Rauscher, rausch ab! - Kein Platz für Rassismus an der Uni Leipzig!

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Rauscher, rausch ab! – Kein Platz für Rassismus an der Uni Leipzig!

Wir stehen für eine tolerante, solidarische und weltoffene Universität. Wir stehen für Vielfalt, gemeinsames Lernen und Forschen. Unsere Universität muss ein angstfreier Raum sein: Rassismus, Sexismus, Homophobie und Fremdenfeindlichkeit dürfen hier keinen Platz finden!

Mit verschiedenen Äußerungen, die Professor Rauscher auf seinem Twitter-Account veröffentlichte, steht er dem entgegen. So schrieb er etwa "'Ein weißes Europa brüderlicher Nationen'. Für mich ist das ein wunderbares Ziel", oder auch: "Es fügt sich nicht, was nicht zusammengehört. Europa den Europäern, Afrika den Afrikanern, Arabien den Arabern. Was ist daran denn falsch?". Aus den Tweets von Professor Rauscher spricht die Vorstellung weißer Vorherrschaft, die schwarzen Menschen, Roma, MuslimInnen oder MigrantInnen ihren Platz in dieser Gesellschaft abspricht. Das können wir an der Universität Leipzig nicht hinnehmen. Nicht zuletzt, weil eine Duldung seines Rassismus ein verheerendes Zeichen an alle Studierenden senden würde, die nicht in sein Weltbild passen. In Zeiten einer Normalisierung von Rassismus sollte die Universität Leipzig eine Institution sein, die sich Rechtsruck verweigert. Denn Rassismus ist keine Meinung, wie jeden andere. Sie grenzt aus, verletzt und säht Gewalt. Deswegen gibt es keine Meinungsfreiheit für Rassismus!

Darüber hinaus halten Rauschers Äußerungen nicht die Zurückhaltung ein, zu der er als Beamter bei der Äußerung zu allgemeinpolitischen Fragen in der Öffentlichkeit verpflichtet ist, sodass das öffentliche Vertrauen in seine unparteiische, gerechte und gemeinwohlorientierte Amtsführung entsprechend den Wertmaßstäben des Grundgesetzes keinen Schaden nimmt.

Aus diesem Grund fordern wir von der Universität Leipzig die Entlassung von Professor Rauscher. Darüber hinaus fordern wir die juristische Fakultät zur sofortigen Enthebung Professor Rauschers aus seinem Amt als Erasmus-Beauftragter auf. Außerdem muss es bis zum Vollzug dienstrechtlicher Konsequenzen unmittelbar Alternativen zu seiner Pflichtveranstaltung „Übung BGB für Fortgeschrittene“ geben. Zuletzt fordern wir das Landes-Justiz-Prüfungsamt auf, Professor Rauscher keine mündlichen Prüfungen mehr anzuvertrauen.

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