Über die Schwierigkeit, im Gerichtssaal zu fotografieren!
Pressevertreter:innen machen gerne vor Prozessbeginn das ein oder andere Foto, um ihre Presseberichterstattung bebildern zu können. Nicht immer stößt diese Bedürfnis auf Interesse bei den Gerichten, so verhielt es sich auch beim Amtsgericht Freiburg.
Der Fall
Mitte Juli steht in Freiburg ein ehemaliger Punkmusiker vor Gericht. In den letzten Jahren stürzte er immer weiter ab, griff Menschen die ihn kannten, die es gut mit ihm meinten, körperlich an, beleidigte und bedrohte Menschen, wurde körperlich übergriffig. Eine Person gab ihre Arbeitsstelle auf. Immer wieder äußerte er auch neonazistische Parolen.
Der Antrag auf Fotografiererlaubnis
Da in Gerichten nur mit Erlaubnis fotografiert werden darf, beantragte ich, da ich für Radio Dreyeckland den Prozess verfolgen werde, eine entsprechende Genehmigung. Der Präsident Dr. Adam erteilte mir anstandslos eine solche für den Flurbereich, für diesen ist er der Hausrechtinhaber. Aber im Gerichtssaal selbst, haben die jeweiligen Vorsitzenden die Entscheidungsbefugnis.
Kurz und knapp beschied mich Richterin O., sie verbiete jegliche Aufnahmen,auch vor Beginn der Verhandlung, obwohl ich im Antrag zugesichert hatte, das Gesicht des Angeklagten zu verpixeln. Eine Begründung ihrer Entscheidung hielt sie für unnötig.
Die Beschwerde
Gegen die Verfügung der Richterin erhob ich Beschwerde und verwies auf die Pressefreiheit. Schon das Fehlen jeglicher Begründung für die ablehnende Verfügung spräche für eine Verletzung des Willkürverbots. Allemal jedoch verletzt die Verfügung die Pressefreiheit. Von der Pressefreiheitist grundsätzlich das Recht der im Pressewesen tätigen Personen umfasst, über Vorgänge in einer öffentlichen Gerichtsverhandlung durch Ton -, Film - und Bildberichterstattung zu informieren; ebenso wie die Entscheidung, ob und wie ein Presseerzeugnis bebildert wird. Fürs Radio ist ein Teaser-Foto für die Webseite essentiell.
Der Rückzieher der Richterin- sie erteilt die beantragte Genehmigung
Nach einem Wochenende darüber schlafen, erteilte Richterin O. nun die Genehmigung. Sie ordnete an, dass Gesichter von Angeklagtem, Zeug:innen und Tatopfern unkenntlich zu machen seien.
Als Begründung führte sie aus, dass das Anonymisieren ausreiche, und ein milderes Mittel sei, als das zuvor ausgesprochene vollständige Verbot von Bildaufnahmen.
Fazit
Sich nicht von voreiligen Entscheidungen eines Gerichts beeindrucken lassen. Was mitunter so selbstbewusst daher kommt, ist mitunter ohne rechtlichen Fundament. Der längst verstorbene Promianwalt Rolf Bossi widemete dem ganzen Bereich der Strafjustiz einmal ein Buch mit dem sprechenden Titel „Halbgötter in Schwarz-Deutschlands Justiz am Pranger“.
Desgleichen gilt übrigens auch für das gelegentlich übergriffige Verhalten von Gerichtswachtmeister:innen, sich auch von ihnen nicht einschüchtern lassen!
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