Einlassungen, politische Prozessführung und kollektive Verantwortung

In den vergangenen Monaten hat sich eine öffentliche Diskussion (alle bisherigen Beiträge sind am Ende verlinkt) über die Einlassungen mehrerer Beschuldigter im Budapest-Komplex entwickelt. Wir halten es grundsätzlich für ein positives Zeichen, dass wieder öffentlich und kontrovers über politische Prozesse, Repression und den Umgang damit diskutiert wird. In den vergangenen Jahren ist aus unserer Sicht eine problematische Entwicklung zu beobachten. Über konkrete Repressionsfälle und die politischen Fragen, die sich daraus ergeben, wird zunehmend weniger offen diskutiert. Beschuldigte werden teilweise mystifiziert. Aus Sorge, Menschen, die ohnehin mit Haft, Verfahren und anderen persönlichen Folgen staatlicher Repression konfrontiert sind, zusätzlich zu belasten, wird Kritik vermieden oder als unsolidarisch zurückgewiesen. Das halten wir für falsch. Auf allgemeine Gedanken zu Repression, Einlassungen und Solidarität sind wir bereits in unserem letzten Text eingegangen. Solidarität bedeutet nicht, Menschen vor jeder Kritik zu schützen. Gerade wenn wir die Funktionsweise staatlicher Repression verstehen und gemeinsame politische Antworten darauf entwickeln wollen, müssen wir in der Lage sein, auch innerhalb unserer eigenen Zusammenhänge offen und kontrovers zu diskutieren. Das gilt für Beschuldigte ebenso wie für Anwält:innen, Solistrukturen und andere Beteiligte.

Mit den Einlassungen in Düsseldorf stehen Fragen der politischen Prozessführung wieder zu Diskussion: Welche Rolle spielt das Prinzip der Aussageverweigerung? Welche Motivation steht hinter Einlassungen und welche Funktionen können sie erfüllen? Wer ist Zielgruppe eigener Äußerungen? Was bedeutet solidarisches Handeln und kollektive Diskussion?

Wir rufen alle Menschen draußen dazu auf, mit den Gefangenen über Briefkontakt politische Diskussionen zu führen und ihre Gedanken mit ihnen zu teilen. Das ist die beste Möglichkeit die Isolation der Gefangenen zu durchbrechen.

Ein Blick zurück: Was ist passiert?

In Düsseldorf haben sich am 14.07. alle Angeklagten geäußert. Nicht alle Einlassungen sind öffentlich zugänglich, was eine gemeinsame Diskussion erschwert. Für viele Menschen in der Solidaritätsarbeit und auch für andere Beschuldigte im Budapest-Komplex kamen die Einlassungen zudem überraschend und ohne ausreichende Möglichkeit einer vorherigen gemeinsamen Diskussion. Aus unserer Sicht gehen die Einlassungen in Düsseldorf deutlich über eine bloße Bestätigung einzelner Anklagepunkte hinaus. Wir halten sie in ihrer konkreten Form politisch für falsch. Das betrifft insbesondere die Art und Weise, wie sich einzelne Angeklagte selbst auf Bildern und Überwachungsvideos identifiziert und damit zur Bestätigung der gegen sie verwendeten Beweismittel beigetragen haben.

Eine zentrale Auseinandersetzung des Verfahrens neben dem Vorwurf des versuchten Mordes war die Identifizierung der Angeklagten anhand der Gutachten von Prof. Dr. Labudde. Diese Gutachten stellen eine Entwicklung dar, die für zukünftige Verfahren gegen militante Politik relevant sein kann. Ihre Genauigkeit, ihre wissenschaftliche Grundlage und ihre prinzipielle Verwendbarkeit wurden von den Anwält:innen wiederholt angegriffen. Mit der Selbstidentifizierung auf Überwachungsbildern – unabhängig ob diese Teil der Gutachten selbst sind oder nicht – werden die Gutachten von Labudde indirekt bestätigt.

