Einstellung im Prozess wegen "übler Nachrede/Beleidigung" gegen eine psychiatriekritische Aktivistin

Heute war der Prozess gegen eine IZB-Aktivistin vor dem Amtsgericht Wolfenbüttel.
Ihr wurde vorgeworfen, während einer Protestaktion „wahrheitswidrig“ behauptet zu haben, dass der ehemalige leitende Oberarzt des APZ (AWO Psychiatriezentrum Königslutter), Rainer Jung, mit seiner Tätigkeit Körperverletzung begehe. Jung selbst war als Zeuge im Prozess erschienen und schilderte die Geschehnisse aus seiner Sicht. Das Gericht entschied jedoch gegen eine Verurteilung und stellte das Verfahren gegen die Aktivistin folgerichtig ein. Scheinbar war auch das Gericht der Auffassung, dass Rainer Jungs Anzeige gegen die Aktivistin keineswegs haltbar ist. Ein ausführlicher Bericht folgt in Kürze. Wir stoßen jetzt erstmal an: Prost Herr Jung. :-)

Hier folgt noch das Schlusswort der angeklagten Aktivistin:

 

Schlusswort

Mir wird vorgeworfen „üble Nachrede“ begangen zu haben. Laut Anklageschrift soll ich am 13. Dezember 2016 zusammen mit anderen Menschen die Vorlesung „Basiswissen Psychiatrie“ des Dr. med. Rainer Jung in der Ostfalia Hochschule in Wolfenbüttel betreten haben. Dem „gemeinsam gefassten Tatplan entsprechend“ (Zitat aus der Anklageschrift) sollen dort Flyer verteilt, eine Rede verlesen und ein Transparent in die Höhe gehalten worden sein. In dem verteilten Handzettel soll angeblich „wahrheitswidrig“ behauptet worden sein „Dr. Jung begehe Straftaten der Körperverletzung“ (Zitat aus der Anklageschrift).

! Zu dem Vorwurf/Vorwürfen beziehe ich keine Position: soll heißen, das was folgt ist eine gedankliche Auseinandersetzung mit der Thematik an sich und auf keinen Fall mit einer Einlassung zur Sache zu verwechseln oder gleichzusetzen. Nach wie vor will ich mich zu der Anschuldigung nicht äußern. !

Wer die Anklageschrift liest oder hört, bekommt zunächst vermittelt, es handele sich hier bei dem Vorwurf um Personen, die an vorderster Stelle eine Straftat begehen wollten. Der politische Gehalt dieser Protestaktion geht in der staatsanwaltlichen Schilderung verloren. Statt von der „Durchführung einer der Aufklärung gewidmeten Aktion“ zu sprechen, ist von einem „gemeinsam gefassten Tatplan“ die Rede. Aktivist*innen werden auf das Wort „Täter“ reduziert.
Das spiegelt zum einen eine patriarchale Sprachkultur wider, indem solche Wörter wie „Täter“ nicht gegendert werden, zum anderen macht es deutlich, wie stark hier die Verhältnisse verschoben werden und Protest zu einem kriminalistischen Akt degradiert wird.

Es wird mir vorgeworfen, behauptet zu haben Dr. Jung begehe „Straftaten der Körperverletzung“. Diese angebliche Behauptung sei laut Anklageschirft eine von mir ausgehende „Straftat“.

Um den Gehalt hinter diesem Wort „Straftat“ zu erfassen, ist es sicherlich sinnvoll sich eine Definition des Begriffes anzuschauen. Die Bundeszentrale für politische Bildung zitiert auf ihrer Internetseite dafür aus dem Duden:

„Straftat
strafbare Handlung, strafrechtliches Delikt
die einen strafgesetzlichen Tatbestand erfüllende (tatbestandsmäßige) rechtswidrige, schuldhafte Handlung. Das StGB teilt die S. in Verbrechen und Vergehen ein; keine S. sind die Ordnungswidrigkeiten. Die S. werden unter diversen Gesichtspunkten strukturiert.
Quelle: Duden Recht A-Z. Fachlexikon für Studium, Ausbildung und Beruf. 3. Aufl. Berlin: Bibliographisches Institut 2015. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung.“

