Wenn der Knast in die Seele einer Besucherin kriecht: Dickpics eines Ex-Schließers!

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Am Anfang stand eine WhatsApp-Nachricht. Dann folgten sexualisierte Botschaften. Schließlich schickte Franz Schiller (alle Namen geändert), jahrzehntelang Justizvollzugsbeamter in einer süddeutschen Justizvollzugsanstalt, Fotos von seinem unbekleideten Unterleib („Dickpicks“) an Irene Müller über 70 Jahre alt und seit vielen Jahren Besucherin eines Inhaftierten.

Irene hatte dem ehemaligen Schließer nie auch nur ansatzweise Interesse dieser Art signalisiert. Eigentlich dachte sie, es sei ein „netter Beamter“. Er saß vor seiner Pensionierung öfters an der Pforte des Gefängnisses, und anlässlich seines Ausscheidens aus dem Beruf, hatte sie vorgeschlagen, sich zum Kaffee zu treffen, einfach nur um sich zu unterhalten. Und sie dachte er sei verheiratet.

Stattdessen folgten kurz nach der Kontaktaufnahme via Whatsapp diese Übergriffe, eine weit verbreitete Form sexualisierter Gewalt. Einer Gewaltform, die hier auch deshalb besonders gravierend ist, weil sie aus einem institutionellen Machtverhältnis heraus geschehen sind, selbst wenn der Ex-Schließer kurz zuvor pensioniert wurde.

 

Knast reicht über die Mauern hinaus

Wer Gefangene besuchen möchte, muss dem Haftanstalt diverse persönliche Daten anvertrauen: Name, Anschrift, Telefonnummer. Teilweise weitere persönliche Angaben denn ohne diese Informationen gibt es keinen Besuch.

Besucherinnen und Besucher haben also keine Wahl. Sie müssen darauf vertrauen, dass ihre Daten ausschließlich für den Besuchszweck verwendet werden.

Doch was geschieht, wenn ein ehemaliger Bediensteter Informationen nutzt, um Frauen privat zu kontaktieren? Was geschieht, wenn aus staatlich erhobenen Daten plötzlich ein Hilfsmittel wird sexualisierte Straftaten zu begehen?

Hier dringt dann das System Knast direkt in den Intimbereich, in das Zuhause der Menschen vor. Mit Macht und mit Gewalt.

Das Machtgefälle

Immer wieder werden selbst heute noch Dickpics oder sexualisierte Nachrichten als plumpe Anmache verharmlost. Das Gegenteil ist richtig. Ungewollte sexualisierte Bilder überschreiten bewusst Grenzen. Sie sollen beschämen, verunsichern und sind eine Form patriarchaler Machtausübung.

Im vorliegenden Fall kommt hinzu, der Absender war kein beliebiger Mann aus dem Internet, was schlimm genug wäre. Nein, er war jahrzehntelang Teil einer Institution, die angeblich Menschen „resozialisieren“ soll, darunter Männer die sexualisierte Gewalttaten begangen haben.

Auch deshalb wiegt sein Verhalten besonders schwer. Staatliche Autorität endet eben nicht automatisch mit der Pensionierung. Für Betroffene bleibt das Machtverhältnis stets präsent, wie gerade das Beispiel von Irene anschaulich zeigt.

Angst als Teil des Systems

Irene hat keine Anzeige bei der Polizei erstattet. Nicht weil sie die Übergriffe für harmlos gehalten hätte. Sondern weil sie Angst hat!

Angst, dass ihre Besuche in der Justizvollzugsanstalt erschwert oder verboten werden könnten. Angst davor, dass der ehemalige Beamte noch über Kontakte verfügen könnte um ihr oder dem Gefangenen den sie besucht zu schaden. Angst, dass das Personal Anstalt ihr ihre eine Anzeige übel nehmen. Angst davor, dass der Ex-Beamte eines Tages bei ihr vor der Türe stehen könnte.

Ob all das tatsächlich eintreten würde, spielt keine Rolle. Entscheidend ist, dass das Machtgefälle so groß ist, dass Betroffene ihr Schweigen für sicherer halten als den Gang an die Öffentlichkeit oder zur Polizei.

Genau hier zeigt sich erneut die Gewalt staatlicher Institutionen: sie müssen Drohungen oftmals garnicht aussprechen. Die Abhängigkeit wirkt bereits von selbst disziplinierend, so dass Übergriffe letztlich beschämt hingenommen werden.