Es berührt auch die Auseinandersetzung um die zukünftige Anwendung solcher anthropologischen Gutachten gegenüber anderen Beschuldigten im Budapest-Komplex, aber auch in anderen Verfahren. Gerade deshalb reicht es aus unserer Sicht nicht, diese Entscheidungen ausschließlich mit der individuellen Situation der Angeklagten zu begründen. Gerade im Knast alle juristischen Möglichkeiten zu nutzen, die eigene Situation zu verbessern ist legitim und richtig. Jedoch tragen wir als Beschuldigte und als solidarische Bewegung in der Auseinandersetzung mit staatlicher Repression alle auch eine politische Verantwortung füreinander. Lina, Hanna, Maja und Andere sitzen teilweise seid Jahren im Gefängnis und bezahlen für ihr Schweigen mit langen Haftstrafen, weil es für sie nicht zur Option stand sich zu konkreten Tatvorwürfen zu äußern. Diese Solidarität bedeutet, kollektiv zu Handeln und immer wieder die Wirkung und Motivation des eigenen Handelns zu hinterfragen. 

Auch die politische Auseinandersetzung mit dem Vorwurf des versuchten Mordes wäre unabhängig von einer Einlassung zur eigenen Tatbeteiligung möglich gewesen. Eine solche Auseinandersetzung wurde bereits in anderen Verfahren geführt, unter anderem im Verfahren gegen Hanna in München. Damit wird deutlich: Die zentrale Auseinandersetzung besteht nicht in der abstrakten Frage, ob vor Gericht gesprochen werden darf. Sie besteht auch nicht darin, Menschen dafür zu kritisieren, dass sie sich gegen eine hohe Strafandrohung verteidigen. Die konkrete Kritik richtet sich vielmehr darauf, wie und mit welcher Motivation in Düsseldorf gesprochen wurde und welche politischen Konsequenzen daraus für Andere entstehen können. Eine solidarische Auseinandersetzung wird nicht dadurch solidarischer, dass problematische Entscheidungen nicht benannt werden. Im Gegenteil: Wenn wir den Anspruch haben, als politische Zusammenhänge gemeinsam handlungsfähig zu bleiben, müssen wir auch sagen können, wenn wir konkrete Entscheidungen für falsch halten.

 

Aussagen, Einlassungen oder politische Erklärungen?

Nicht jede Aussage ist automatisch eine juristische Einlassung. Ebenso ist eine politische Erklärung nicht zwangsläufig eine Einlassung im juristischen Sinne. Auch die Grundsätze der Roten Hilfe – keine Reue, keine Distanzierung, keine Belastung Anderer – schreiben keine bestimmte Form politischer Prozessführung vor. Sie markieren Grenzen solidarischer Unterstützung. Das Schweigen vor Gericht ist kein Dogma. Die bekannte „Anna & Arthur“ Kampagne zur Aussageverweigerung hat ihren Ursprung in der Repressionswelle nach den Schüssen an der Startbahn West. In einer Situation der Schwäche, in der Betroffene von Repression nicht mehr solidarisch zueinander standen und es unkontrolliert zu Aussagen mit nicht absehbaren Folgen kam, war die konsequente Aussageverweigerung das Mittel, dem Einhalt zu gebieten. Damit wird sie aber nicht zum alleinigen Werkzeug politischer Prozessführung. Entscheidend ist deshalb nicht, ob jemand vor Gericht spricht, sondern welche Funktion eine Äußerung im Verfahren einnimmt, welche Motivation dahinter steht und welche Folgen daraus entstehen.