Was in dem Wort und der hier zitierten Definition von dem Begriff „Straftat“ jedoch nicht geklärt ist, ist die Frage, ob das Begehen einer „Straftat“ per se als unmoralisch zu werten ist. Selbst wenn ich eine „Straftat“ nach dem StGB begangen HÄTTE und die vorgeworfene Tat nicht unter das „Recht auf freie Meinungsäußerung“ fallen würde, bleibt immer noch die Frage nach der Gerechtigkeit, die der Definition von „Straftat“ im Duden enthoben ist. Gerecht ist leider nicht immer, was erlaubt ist - und umgekehrt ist nicht alles, was laut Gesetz Strafe und Verbot unterliegt ungerecht. Vielmehr befinden wir uns in einer Gesellschaft, in der das Kapital über die Rechte von Menschen (und Tieren) gestellt wird und gewaltvolle Strukturen per Gesetzesgrundlagen eine perfide Legitimation erfahren. Wie auch in der Zwangspsychiatrie. Dort werden nach Diagnoseschlüsseln im Zusammenspiel mit BGB und NPsychKG und sonstigen Gesetzen tagtäglich und allnächtlich Menschen in Schubladen gesteckt, eingesperrt, gefesselt, von der Außenwelt isoliert, zwangsmedikamentiert etc.. Es wird sich über die Köpfe von Betroffenen hinweggesetzt, denen in vielen Fällen per richterlichen Beschluss und/oder ärztlicher Anordnung grundlegende und lebenswichtige Entscheidungen entrissen werden. Die Autonomie, Würde und Achtung der Individualität eines Menschen wird bei Zwangsmaßnahmen in keinster Weise gewahrt. Viele Menschen gehen mit Traumata, psychischen und/oder körperlichen Beschwerden aus einem psychiatrischen Aufenthalt, gezeichnet fürs Leben. Neuroleptika, die legal (!) zwangsweise verabreicht werden dürfen, können bei Betroffenen lebenslange Nebenwirkungen auslösen, wie unkontrollierte Zuckungen (Dyskenisien) und aber auch bei längerfristiger Einnahme -die in vielen Fällen empfohlen wird- zu einer Verkürzung der natürlichen Lebensdauer von 20 bis 32 Jahren führen1.

Dazu kommt die erhöhte Mortalitätsrate (Sterberate) bei älteren Menschen und das allgemeine, auch schon in der Packungsbeilage beschriebene Risiko der Nebenwirkung „plötzlicher unerklärbarer Tod“ wie z.B. bei Abilify, Seroquel oder Haloperidol.
Eine Gesellschaft, die solche Missstände zulässt und aktiv ausübt, sollte in jedem Fall ihre Situation reflektieren und an der Abschaffung dieser arbeiten.
Leider ist es aber so, dass wenn Betroffene und Angehörige und mit Betroffenen und Angehörigen solidarische Menschen solch eine Reflexion nicht durch bestimmte Druckmittel, wie z.B. Protest in Gang setzen würden, indem sie z.B. Öffentlichkeit in diesem Bereich schaffen, Veränderungen niemals stattfinden würden, da dieses System durch die Erhaltung eben dieser Missstände am Laufen gehalten wird.
Bei psychiatrischen (Zwangs)Maßnahmen handelt es sich um eine Form struktureller Gewalt gegen Menschen, die aufgrund psychopathologischer Schubladen marginalisiert (an den gesellschaftlichen Rand gedrängt) und stigmatisiert werden. Sie sind ein krasser Auswuchs der Diskriminierung von Menschen, die mit der gesellschaftlich konstruierten Verhaltensnorm nicht fassbar zu sein scheinen. Diese mentalistischen Zustände gehören aufgeschlüsselt, reflektiert und abgeschafft!

Dr. med. Rainer Jung ist Teil dieses psychiatrischen Systems. Er arbeitete als Oberarzt im AWO Psychiatriezentrum in Königslutter im Einverständnis mit Zwangs“behandlungen“ und anderen psychiatrischen Zwangsmaßnahmen und gibt an der Ostfalia Hochschule in Wolfenbüttel Vorlesungen zum Thema „Basiswissen Psychiatrie“.

Bildungsinstitute, wie die Ostfalia Hochschule in Wolfenbütel, die Kategorisierungen von Personen zulassen oder aktivieren, indem sie den Student*innen beibringen, wie man z.B. „Intelligenz misst“ müssen ihre Inhalte in Frage stellen. Die Weitervermittlung solcher Schubladen führt zu einer Entindividualisierung menschlichen Daseins und prüft dieses lediglich auf seine Wertigkeit hin. Z.B. eine „niedrige Intelligenz“ -im Übrigen ein sehr spekulativer Begriff- ist und bleibt gesellschaftlich negativ konnotiert (behaftet/betont/gewertet), wenn sich an der Art und Weise menschliche Charaktere aufzufassen nichts ändert. Und das ist/wäre sehr problematisch. Denn unterschwellig oder direkt findet im Kontext psychiatrischer Diagnosen und Maßnahmen eine Werte-Hierarchisierung menschlicher Eigenschaften statt. Unerwünschtes, unproduktives Verhalten oder als „anders“ wahrgenommene Charaktere werden von psychiatrischen Akteur*innen schnell für „krankhaft“ und somit „schädlich“,„schlecht“ erklärt und sollen geändert werden, wogegen andere (produktive) Verhaltensmuster und Charaktere als positiv und somit „besser“ aufgefasst und bestärkt werden, solange sie einen gewissen Rahmen nicht überschreiten.

