Aufruf zur Prozessbeobachtung gegen Musa Aşoğlu

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Aufruf zur Prozessbeobachtung gegen Musa Aşoğlu

Hier ein Bericht zu den ersten beiden Prozesstagen.
Der §129b-Prozeß (Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland) gegen Musa Aşoğlu begann am Donnerstag, den 25. 1. 2018 vor dem OLG Hamburg, Sievekingplatz 3,  Saal 237.

Der Prozess ist erst einmal bis Anfang August terminiert.

Die Einlaßkontrollen waren sehr umfassend mit Körperscanner, Abtasten; Taschen wurden durchsucht und es war daher sehr zeitraubend. Allerdings mussten die Pässe nicht vorgelegt werden.
Im Saal befindet sich eine große Trennscheibe, die das Publikum von den Gerichtsbeteiligten trennt.
Trotzdem waren mehr als 50 Zuschauer*innen im Gerichtssaal, sie ließen sich von diesen Maßnahmen nicht einchüchtern, begrüßten Musa mit der Parole: "USA - internationale Völkermordzentrale!“ Weiterhin sangen  sie revolutionäre Lieder. Zuvor hatten mehr als 100 Genoss*innen entschlossen mit roten Fahnen und Transparenten vor dem Gerichtsgebäude für Musas Freiheit demonstriert.
Die Verteidigung bezeichnet die Türkei treffend als terrorististsches Unrechtsregime, das foltert und forderte deshalb das Verfahren einzustellen. Am 2.Prozesstag gab das Gericht natürlich bekannt, dass der Antrag abgelehnt wurde. Für das Gericht und der BAW ist die Türkei ein „seriöser Partner“, d.h. "business as usual“ zwischen den beiden Staaten. Türkei und BRD haben beide als NATO-Staaten gemeimsame imperialistische Interessen. Die Verteidigung kritisierte diese Ablehnung scharf.

Weiterhin ist es bis heute so, das die Gespräche von Musa mit seinen Anwältinnen mit Trennscheibe stattfinden. Auch Gerichtsakten werden spät zugestellt. Die Behinderung der Verteidigung ist aber nichts Besonderes, sondern hat eine lange Tradition bei Staatschutzverfahren; denn schon bei den Verfahren gegen die Gefangenen aus der RAF war das Standard.

Demnächst soll der Kronzeuge Alaattin Ateş aussagen

Ateş ist Doppelagent des BND und des türki­schen Geheimdienstes MIT und trat schon in den Verfahren gegen Cengiz Oban und Nurhan Erdem in Düsseldorf, später dort auch gegen Latife und in Stammheim gegen Muzaffer Dogan, Özgür Aslan, Sonnur Demiray und Yusuf Tas auf und belastete sie alle schwer.

Er war wohl bei den türkischen Genoss*Innen tätig. Nach seinem Verrat kursierten Steckbriefe von ihn. Ateş wurde daraufhin unter Bullenschutz gestellt.

Auch die Anklageschrift gegen Musa basiert überwiegend auf Ates Denunziationen. So eine Figur soll also wahrscheinlich auch in diesem Verfahren der zentrale Belastungszeuge sein.

Wie schätzt Musa das Verfahren ein 
„ Da die Verurteilung schon feststeht, ihre Funktion auf das „Mitmachen bei diesem Justiztheater“ reduziert ist, hat die Verteidigung im Prozess für uns keine positive Bedeutung. .. ,
Alles ist in den § 129b-Verfahren schon standardisiert und wirkt wie abgesprochen:
- Bei „PKK“-Prozessen:
Keine Trennscheibe bei Anwaltsbesuchen. Isolation 3 - 6 Monate. 2,5 – 3 Jahre Haft.

- Bei „IS-Verfahren“: Nach kurzer Isolation. 3 – 4 Jahren Haft.

- Bei „DHKP-C“-Prozessen:
Anwaltsbesuche mit Trennscheibe. Isolation bis zum Ende der Revision so bis um die 3 Jahre. Urteile bis zu 6 Jahren und 9 Monaten.
Darauf zu reagieren, ist nicht eine juristische, sondern eher eine politische Option.“

Medien

Publikationen wie regionale Tageszeitungen sowie Funk und Fernsehen transporieren durchweg die Lügen und Verdrehungen des Staatschutzes: „Terrorist oder Anführer der Terroristen“ lauteten die Schlagzeilen.

Aber durch die massive Präsenz von Solidatiätsstukturen konnte diesen Diffamierungen etwas entgegen gesetzt werden. Es muss deshalb „Jubel“ für Musa mit roten Fahnen erwähnt werden. Ebenso Freiheitsparolen für ihn.