Die entscheidende Frage ist für uns daher eine andere: Wie kann ein Prozess politisch geführt werden? Unser Maßstab sollte sein, die vorgeworfene antifaschistische Praxis politisch zu verteidigen, die gesellschaftlichen Hintergründe des Verfahrens sichtbar zu machen und Öffentlichkeit für die politische Auseinandersetzung zu schaffen. Ein Gerichtsverfahren ist nie nur eine juristische Auseinandersetzung zwischen Angeklagten und Staat. Dieses Bild soll geschaffen werden, um Verfahren zu entpolitisieren. Gleichzeitig kann der Gerichtsprozess ein Ort sein, an dem eigene politische Positionen sichtbar werden, gesellschaftliche Widersprüche zugespitzt hervortreten und eine Bewegung ihre eigene Praxis verteidigen kann. Adressat kann dabei niemals der Staat oder seine Gerichte sein. Sprechen wir von politischen Erklärungen vor Gericht, sollten sich diese zuerst an die Prozessbesucher:innen und anwesende Presse und in einem zweiten Schritt an eine Bewegung und breitere Öffentlichkeit richten.

In diesen Momenten können wir als Bewegung auch an Großverfahren wachsen. Im Budapest-Komplex hat sich das beispielsweise gezeigt, als sich im Januar 2025 ein großer Teil der Beschuldigten stellte.Bundesweit kam es zu schnellen Reaktionen, Aktionen vor den Gefängnissen und eine breite öffentliche Diskussion machten deutlich, dass staatliche Repression nicht zwangsläufig zur Vereinzelung führen muss. Damit solche Momente entstehen können, reicht es jedoch nicht, erst im Gerichtssaal über politische Prozessführung nachzudenken. Die Grundlage dafür wird vorher geschaffen: in der Solidaritätsarbeit, in der Kommunikation mit Gefangenen, in der gemeinsamen Vorbereitung und vor allem in der politischen Diskussion.

 

Anwält:innen als Tor zur Außenwelt im Knast

Gerade in politischen Verfahren entsteht leicht der Eindruck, juristische und politische Verteidigung würden automatisch dasselbe bedeuten. Das ist nicht der Fall. Wer mit einem Strafverfahren, Untersuchungshaft und möglicherweise hohen Strafen konfrontiert ist, sieht sich zunächst einem kaum überschaubaren juristischen Apparat gegenüber. Gesetze, Fristen, Beweismittel, verschiedene Instanzen und mögliche Strafmaße sind für Menschen ohne juristische Ausbildung nur schwer einzuschätzen. Die naheliegende Konsequenz ist, einen möglichst großen Teil dieser Verantwortung an eine professionelle Verteidigung abzugeben.

In Haft verstärkt sich dieses Verhältnis. Die Möglichkeiten, mit dem eigenen politischen Umfeld zu kommunizieren, sind eingeschränkt. Besuche sind selten, Kommunikation wird kontrolliert und politische Diskussionen können nur unter erschwerten Bedingungen stattfinden. Anwält:innen haben dagegen einen deutlich weitergehenden Zugang zu den Gefangenen. Dadurch nehmen sie faktisch eine Schlüsselposition ein. Prozesstaktische Absprachen zwischen verschiedenen Beschuldigten und ihren Umfeldern laufen häufig über die Verteidigung. Informationen und politische Diskussionen können auf diesem Weg zu Gefangenen gelangen – oder eben auch nicht. Diese Schlüsselposition macht Anwält:innen nicht automatisch zu politischen Akteur:innen. Ihre primäre Aufgabe besteht darin, ihre Mandant:innen juristisch zu vertreten und deren Rechte innerhalb des bestehenden Rechtssystems durchzusetzen. Juristische Verteidigung folgt damit einer anderen Logik als politische Prozessführung. Deshalb dürfen wir nicht davon ausgehen, dass die politische Prozessführung durch die Auswahl einer bestimmten Verteidigung automatisch gewährleistet ist. Ebenso wenig kann die politische Verantwortung an Anwält:innen delegiert werden. Es muss immer wieder gemeinsam geklärt werden, was politische Verteidigung im konkreten Verfahren bedeutet, welche Entscheidungen juristisch und welche politisch begründet sind und welche Konsequenzen diese Entscheidungen für andere Beteiligte haben können. Gerade hier liegt eine wichtige Aufgabe der politischen Zusammenhänge: Sie müssen in der Lage sein, mit den Gefangenen unabhängig von der juristischen Kommunikation im Austausch zu bleiben und politische Diskussion zu führen.

