Das Wunder von Karlsruhe: linksunten.indymedia – Keine Vereinigung (mehr), aber trotzdem Ermittlungsverfahren wegen Unterstützung der Vereinigung

Themen: 

 

Bei den taz-Blogs erschien am Samstag ein Artikel, der berichtet, dass dem Bundesinnenministerium nach eigenen Angaben „keine Erkenntnisse über eine Fortführung oder über eine Ersatzorganisation der verbotenen Vereinigung ‚linksunten.indymedia‘ vor[liegen]“. Dennoch ermittelt bekanntlich die Staatsanwaltschaft Karlsruhe gegen zwei Redakteure des Freiburger Senders Radio Dreyeckland wegen angeblicher Unterstützung der Vereinigung.

 

In dem Artikel wird dargelegt, wieso die Staatsanwaltschaft Karlsruhe der Ansicht ist, dass es für ihr Ermittlungsverfahren auf Existenz oder Nicht-Existenz der Vereinigung nicht ankomme. Diese Auffassung wird unter Hinweise auf Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesgerichtshof kritisiert.

 

 

Außerdem geht es darum, dass die Staatsanwaltschaft versucht hat, an die „IP-Zugriffe“ auf die rdl-Webseite zu gelangen (vgl. dazu auch https://netzpolitik.org/2023/razzia-bei-radio-dreyeckland-staatsanwaltschaft-wollte-sogar-ip-adressen und https://radiocorax.de/wir-muessen-fuer-unsere-freiheit-kaempfen-zu-den-razzien-bei-radio-dreyeckland/). Die Staatsanwaltschaft behauptet nun, sie habe mit „IP-Zugriffen“ nicht die IP-Adressen der LeserInnen der Webseite, sondern die IP-Adresse von rdl selbst gemeint. Dies wird in dem Artikel als „Ausflucht“ kritisiert. Insbesondere verwechsle die Staatsanwaltschaft Telekommunikation (z.B. die Übermittlung von Daten) und Telemedien-Hosting (das Bereithalten der Daten).

 

 

Lizenz des Artikels und aller eingebetteten Medien: 
Creative Commons by-sa: Weitergabe unter gleichen Bedingungen