Wer kontrolliert eigentlich die Kontrolleure?

Der Fall wirft Fragen auf, die über diesen einzelnen pensionierten Beamten hinausgehen. Wie viele Beschäftigte haben Zugriff auf die persönlichen Daten von Besucherinnen?

Welche Kontrollen verhindern einen Missbrauch? Was geschieht beim Ausscheiden aus dem Dienst? Kann ausgeschlossen werden, dass Telefonnummern oder Adressen kopiert oder mitgenommen werden?

Auf alle diese Fragen kann es aus der Praxis nur die sehr desillusionierte Antwort geben, dass es für den ausufernden, kaum eingegrenzten Zugriff auf nahezu sämtliche personenbezogen Daten innerhalb der Haftanstalt, für de facto alle Beschäftigten des uniformierten Dienstes, keine wirksame Kontrolle gibt, keine gestuften Zugangsbeschränkungen.

Nicht wenige Wärter:innen verbringen ganze Nachtschichten damit, sich durch die jeweiligen Unterlagen zu lesen. Früher mussten sie dazu aufwändig ins Archiv, dort wo die Akten gelagert sind, das machten dann nicht so viele, heute ist auf dem Dienstrechner jede beliebige Information nur wenige Mausklicks entfernt.

Aber eine noch viel wichtigere Frage: wie viele Frauen schweigen aus denselben Gründen wie Irene?

Die Fassade des "freundlichen Beamten"

Irene hatte Schiller zuvor, als er noch hinter der dicken Panzerglasscheibe am Eingang der Haftanstalt saß, als freundlichen Beamten erlebt. Heute sieht sie nicht nur diesen Mann mit anderen Augen, sondern auch all die anderen männlichen Bediensteten, die zuvor noch so freundlich erschienen.

Hinzu kommt noch ein Widerspruch: obwohl Schiller während seiner Dienstzeit eng mit Gefangenen arbeiten musste und sich ihnen gegenüber häufig sehr engagiert zeigte, äußerte er sich in einem Chat mit Irene massiv abwertend über genau diese Menschen.

Fazit

Der Strafvollzug beansprucht für sich, Sicherheit, Ordnung und Rechtsstaatlichkeit zu gewährleisten. Aber wer schützt eigentlich diejenigen, die dem Gefängnissystem ausgeliefert sind, die Gefangene, deren Angehörigen und ihre Besucherinnen?

Aus einem anderen Bundesland berichtete eine Gefangene, dass männliche Justizvollzugsbeamte minderjährige (!) weibliche Gefangene sexuell belästigen. Auch dort zeigte sich beispielhaft: wo ein extremes Machtgefälle besteht, entsteht ein besonderes Risiko für massive Grenzüberschreitungen und Machtmissbrauch.

Der Übergriff auf Irene Müller ist insoweit mehr als das Fehlverhalten eines einzelnen ehemaligen Beamten. Er macht sichtbar, wie schnell und leicht sich institutionelle Macht in persönliche Übergriffe verwandelt. Zugleich zeigt der Fall, wie schwer es Betroffenen heutzutage noch fällt, sich zu wehren. Auch wegen der Befürchtung dass eine Beschwerde oder eine Öffentlichmachung, Nachteile bei Besuchen im Gefängnis nach sich ziehen könnte. Oder Nachteile für den besuchten Gefangenen!

Für Irene hat sich der Blick auf das Gefängnis verändert. Wo früher tatsächlich soetwas wie Vertrauen war, dominieren heute Angst und Misstrauen.

Und jenseits Irenes Schicksal: wie viele ähnliche Grenzüberschreitungen bleiben unbemerkt, weil sie hinter den Mauern einer weitesgehend abgeschotteten Institution stattfinden oder weil Besucherinnen betroffen sind?

Gefängnisse beruhen und bauen auf Kontrolle, auf Hierarchie und Intransparenz, deshalb ist Machtmissbrauch kein bedauerlicher „Einzelfall“, sondern er ist struktureller Teil dieses Systems.

Anmerkung:
Irene Müller war damit einverstanden, dass über ihren Fall berichtet wird, solange Namen geändert und keine Zuordnung zu einer konkreten JVA erfolgt, zu groß die Angst vor nachteiligen Konsequenzen.

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