 

Kollektive Verantwortung

Wer Teil eines gemeinsamen politischen Zusammenhangs ist und von einem gemeinsamen Verfahren betroffen ist, handelt niemals vollständig isoliert. Die eigene Entscheidung kann Auswirkungen auf andere Beschuldigte haben, auf zukünftige Verfahren und auf die politische Handlungsfähigkeit derjenigen, die Solidaritätsarbeit leisten. Wie in diesem Fall sind und waren die Folgen, der Aussagen in Düsseldorf für das Schwesterverfahren in Dresden nicht absehbar. Das bedeutet nicht, dass persönliche Ängste oder Bedürfnisse keine Rolle spielen dürfen. Haft, drohende Strafen, familiärer Druck und existenzielle Belastungen sind reale Druckmomente. Von Menschen unter diesen Bedingungen zu verlangen, ausschließlich abstrakten politischen Prinzipien zu folgen, wäre weder realistisch noch solidarisch. Gerade deshalb braucht es aber kollektive Strukturen, in denen solche Situationen gemeinsam diskutiert werden können. Dazu gehört, alle unmittelbar Betroffenen möglichst früh einzubeziehen, Informationen transparent zu halten und politische Entscheidungen nicht erst dann zur Diskussion zu stellen, wenn sie bereits getroffen wurden.

Hierfür benötigt es mehr kollektive Diskussion über Prozessstrategien, sowie politische Prozessführung und das bereits bevor es zu Repressionsfällen kommt. Der bisherige Verlauf von Prozessen im Antifa-Ost / Budapest - Komplex verdeutlicht was passiert, wenn wir es als Bewegung nicht schaffen, hier eine Haltung zu entwickeln: im Prozess in Dresden gegen Lina und drei weitere Antifas wirde sich über den Prozessverlauf kaum politisch geäußert. Die TagX-Kessel-Prozesse finden primär ohne öffentliche Begleitung und vereinzelt statt. Die ersten Prozesse in Budapest, fanden durch die Wahl Ilarias ins EU-Parlament und durch ein Geständnis sowie die Bestätigung einer Vereinigung durch Tobi ein schnelles Ende. Die Einlassungen in Düsseldorf sind eine direkte Fortführung dieses Trends. Wer in einem politischen Verfahren handelt, handelt nicht nur für sich selbst. Das eigene Verhalten wird von anderen wahrgenommen und kann zum Bezugspunkt weiterer Entscheidungen werden. Darin liegt eine besondere Verantwortung. Wenn eine Grenze einmal auf unsolidarische Weise überschritten wird und dieses Vorgehen anschließend als legitime politische Möglichkeit begriffen wird, verändert sich die Grundlage gemeinsamer Politik. Andere können sich darauf berufen, dass unter Repressionsdruck letztlich jede Person zuerst auf sich selbst schauen müsse. Aus einer einzelnen Entscheidung kann so eine Dynamik entstehen, in der kollektive Verantwortung zunehmend durch individuelle Interessen ersetzt wird. Am Ende schaut jede:r nur noch auf die eigene Situation. Gerade das müssen wir verhindern.

Die Geschichte politischer Bewegungen zeigt, dass gemeinsame Grundsätze häufig aus konkreten Erfahrungen mit staatlicher Repression entstanden sind. Das Prinzip „Anna und Arthur halten's Maul“, das im Zusammenhang mit den Auseinandersetzungen um die Startbahn West geprägt wurde, war Ausdruck des Versuchs, individuelle Aussagen gegenüber staatlichen Behörden nicht zur Grundlage gegenseitiger Gefährdung werden zu lassen. Es geht dabei nicht darum, historische Prinzipien schematisch auf heutige Situationen zu übertragen. Entscheidend ist die dahinter liegende Erfahrung: In Momenten staatlichen Drucks entscheidet sich, ob politische Zusammenhänge tatsächlich kollektiv handeln oder ob die Vereinzelung erfolgreich ist.

