Konsequente Verweigerung der Aussage - Lina ist in Beugehaft
Nach nur vier Wochen in Freiheit ist Lina am Dienstag, den 30.06,26 erneut verhaftet worden. Sie soll für mindestens sechs Monate, möglicherweise sogar für insgesamt ein Jahr in Beugehaft gesperrt werden, um von ihr Aussagen in der zweiten Auflage des Antifa Ost-Prozesses zu erpressen.
Vor knapp vier Wochen wurde Lina nach insgesamt drei Jahren und acht Monaten Haft vorzeitig aus der Haft entlassen. Das OLG Dresden ordnete die Freilassung an, da Zweidrittel der Gesamtfreiheitsstrafe von 5 Jahren und 3 Monaten bereits verbüßt wurden, in der Haft keinerlei Beanstandungen festgestellt werden konnten und sie im Antifa Ost-Verfahren zum ersten mal "straffällig" wurde. Soweit üblich und eigentlich eine Selbstverständlichkeit, die so ziemlich allen "Erststrafler:innen" zu Gute kommt, nichtsdestotrotz legte die Bundesanwaltschaft Beschwerde gegen die geplante Freilassung ein. Die endgültige Entscheidung des BGH ging nunmehr vor vier Wochen ein und Lina wurde endlich auf Bewährung entlassen.
Als abgekartetes Spiel kann in soweit die Ladung als Zeugin in der zweiten Runde des Antifa Ost-Verfahrens betrachtet werden, die nur kurz nach ihrer Haftentlassung einging. Offenbar hoffte das Gericht und die Bundesanwaltschaft, dass die Haft der Gefährtin soweit zugesetzt hat, dass sie nun bereit wäre, Angaben zu machen, die zur Verurteilung der nun Angeklagten sieben Antifaschist:innen führen sollen.
Selbstverständlich war dem nicht so und die Aussage wurde vollumfänglich verweigert. Ein Grundsatz, der sich nicht erst seit der "Anna und Arthur halten's Maul"-Kampagne in Folge der "Startbahn West"-Ermittlungen durchgesetzt hat, sondern als Wert aller Menschen, die sich nicht im Opportunismus und sozialem Kannibalismus der kapitalistischen Norm verloren haben, betrachtet werden kann.
Zuvor wurde am 25.03.2026 Jannis, der sich seit der Verurteilung im ersten Antifa Ost-Verfahren in Haft, bzw. zwischenzeitlich im offenen Vollzug, befand in Beugehaft gesteckt. Auch er weigerte sich, den Ermittlungsbehörden und dem Gericht bei der Verurteilung zu helfen.
Etwas kompliziert, vor allem aber ein Schlaglicht auf die Unverfrorenheit der Bundesanwaltschaft werfend, gestaltet sich die Frage, ob die Gefährtin möglicherweise sogar ein ganzes Jahr in Beugehaft ausharren muss. So wurde sie im abgeschlossenen Antifa Ost-Verfahren auch wegen eines Angriffs auf einen Faschisten verurteilt, der im entsprechenden Outfit seinen Dienst als Kanalarbeiter in Leipzig Connewitz versah. Die Bundesanwaltschaft klagte nur Lina und Johann für diesen Angriff in Tateinheit mit der Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung nach §129 an. Ein weiteres Verfahren wegen desselben Angriffs, welches ohne den §129 auskommt, führt die Generalstaatsanwaltschaft Dresden wegen gefährlicher Körperverletzung gegen Unbekannt, da weitere Mittäter:innen vermutet werden.
In diesem Verfahren, also demselben, aber von der GenSta DD geführten, wurde Lina bereits als Zeugin vorgeladen. Auch hier machte sie keine Angaben. Erst vor wenigen Tagen wurde der Beschluss, sie in dieser Sache ebenfalls zu sechs Monaten Beugehaft zu zwingen, überstellt.
Eigentlich beträgt die maximale Zeit, für die Beugehaft in einem Verfahren angeordnet werden kann, sechs Monate. Ob diese doppelte Ahndung nun auch doppelt vollstreckt werden kann, ist derzeit unklar. Jedenfalls hielt es den Vorsitzenden Kubista und seine Beisitzer:innen im Dresdner Oberlandesgericht nicht davon ab, die gleiche Züchtigung zu verhängen und sie sogar unmittelbar zu vollstrecken.
Die Gefährtin wurde nach mehrstündiger Verhandlung und schamlosen Druck hinterhältig festgenommen und in die nächste JVA verbracht.
