(B) Einstellung wegen Widerstand 3.10.2020

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3. Oktober 2020: Die faschistische und militante Kleinpartei „Der Dritte Weg“ mobilisiert nach Berlin-Hohenschönhausen, um dort einen Naziaufmarsch mit europaweit bekannten Neonazis durchzuführen. Weit kommen die Faschist*innen nicht, denn der Aufmarsch wird schon nach wenigen Metern von Antifaschist*innen blockiert (https://berlingegenrechts.de/2020/10/17/b0310-nazis-blockiert/).
Gelang es der Polizei und Justiz schon nicht, den störungsfreien Ablauf des Nazimarsches zu gewährleisten, so überzieht sie einige Teilnehmer*innen von Gegenaktionen mit Repressionen. Der Protest wird so in "gut" und "schlecht" geschieden. Viele werden an dem Tag in Hohenschönhausen durch Polizeigewalt verletzt. Manche sollen trotz umsichtigen Verhaltens ein Bußgeld aufgrund der Infektionsschutzverordnung zahlen (https://berlingegenrechts.de/2021/03/07/b0310-erste-strafbefehle-nach-na...). Andere werden mit Strafverfahren nachträglich belangt.

So auch ein Antifaschist, der 2021 einen Strafbefehl erhielt, in dem ihm vorgeworfen wurde, er habe Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte geleistet. Er wurde im Zuge der Anreise auf dem Weg durch einen Park an der Ribnitzer Straße von zwei jungen Bereitschaftspolizisten festgenommen. Diese malträtierten ihn bei der Festnahme derart, dass der junge Vater seitdem berufsunfähig und zu 30 Prozent schwerbehindert ist. Der Prozess fand außgerechnet an dem Tag statt, an dem auch der vernichtende Bericht der Vereinten Nationen zu Polizeigewalt in Deutschland veröffentlicht wurde (https://www.zeit.de/gesellschaft/2022-04/polizeigewalt-deutschland-un-sy...).

Neben dem Angeklagten waren in der gestrigen Verhandlung am Amtsgericht Tiergarten die prügelnden Polizisten als Zeugen geladen. „Auftrag des Tages war, den Aufzug des ‚Dritten Weges‘ störungsfrei verlaufen zu lassen“, begann Polizist Fabian Ring (27) seine Aussage. Was genau der Angeklagte gemacht haben soll, um den Tatbestand des Widerstands zu erfüllen, konnte er erst nicht sagen. Die Festnahme rechtfertigte er mit der „Teilnahme an einer Menschenmenge aus der polizeifeindliche und antifaschistische Parolen gerufen und Steine und Pyro geworfen wurden". Durch seine Teilnahme habe der Angeklagte der Menge Schutz geboten.

Krude "Widerstands"-Verständnisse der jungen Polizisten

Tatsächlich ist der Grund der Festnahme schon strittig. Denn seit der Strafrechtsreform 1969 ist die bloße Teilnahme an einer Versammlung, aus der Heraus als "Landfriedensbruch" kriminalisierte Gewalttätigkeiten verübt werden, vollkommen legal. Offenbar ist das kein Bestandteil mehr in der Polizeiausbildung, da die beiden Polizisten den Angeklagten nur deshalb zur Festnahme auserkoren hatten, weil er ein bisschen abseits stand. Für beide war das die erste große Festnahme. Sie stürzten in der Aufregung.
Nachdem Rings Kollege Kevin Schwabe. in den Angeklagten „hineingefallen“ sei, habe man ihn festnehmen wollen. Dafür sollte er auf den Bauch gedreht und ihm die Arme auf den Rücken gebracht werden. Der Festgenommene, der erst kurz zuvor an der Schulter operiert worden war, erlitt dabei starke Schmerzen und gab dies deutlich zu verstehen. Die beiden Polizisten kümmerten sich jedoch nicht darum und meinten in der mündlichen Verhandlung, dies überhaupt nichts wahrgenommen zu haben.

Stattdessen glänzten sie mit weiteren Widerstands-Definitionen: „Widerstand ist, wenn ich ihn nicht auf den Bauch gedreht und die Arme fixiert bekomme. Wenn ich das nicht schaffe, dann ist das Widerstand“, gibt Polizist Ring von sich. Eine Widerstandshandlung ohne Handlung also? Jeweils mit einem nachdenklichen Zögern fiel den Zeugen dann noch ein, dass der Angeklagte auch etwas mit den Armen gemacht haben soll. Nämlich "vor dem Bauch versteift hat er die".
Der Wahrheitsfindung kam ein verwackeltes Video zugute, das die Situation vom Balkon einer Anwohner*in zeigt. Es stellte sich heraus: Der Zeitraum, indem der Angeklagte die ihm vorgeworfene Widerstandshandlung begangen haben könnte, erstreckt sich auf nur wenige Sekunden. Der zweite Zeuge, Polizist Schwabe (heute 23 Jahre jung), meinte hingegen sogar, es seien mehrere Minuten gewesen. Dafür wurde er etwas konkreter was die eigenen Handlungen angeht: Er sei, als er beim Angeklagten angelangt sei, unglücklicherweise genau so gestolpert, dass er mit seinem Knieschoner in den Brustkorb des Angeklagten gefallen sei. Nachdem der Angeklagte nicht schnell genug seine Arme auf den Rücken gedreht habe, habe Schabe gerufen, „Widerstand einstellen!“ und zur Brechung des Widerstands Faustschläge angewandt. Er sei sicher davon ausgegangen, dass der Festgenommene einen Rippenbruch davon getragen hat. Von der Schulter und den gerissenen Sehnen höre er zum ersten Mal.

Repression ist, wenn die Polizisten von bei der Festnahme gebrochenen Rippen ausgehen - aber die ausgekugelte Schulter und gerissenen Sehnen nicht mal mitbekommen

Im Grunde zeigt die Verhandlung, was ohnehin bekannt ist: Nicht nur, dass Polizist*innen als Berufszeug*innen fragwürdige Beweismittel sind, sondern auch die eskalierende Polizeiausbildung. Offensichtlich straflose Handlungen bzw. Nicht-Handlungen von Versammlungsteilnehmer*innen halten sie für strafbar, während sie selbst die krassesten Verletzungen an anderen vornehmen, von denen sie aber vermuten, dass sie nicht rechtswidrig sind. Und für die sie keine Konsequenzen erfahren.

Was bleibt: Am Ende der Verhandlung meinte selbst die Staatsanwältin, dass sie in der Handlung oder Nicht-Handlung des Angeklagten keine „so massive Widerstandshandlung“ sehe. Das Ergebnis ist die Einigung auf eine Einstellung gem. § 153 II StPO (Geringfügigkeit) ohne Auflagen. Für den Angeklagten ist das eine sichtliche Erleichterung. Vor Gericht immerhin war es auch verständlich, dass man sich nach einer Verletzung an der Schulter sicher nicht gern den Arm nach hintendrehen lässt. Zu einem Freispruch reichte es dennoch nicht. Und mit den gesundheitlichen Folgen der Festnahme wird der Betroffene noch ein Leben lang zu kämpfen haben.

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