Menschen, die als „psychisch krank“ abgestempelt werden, werden zu Menschen zweiter Klasse gemacht - z.B. weil sie den von ihnen erwarteten Beitrag zur gegenwärtigen Leistungsgesellschaft (mutmaßlich) (potenziell) nicht oder nur „unzureichend“ erfüllen (können).

Das soll heißen, dass Menschen, die sich selbst als psychisch krank* definieren oder psychiatrische Diagnosen aufgedrückt bekommen, nicht generell zu keiner Leistung im Sinne der derzeitigen gesellschaftlichen Erwartung fähig sind – auffällig ist jedoch, dass es in allen mir bekannten psychiatrischen Einrichtungen Maßnahmen im Sinne beruflicher Rehabilitation gibt und generell von den Psychiatrien eine Erwartungshaltung und einhergehend ein (subtiler) Druck zur Hingabe zum produktiven Verhalten aufgebaut wird. – Das geht von der straffen Tagesstruktur zur Ergotherapie, zur sog. „Arbeitstherapie“ bis hin zu solchen Reha-Zentren wie „La Vie“ in Königslutter eines ist (ein Wohn- und Ausbildungs-Komplex für Menschen mit psychischen Krankheiten* oder psychiatrischen Diagnosen).

Die Gesellschaft muss sich mit den Missständen und ihrer zugrunde liegenden Diskriminierung auseinandersetzen und von der Annahme Abschied nehmen, dass es sich bei psychiatrischen Zwangsmaßnahmen um sogenannte „Einzelfälle“ handelt. Alleine in Deutschland finden jährlich 200 Tausend Zwangseinweisungen statt (stand 2011)2. Und selbst, wenn es weniger wären, bedürfte das System trotzdem einer Neuordnung, da es am Vorhandensein struktureller Diskriminierung nichts ändern würde. Masse darf kein alleiniges Kriterium für eine Reaktion sein.
Auch wenn es weh tut und/oder unangenehm ist appellieren die Aktivist*innen von der Initiative Zwangbefreit und ich an psychiatrische Akteur*innen und andere Zwangausführende, an die Gesetzgebenden und an die Justiz, sich mit ihren Positionen auseinanderzusetzen.
Setzen Sie sich alle für Alternativen zum Zwang und gegen die systematische, übergriffige Kategorisierung von Menschen ein! Erkennen Sie an, dass „Hilfen“ auf Basis von Druck, Zwang und Erpressung niemals so wirksam sein können, wie solche die auf Augenhöhe, Respekt und ehrlichem Interesse basieren – auf die Bedürfnisse Betroffener abgestimmt.
Erkennen Sie die Definitionsmacht Betroffener an: Psychisch krank* sind nur diejenigen, die sich selbst so bezeichnen! Verabschieden Sie sich von dem Modell des „natürlichen“ und des „freien Willens“. Keine Person darf die Sicht oder Selbstdefinition einer anderen Person durch ihre eigene subjektive Sicht ersetzen. - Leider ist das jedoch ein gängiges und juristisch abgesichertes Vorgehen um körperverletzende oder freiheitsentziehende Übergriffe zu rechtfertigen.

Die politischen progressiven (fortschrittlichen) Konsequenzen, die aus den hier dargestellten und nicht dargestellten Missständen gezogen werden müssen sind Folgende (Unvollständigkeit ist einkalkuliert):
 
