Dem Gericht eine kleben - Warum plakatieren als Landfriedensbruch geahndet wird
Im Spätsommer 2017 nach den G-20-Revolten wurde das Plakat „Es wird weitere Angriffe geben!“ öffentlich verbreitet. Der Staat reagierte darauf mit einem Strafbefehl und der Anklage, dass mit diesem Plakat der öffentliche Frieden gestört würde. Weiter: Es wird von einem besonders schweren Fall des Landfriedensbruchs ausgegangen, weil die in Hamburg begangenen Straftaten auf „öffentlichem Straßenland gutgeheißen wurden und zur Wiederholung aufgefordert wurde“. Letztendlich wurde eine Geldstrafe von 80 Tagessätzen zu jeweils 30 Euro festgesetzt.
„In den Straßen Hamburgs habe ich unkontrollierte Freiheit geatmet, aktive Solidarität, die Entschlossenheit, die tödliche Ordnung, die uns von einigen Reichen und Mächtigen auferlegt wird, grundsätzlich abzulehnen.‘‘ (Riccardo Lupano JVA Billwerder, Hamburg, 20. Juli 2017)
Der Aufstand beim G-20 in Hamburg 2017 hat gezeigt, dass die rebellische Entschlossenheit stärker sein kann als jede (vorbeugende) Kontrollvorkehrung. Das ist die wichtigste Erkenntnis dieser Tage - für die Rebell*innen, aber auch für die Feind*innen der ungebändigten Freiheit. Dem totalen Kontrollverlust von mehreren Stunden in den Straßen vom Schanzenviertel muss eine exemplarische Reaktion von Staatsseiten entgegengesetzt werden. Daher ist klar: Der Staat fahndet mit aller Macht nach Verantwortlichen, nach Rädelsführer*innen, nach Straftäter*innen.
Irgendjemand wird früher oder später dafür belangt werden, bzw. einsitzen. Die letzten Entwicklungen diesbezüglich, siehe „Internationale Fahndung“, zeigen das sehr gut. Eine politische oder anti-politische Bewegung, egal welcher Größe und Tendenz, muss sich mit dieser Tatsache auseinandersetzen.
In den vergangen Wochen und Monaten gab es in Berlin mehrere Veranstaltungen und Diskussionen zum Thema Repression und der Frage nach dem Umgang damit. Generell gab es viel Zustimmung zu der Idee, offensive Handlungsmöglichkeiten auszuspähen. Verbunden wurde dies mit dem Wunsch, Gerichtsverfahren grundsätzlich mehr auf eine kollektive und politische Ebene zu bringen. Deshalb kann diese anstehende Gerichtsverhandlung als möglicher Ansatz und Inspiration für darauf folgende Verfahren dienen.
Fakt ist: Das jetzige Verhalten und die Positionierung vor Gericht sind ein Resultat verschiedenster Momente des Austauschs unter Gefährt*innen. Deshalb beruht die Prozessführung nicht auf einer individuellen Entscheidung, was ja auch ein Teilziel der Unterdrückung sein kann. Die kollektive Auseinandersetzung hat das qualitative Potenzial, die Vereinzelung von Angeklagten aufzuheben. Wo aus einem solidarischen Unterstützer*innenumfeld eine Komplizenschaft entsteht, die sich kollektiv verantwortet und handelt. Denn wie heißt es doch so schön: es trifft einen, gemeint sind wir alle...
Kommt zur Prozessbegleitung ins Gericht! Lassen wir uns nicht einschüchtern, unsere Überzeugungen weiterhin zu vermitteln!
Amtsgericht TiergartenRaum 1002
Mittwoch 8.8.2018 – 14:30 Uhr
Kirchstr. 6, 10557 Berlin
Ergänzungen
RAUMÄNDERUNG, NEUER ORT TURMSTR. 91, SAAL 101
Der Prozess findet nun nicht wie geplant in der Kirchstraße, Raum 1002 statt, sondern wurde verlegt in die TURMSTRAẞE 91, SAAL 101