtsradikalen Szene zur Polizei (und umgekehrt) - und damit zu den polizeilichen Informationssystemen (z.B. POLAS) - eine reale Gefahr darstellt.
Auch mit Blick auf die geplante Verschärfung des brandenburgischen Polizeiaufgabengesetzes (PAG), präsentiert sich das Bundesland Bandenburg gerade wie ein “Versuchslabor für Grund- und Bürgerrechte“, frei nach dem Motto: Mal schauen, wie weit wir gehen können!

 

 

 

Kampf gegen Kriminalität: Polizei setzt jetzt massiv auf private Hilfssheriffs Berliner Zeitung, 15.11.18)

 

https://www.berliner-zeitung.de/berlin/brandenburg/kampf-gegen-kriminali...

 

 

 

Was darf ein privater Sicherheitsdienst? (RP-online, 15.01.19)

 

https://rp-online.de/nrw/staedte/xanten/welche-rechte-hat-ein-privater-s...

 

 

 

Privater Sicherheitsdienst verletzt Gewaltmonopol (trend Onlinezeitung, 10/18)

 

http://www.trend.infopartisan.net/trd1018/t291018.html

 

 

 

Intransparente Kooperation (trend Onlinezeitung, 10/18)

 

http://www.trend.infopartisan.net/trd1018/t211018.html

 

 

Herrmanns Flirt mit der Sicherheitswirtschaft (Indymedia, 06.04.18)

 

https://de.indymedia.org/node/19661

 

 

 

 

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Ergänzungen

 

“(…) In Brandenburg beispielsweise sind mehr als 100 registrierte Nazis in dem Gewerbe tätig, und "beschützen" u. a. auch Flüchtlingsunterkünfte. Fußballclubs beklagen, dass rechte Hooligans in die Stadien gelangen, weil ihre braunen Kumpanen bei der Security sie einfach durchwinken. Das lässt ahnen, dass Wachmänner eine wichtige Funktion innerhalb der rechten Szene haben, und erklärt, warum die häufig schlecht bezahlten Wachschutz-Jobs dort so begehrt sind. (...)“ (Telepolis, 19.02.13)

 

https://www.heise.de/tp/features/Rechter-Traumjob-Wachschutz-3397748.html

 

 

 

Rechtsextreme im Sicherheitsdienst 

 

Brandenburger Neonazis versuchen verstärkt Sicherheitsunternehmen zu unterwandern. Davor warnen die Brandenburger Sicherheitsbehörden. Rund zehn Prozent der 1150 im Land bekannten Neonazis arbeiten bei einem Wachschutzdienst. (...) (Märkische Allgemeine, 10.02.13)

 

http://www.maz-online.de/Brandenburg/Rechtsextreme-im-Sicherheitsdienst