Dass aber Musa seit über einen Jahr 24 Stunden totalisoliert wird, wurde igoniert. Musa hat seit 13 Monaten wenig Menschen gesehen – neben seinen Anwältinnen nur überwachte Trennscheibenbesuche durch LKA 2 Stunden monatlich – daher ist es logisch, dass er sich freut, viele solidarische Menschen nach so langer Zeit zu sehen! „Lächelte viel“ fällt dazu der „Hamburger Morgenpost“ zu Musa nur ein.

Solidarität wird verfolgt

Es hat sich schon nach 2 Prozesstagen gezeigt, das der Verurteilungswille der Klassenjustiz offensichtlich ist und wie wichtig es deshalb ist, Gegenöffenlichkeit herzustellen.

Seit der Verhaftung von Musa Asoglu findet deshalb jeden Donnerstag von 16.00 bis 17.00 Uhr eine Kundgebung statt.
So auch am Donnerstag, den 25.1., dem ersten Prozesstag. Am Ende der Kundgebung wurden Jugendliche von einer Polizeihundertschaft angegriffen. 
Einige dieser Jugendlichen von Avrupa Dev-Genç (Revolutionäre Jugend- Europa) wird vorgeworfen in der unmittelbaren Nähe vom Kundgebungsort entfernt, auf einer städtischen Grünfläche an der Mauer des UG Parolen gerufen zu haben. 
Die Polizei bezeichnet diese Solidarität als eine Straftat.
Weil die Genoss*innen sich weigerten ihre Personalien anzugeben, griff die Polizei hart duch und nahm 5 Personen fest. 

Erst gegen 01:30 Uhr wurden schließlich alle fünf Personen, nach circa 7 Stunden entlassen.  
Auf der Hauptwache wurden sie geschlagen, so dass alle Festgenommen starke Prellungen und Wunden erlitten. 
Nach ihrer Entlassung fuhren sie ins Krankenhaus und ließen sich behandeln. 

Freiheit für Musa Aşoğlu!

Freiheit für alle politischen Gefangenen!

Weg mit dem Paragraphen §129 !

Netzwerk Freiheit für alle politischen Gefangenen, Hamburg

 

Prozesstermine:

Dienstag, den 6.2. 18 von 10:00 -16:00 Uhr

Mittwoch, den 7.2. 18 von 13:00 - 16: 00 Uhr

Mittwoch, den 14.2. 18 von 13:00 - 17: 00 Uhr

Donnerstag, den 15.2. 18 von 10:00 -16:00 Uhr

Mittwoch, den 21.2. 18 von 10:00 - 16:00 Uhr

Donnerstag, den 22.2. 18 von 10:00 -16:00 Uhr

Donnerstag, den 01.3. 18 von10:00 -16:00 Uhr

Freitag, den 2.3. 18 von 10:00 -13:00 Uhr

Donnerstag, den 22.3. 12:00 - 16:00 Uhr

Montag, den 26.3.18 von 12.00 - 16300 Uhr

Donnerstag, den 5.4. 18 von 10.00 - 16:00 Uhr

Freitag, den 6.4.18 von 12.00 - 16:00 Uhr

Donnerstag, den 12.4. 18 von 10.00 - 16:00 Uhr

Freitag, den 13.4.18 von 10.00 - 16:00 Uhr

Dienstag, den 17.4.18 10:00 -16:00 Uhr

Mittwoch, den 18.4.18 von 10:00 - 16: 00 Uhr

Montag, den 23.4.18 von 10:00 - 16: 00 Uhr

Dienstag, den 24.4.18 von 10:00 -16:00 Uhr

Donnerstag, den 3.5.18 von 10:00 -16:00 Uhr

Freitag, den 4.5.18 von 10.00 - 16:00 Uhr

Termine sind bis zum 6.8.18 terminiert.

 

Änderungen sind kurzfristig möglich!

 

 

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Ergänzungen

Internationale Konferenz zum § 129b-Prozess gegen Musa Aşoğlu am 10./11. 2. 2018 in Hamburg

 

Samstag, den 10.2.18 von 13:00 - 22:00 Uhr

Sonntag, den 11.2.18 von 10 :00 – 16:00 Uhr

Ort: Centro Sociale
Sternstraße 2 (Nähe U-Bahn Feldstraße)

Der §129b-Prozeß (Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland)gegen Musa begann am Donnerstag, den 25. 1. 2018 vor dem OLG Hamburg, Sievekingplatz 3.

 

Das Verfahren soll zirka 1 Jahr dauern.

