Abseilaktion über A9 verboten ++ Klage eingereicht ++ Behörde erfindet Grundrecht auch Nichtversammlung

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Bild der Aktion über der A9 zur Eröffnung der IAA

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Stadt München verbietet geplante Autobahn-Abseildemo am kommenden Sonntag über der A9. Die Versammlungsbehörde erfindet dafür ein Grundrecht, nicht von Versammlungen behelligt zu werden. Die gesamte Verbotsbegründung arbeitet mit vielen Falschinformationen. Der Anmelder hat Klage eingereicht.

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„Aus Art. 5 und 8 GG ergeben sich auch die Grundrechte in ihren negativen Vorzeichen, nämlich das Recht von einer bestimmten Meinung oder Versammlung unbehelligt zu bleiben.“ So steht es im Verbotsbescheid, den der Anmelder einer spektakulären Verkehrswendeaktion gestern spät abends erhielt. Er wollte am Sonntag, 26.3. um 12 Uhr, über der A9 nahe dessen südlichen Endes eine Abseilaktion nachstellen, wie sie auch zur Eröffnung der IAA im Jahr 2021 stattfanden und vor mehreren Gerichten zu Strafprozessen führten. Gleichzeitig mit dem frei erfundenen Grundrecht auf ein Leben ohne Protest stellte die Versammlungsbehörde fest, dass Proteste für eine Verkehrswende und die wachsenden Autozahlen auf den Hauptschlagadern des Autoverkehrs nicht erlaubt sind. Alle Autobahnen, aber auch der mittlere Ring stünden für Demonstrationen laut Verbotsbescheid nicht zur Verfügung. Statt Versammlungsfreiheit sei „ein Verbot zur Nutzung der Bundesautobahnen für die Abseilaktion und der sich fortbewegenden Versammlung in Form einer Raddemonstration notwendig“. Die dabei aufgeführten Gründe sind teilweise hanebüchen. So behauptet die Behörde mit Bezug auf die Autobahn GmbH, dass bei niedrigeren und einheitlichen Geschwindigkeiten die Staugefahr zunehme (es ist genau umgekehrt), dass Fahrzeugteile von einer Richtungsfahrbahn auf die andere fliegen könnten (offenbar ansonsten nicht so das Problem, sondern nur bei Demos) und das Geländer über Brücken Personen nicht halten würden (wofür sind sie dann da?).

„Es ist klar zu sehen, dass es von Anfang darum ging, die Versammlungen zu verbieten“, kritisiert der Anmelder, der in der Vergangenheit schon mehrere solcher Aktionen angemeldet und ganz legal durchgeführt hat – aber eben nicht in München. Im Januar 2022 gelang es ihm, mit einer Klage in Frankfurt, das Versammlungsrecht auf und über Autobahnen durchzusetzen. Daher auch er auch diesmal Klage und Eilantrag beim Verwaltungsgericht München eingereicht. „Wir bereiten uns darauf vor, die Aktion durchzuführen“, kündigt der Anmelder an. „Die Stadt zeigt mit dem Verbot, dass die Allgemeinverfügung vom Dezember, nach der unangemeldete Versammlungen nicht mehr toleriert würden, nur eine Verschleierung war. Es ging vielmehr darum, die Proteste und Aktionen für wirksamen Klimaschutz und eine echte Verkehrswende aus den Zentren der Öffentlichkeit zu verdrängen.“ München bewege sich hier außerhalb des Grundgesetzes.

 

Die Aktion steht in einer Reihe von Aktivitäten rund um den Strafprozess wegen der Abseilaktion über der A9 zur Eröffnung der IAA im Jahr 2021. Der Prozess beginnt am Amtsgericht Freising am Montag, den 27.3. um 9 Uhr (Demo vom Bahnhof Freising dorthin ab 8 Uhr).

Zudem findet dreimal der Vortrag „Provokante Aktionen und ihre Bedeutung für politischen Protest“ statt: Samstag, 19 Uhr im Grandhotel Augsburg, Sonntag, 19 Uhr im Eine-Welt-Haus München und Montag, 19 Uhr im Furtner Freising.

Lizenz des Artikels und aller eingebetteten Medien: 
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Ergänzungen

Profitipp: Es gibt hier einen Vorschau-Button. Mit dem kann man sich vor dem Veröffentlichen ansehen, wie der eigene Artikel aussehen wird. Und wenn der dann zur Häfte aus Stylesheets etc. von MS Office besteht, kann man die tatsächlich entfernen, bevor man den rausrotzt.

Nebenbei: Microsoft Office, ernsthaft? Vermutlich auch noch auf Windows, ja? Noch nie was von Tails und LibreOffice gehört? Ach ja, Neuland.