Während des gesamten Prozesstages am 30.06.2026 wurde deutlich, dass diese Vernehmung und die Konsequenz der Beugehaft von langer Hand geplant waren. Die Verteidigung der sieben Beschuldigten und Lina’s Anwalt haben mehrfach betont, dass Alexandra Geilhorn von der Bundesanwaltschaft (BAW) die letzten Verfahren gegen Lina erst Anfang Mai eingestellt hatte, um so zu verhindern, dass sie sich auf ihr Aussageverweigerungsrecht nach §55 beziehen kann. Alle eingestellten Verfahren können jedoch wieder aufgenommen oder Neue eingeleitet werden und die Gefahr, dass Lina sich selbst mit Aussagen belasten könnte oder zumindest Anlass für weitere Ermittlungen liefern könnte, ist hoch. Abgesehen von der Tatsache, dass Lina keinerlei Aussagen tätigen wird, wäre sie auch rechtlich nicht dazu gezwungen, würden die Richtenden sich an ihre eigenen dumpfen Gesetze halten. Doch in diesem Verfahren ist alles möglich: Nazibullen, die Antifaschist:innen observieren - Eine Bundesanwältin, die wissentlich Alibis verschweigt - Akten, die an rechte Magazine gegeben werden - Diverse Ermittlungen und Verurteilungen im Sinne selbsterfüllender Prophezeiungen der SoKo LinX und der BAW - Indizienbasierte hohe Haftstrafen - Das Durchsuchen und Durchleuchten Hunderter Personen - Und eine medial begleitete Hetzkampagne gegen all jene, die sich gegen Nazis und dieses Scheißsystem engagieren und das Gewaltmonopol des selbsternannt demokratischen Staates infrage stellen.
Von Beginn an haben der Vorsitzende und die BAW klar gemacht, dass sie den §55 nicht vollumfänglich akzeptieren und nach einer Unterbrechung, in der sich der Senat angeblich beraten wollte, kam Kubista mit einem elfseitigen Schreiben um die Ecke, dass begründete, warum Lina die Aussage nicht verweigern dürfe. Ihr Verteidiger hat den Vorsitzenden damit konfrontiert, dass dieses Schreiben wohl nicht in der vergangenen Stunde produziert wurde und eine Beschwerde angekündigt.
Es wurde mehrfach darum gebeten, die Beugehaft nicht in Vollzug zu setzen, bis über die Beschwerde entschieden wurde und auch erklärt, dass sie keine Zweimal für dieselbe Sache Beugehaft erhalten könne. Der Vorsitzende gab Lina dann bis zu 1,5 Stunden Zeit, sich mit dem Verteidiger zu beraten und eine Entscheidung zu treffen und wollte mit der Hauptverhandlung fortfahren.
Die Verteidiger:innen der Angeklagten forderten ebenso eine Unterbrechung, nach welcher sie noch einmal vortrugen, wie verlogen der Senat, aber Allen voran Geilhorn ist und dass es nicht das erste Mal ist, dass bei Zeug:innen, mit dem Wissen um Ermittlungen gegen sie, ohne dies kundzutun, der §55 nicht akzeptiert wurde. Eine von ihnen sitzt momentan auf der Anklagebank.
Als Lina erneut den Saal betrat, sprach nicht ihr Verteidiger, sondern sie selbst. Sie erklärte, sie hat die Begründung des Senats gelesen und diese hat sie nicht überzeugt:
Dem fügte sie noch hinzu: "Wenn die Beugehaft der Druck ist, den sie hier aufbauen wollen, werde ich dem standhalten."
Danach stand sie auf und umarmte einen der inhaftierten Angeklagten, ohne dass die überraschten Justizbeamt:innen rechtzeitig eingreifen konnten. Unter viel Applaus und Zurufen verließ sie den Saal, während der Vorsitzende erklärte, dass über die Invollzugsetzung der Haft nach der Hauptverhandlung entschieden werde, die er im selben Moment schloss.
Dann ließ er Lina heimlich verhaften, sodass alle Anwesenden erst beim Verlassen des Saals davon erfuhren und ein weiterer Tumult im Saal verhindert wurde.
Die Beugehaft als Instrument zur Züchtigung aussageunwilliger Personen wird in politischen Verfahren eigentlich nur noch selten angewandt. Einige historische Beispiele zeigen, dass Kampagnen, die Vorladungen von Genoss:innen als Zeug:innen begleiten, stets solidarische Reaktionen hervorrufen. Wenn auch nicht alle Kampagnen verhindern konnten, dass Leute in Beugehaft genommen wurden, so erzeugte der Druck, den diese Kampagnen aufbauen konnten, zumindest einen präventiven Charakter.
Wo zumindest noch eine grundlegende, aus guten Gründen kritische Öffentlichkeit im ersten Antifa Ost-Prozess zu verzeichnen war, steht es um die zweite Runde bescheiden, was die politische Begleitung anbelangt. Ob dies nun die Folge der Auseinandersetzungen und Kritiken rund um den ersten Prozess, die dort thematisierte sexualisierte Gewalt, das anhaltend ignorante Kurzzeitgedächtnis der deutschen radikalen Linken oder der genozidrechtfertigende Auftritt eines Prozessbeteiligten am ersten Prozesstag ist, sei dahin gestellt.
Fakt ist, wenn wir als - subsumiert - antifaschistische Bewegung oder Szene nicht in der Lage sind, den Preis für solche Entscheidungen auf Seiten des Staates hochzutreiben, werden wir in Zukunft wohl damit leben müssen, unsere Gefährt:innen ans Messer zu liefern oder für einige Zeit hinter Gitter zu landen.
Freiheit für Lina! Freiheit für Alle!
Klassenjustiz angreifen!
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Ergänzungen
Von Solidarität, Freiheit und dem Schweigen
https://de.indymedia.org/node/750173