1. Psychiatrischer Willkür muss der Boden entzogen werden! Vom Begriff der „fehlenden Krankheitseinsicht“ müssen sich bisher tätige psychiatrische Akteur*innen verabschieden. Eine psychische Krankheit* zu haben liegt im Definitionsbereich von Betroffenen - und zwar nur da. Gesetze, die Körperverletzungen, die auch im AWO Psychiatriezentrum begangen werden, legitimieren, zeigen an, in welche menschenverachtenden Sphären sich die Legislative bewegt. Das passt zu der allgemeinen politischen Entwicklung der letzten Jahre, in denen Gesetze zu Gunsten der Stärkeren (z.B. der Polizei) mit einem übertriebenen Ruf nach „Sicherheit“ an falscher Stelle verabschiedet werden. Z.B. die Verschärfung des Widerstandsparagraphen kurz vor G20 und das neue Bayerische Polizeigesetz (das trotz massiven Protestes verabschiedet wurde). Diese Gesetze sind Zeichen der Angst und der Verunsicherung, die auf die gesellschaftlich gemachten Randgruppen projiziert werden. Die Angst vor Unbekanntem, wie z.B. „psychisch Kranken“, die in den Medien häufig als „(irgendwie doch) gefährlich“ dargestellt werden, darf in keinem Fall unüberprüft bleiben. Das aber genau wird gemacht, wenn sich die Gesetze nicht an Betroffenen, sondern an Ausübenden von Macht orientieren.

Dass Menschen mit psychischen Krankheiten* und/oder psychiatrischen Diagnosen als potenziell gefährlich eingestuft werden ist gefährlich.
Denn damit bekommen Gesetzesgrundlagen wie die des neuen NPsychKG (seit September 2017) für Körperverletzungen wie Zwangsmedikation (auch „chemische Fixierung“ genannt) sogar gegen den sog. „freien Willen“ (!) von Personen, denen eine „Gefährdung Dritter“ attestiert wird3, einen Nährboden,- was letzten Endes für Betroffene eine psychiatrische Willkür sondergleichen bedeuten kann oder bedeutet. Das ist eine ungeheure Unverschämtheit – nicht nur das – Das ist menschenverachtend und hat nichts mit dem im Grundgesetz im Artikel 2 beschriebenen „Recht auf körperliche Unversehrtheit“ zu tun - genauso wenig wie die Zwangs“behandlung“ gegen den zum „natürlichen Willen“ erklärten (z.B. nach NPsychKG und BGB).
Im Gegenteil ist das, was Psychiatrien wie das AWO Psychiatriezentrum in Königslutter bisher getan hat, tut und tun wird – nämlich psychiatrische Zwangsmaßnahmen anwenden - laut einem UN-Sonderberichterstatter über Folter Juan Ernesto Mendez als Folter einzustufen und bedürfen einer sofortigen, kompromisslosen Abschaffung!

2. ALLE aber auch wirklich ALLE unterdrückerischen und ausbeuterischen Systeme müssen beendet werden – und zwar weltweit. Auf das Psychiatrie-System bezogen bedeutet das auch, dass jede Ausbeutung der Arbeitskraft, wie sie z.B. im größten psychiatrischen Klinikum Deutschlands, dem Klinikum Wahrendorff stattfindet, aufhört. Die von den Betroffenen verrichteten Arbeiten werden dort mit einem „Gehalt“ von 30 Cent minimal bis zu 60 Cent maximal die Stunde vergütet (Stand 2017). Menschen mit Behinderungen(*oder anderen Selbstbezeichnungen) sind in sog. „Behindertenwerkstätten“ vom Mindestlohn ausgeschlossen und werden nicht selten für Montage-Arbeiten großer Firmen wie VW als Imagepflege und günstige Arbeitskraft eingesetzt.

Eine Gesellschaft, die sich zivilisiert nennt, in den höchsten Tönen von ihren "demokratischen Errungenschaften" spricht und so etwas zulässt, ist nichts anderes als eine Gesellschaft der Heuchelei, die einen angemessenen Lebensstandard nur den Leuten zugesteht, die sich als anpassungsfähig erweisen und/oder sich in privilegierten Strukturen bewegen.
Sollte Rainer Jung wider aller Vernunft nun nicht, wenn auch im letzten Moment seine Anklage zurückziehen, plädiere ich hiermit auf Freispruch.

Solidarität mit Linksunten.indymedia! Für Presse- und Meinungsfreiheit!

 

1 http://www.bpe-online.de/verb…/rundbrief/2007/3/aderhold.htm; http://www.susinet.de/files/Broschuere_Neuroleptika.pdf

2 http://www.zeit.de/…/…/2011-08/betreuung-psychiatrie/seite-2

3 „Eine Fixierung einer einwilligungsfähigen untergebrachten Person durch die Gabe oder die ergänzende Gabe von Medikamenten ist ohne deren Einwilligung abweichend von Satz 1 nur zulässig, wenn die Fixierung zur Abwehr einer gegenwärtigen erheblichen Gefahr für das Leben oder die Gesundheit eines Dritten erforderlich ist.“ NPsychKG § 21 c Abs. 2

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