 

Fazit

Die aktuelle Diskussion sollte deshalb nicht bei der Frage stehen bleiben, ob einzelne Einlassungen richtig oder falsch waren. Sie bietet die Möglichkeit, grundsätzlich über unsere politische Praxis unter Bedingungen staatlicher Repression zu sprechen. Wir brauchen Strukturen, die kollektive Diskussion ermöglichen, bevor Entscheidungen getroffen werden. Wir brauchen eine politische Kommunikation mit Gefangenen, die nicht auf juristische Fragen reduziert wird. Und wir brauchen ein Verhältnis zwischen individuellen Entscheidungen und kollektiver Verantwortung, das auch unter Druck Bestand hat.

Ein Problem der vergangenen Jahre ist, dass Solidaritätsarbeit häufig vor allem als praktische Unterstützung organisiert wird. Besuche werden organisiert, Geld gesammelt, Briefe geschrieben und Veranstaltungen durchgeführt. All das ist notwendig. Es reicht jedoch nicht aus, wenn politische Kommunikation dabei auf der Strecke bleibt. Denn Isolation bedeutet nicht nur, dass Gefangene räumlich von ihrem Umfeld getrennt sind. Isolation bedeutet auch, wenn politische Diskussionen abbrechen. Wenn eine Bewegung nicht in der Lage ist, mit Gefangenen über politische Fragen zu diskutieren, entsteht ein Vakuum. Gleichzeitig sind die Gefangenen vor Gericht und im Knast konstanten Angriffen auf ihre politische Persönlichkeit und Druck ausgesetzt, sich anzupassen, nicht solidarisch zu Handeln oder rein juristisch zu Denken. Solidaritätsarbeit muss deshalb mehr sein als die organisatorische Bewältigung von Haft und Verfahren. Sie muss politische Kommunikation ermöglichen. Sie muss Räume schaffen, in denen Gefangene ihre Positionen entwickeln und mit anderen diskutieren können.

Politische Prozessführung kann dabei sehr unterschiedliche Formen annehmen. Sie muss nicht zwangsläufig aus großen Reden im Gerichtssaal bestehen. Sie kann offensiv oder zurückhaltend sein, juristische und politische Argumentationen miteinander verbinden oder andere Formen annehmen. Was sie aus unserer Sicht jedoch voraussetzt, ist ein solidarisches Grundverständnis. Dieses sehen wir in den konkreten Einlassungen in Düsseldorf leider nur sehr begrenzt. Mehr noch: Einige der dort getroffenen Entscheidungen stehen aus unserer Sicht in einem deutlichen Widerspruch zu einem solchen solidarischen Verständnis.

Repression zielt darauf, Menschen zu isolieren, politische Zusammenhänge zu individualisieren und unterschiedliche Interessen gegeneinander auszuspielen. Wenn wir darauf mit einer weiteren Individualisierung reagieren, erfüllen wir genau diese Funktion. Deshalb müssen wir aus der aktuellen Auseinandersetzung mehr machen als eine Diskussion über das Verhalten einzelner Menschen. Es geht um die Frage, wie wir als antifaschistische und revolutionäre Zusammenhänge miteinander umgehen, wenn der Staat Druck auf uns ausübt. Eine Bewegung wird nicht daran gemessen, wie einig sie in einfachen Situationen ist. Ihre Stärke zeigt sich dort, wo unterschiedliche Interessen, Angst, Haft und politische Konflikte zusammenkommen.

Solidarität bedeutet dann nicht, Kritik zu vermeiden. Solidarität bedeutet, Konflikte gemeinsam auszutragen, Verantwortung füreinander zu übernehmen und die politische Handlungsfähigkeit des Kollektivs auch dort zu verteidigen, wo individuelle Entscheidungen naheliegender erscheinen. Wenn wir verhindern wollen, dass Repression uns vereinzelt und gegeneinander ausspielt, müssen wir genau dort ansetzen: bei gemeinsamer Diskussion, gegenseitiger Verantwortung und dem Bewusstsein, dass unser politisches Handeln niemals nur uns selbst betrifft.

 


 

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