 

Musa Aşoğlu ist ein niederländischer Staatsbürger und kommt aus der Türkei. Er ist vor über einem Jahr - am 2. 12. 16 - von den deutschen Behörden in Hamburg festgenommen worden und befindet sich seitdem im Hamburger Untersuchungsgefängnis (UG) Holstenglacis in Totalisolation.

 

Wir planen deswegen eine zweitägige Konferenz am Samstag, den 10. und Sonntag, den 11. Februar 2018 in Hamburg.

Aktivis*innen aus der BRD und dem europäischen Ausland sind zur Konferenz eingeladen. Auch wird mit der Teilnahme von Rechtsanwält*innen aus der BRD, Belgien und der Türkei gerechnet.

Themen der Konferenz werden deshalb sein:

 

1. Das Sonderstrafrecht in § 129a/b-Verfahren

Musa schreibt dazu:

„ Da die Verurteilung schon feststeht, ihre Funktion auf das „Mitmachen bei diesem Justiztheater“ reduziert ist, hat die Verteidigung im Prozess für uns keine positive Bedeutung. .. ,

Alles ist in den § 129b-Verfahren schon standardisiert und wirkt wie abgesprochen:

Bei „PKK“-Prozessen:

keine Trennscheibe bei Anwaltsbesuchen. Isolation 3 - 6 Monate. 2,5 – 3 Jahre Haft.

Bei „IS-Verfahren“: Nach kurzer Isolation. 3 – 4 Jahren Haft.

Bei „DHKP-C“-Prozessen:

Anwaltsbesuche mit Trennscheibe. Isolation bis zum Ende der Revision so bis um die 3 Jahre. Urteile bis zu 6 Jahren und 9 Monaten.

Darauf zu reagieren, ist nicht eine juristische, sondern eher eine politische Option.“

 

2. Der Paragrafs § 129b (Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland).

Die DHKP-C (Revolutionäre Volksbefreiungspartei-Front) führt einen politischen und militärischen Kampf gegen die türkische Oligarchie und NATO, für die Befreiung der verschiedenen Völker aus der Türkei.

Das Bundesjustizministerium und die EU haben deshalb die DHKP-C auf die Terrorlisten gesetzt.

Musa wird Mitgliedschaft in der DHKP-C vorgeworfen.

 

3. Die drakonischen Haftbedingungen:

Musa selbst ist 24 Stunden isoliert. Auch bei anderen § 129b-Verfahren gibt es ähnliche Isolation. Schon vor 40 Jahren wurde die Isolationsfolter vor allem gegen Gefangene aus der RAF angewendet.

 

4. Musa droht die Auslieferung an die USA

Bereits 2014 stellten die USA ein Kopfgeld in Höhe von jeweils 3 Mio. Dollar auf Musa Aşoğlu und zwei weitere Personen aus, denen Führungspositionen innerhalb der DHKP-C unterstellt wurden. Die USA gerieten 2013 ins Visier der DHKP-C, die die US-Botschaft in Ankara und das US-Konsulat in Istanbul militant angriffen.

Schon während der Haft wollten Agenten des CIA Musa deswegen verhören, was er aber strikt ablehnte.

Da diese Aktionen gegen US-Einrichtungen bewußt vom OLG HH nicht thematisiert werden, ist zu befürchten, dass Musa nach der Verbüßung seiner Haft in die USA ausgeliefert wird.

 

Freiheitskomitee für Musa Aşoğlu

 

Weitere Infos: 

https://freemusablog.wordpress.com

political-prisoners.net

 

Programmablauf

 

Samstag, 10.02.2018

 

12:00 bis 12:30 Uhr : Knastkundgebung für Musa Asoglu

 

14:00 bis 14:30 Uhr: Eröffnung: Verfahren von Musa Asoglu

 

14:30 bis 17:00 Uhr Zunehmende Repression: Anti-Terror-Paragraphen, Verschärfung von Demonstrationsrechten wie z.B. bei G20-Protesten

 

 

17:00 bis 18:00 Uhr Essen

 

18:30 bis 21;00 Uhr Kopfgeld gegen Musa Asoglu und drohende Auslieferung in die USA.

 

 

21:00 bis 22:00 Musik und andere kulturell Darbietungen

 

 

Sonntag, den 11.02.2018

 

 

10:00 bis 12:00 Isolationhaft gegen Gefangene, Isolationspolitik gegen politischen Bewegungen/Organisationen.

 

13:00 bis 15:00 - Was können wir praktisch für Musa Asoglu tun?

Prozessbeobachtung, Aktionen, Öffentlichkeitsarbeit

- Wie können wir in der Praxis ein stärkere Zusammenarbeit mit verschiedene Kräfte organisieren?

 

 

 

15.30 bis 16.00 Schlusserklärung