„Tag der Demokratie“ 2025 in Lörrach als juristisches Kampffeld!

Regionen: 

Der sogenannte „Tag der Demokratie“ in Lörrach im September 2025 war nicht nur ein harmloses Stadtfest mit ein bisschen politischer Folklore, sondern ein umkämpfter Raum, in dem sich gezeigt hat, wie Rechte versuchen, sich unter dem Label „Demokratie“ zu normalisieren. Deren Strategie ist bekannt: Begriffe besetzen, Inhalte weichzeichnen, Anschlussfähigkeit herstellen, aber gleichzeitig so tun, als wäre man einfach nur eine Stimme unter vielen.

Dagegen gab es lauten Widerspruch:  Antifaschistische Gruppen, darunter das OAT Oberes Wiesental, aber auch die Antifa Lörrach, hatten der AfD und anderen rechten Akteur*innen lautstark klar gemacht, dass sie rechte Inszenierungen nicht durchgehen lassen. 

Jetzt hatte deren Protest ein gerichtliches Nachspiel.

 

Wenn Widerspruch zur „Störung“ erklärt wird

Die in dieser Woche vor dem Verwaltungsgericht Freiburg verhandelte Klage des Stadtrats Birger Bär reiht sich nahtlos in diese Auseinandersetzung um die Legitimität von Gegenprotesten ein. Ausgangspunkt ist dessen Behauptung, seine Veranstaltung am 20. September sei durch antifaschistischen Protest unzulässig beeinträchtigt worden: zu laut, zu präsent, zu wenig kontrolliert. Er verklagt das Land Baden-Württemberg, da die Polizei seine eigene Versammlung nicht ausreichend geschützt habe.

Das Problem an dieser Argumentation ist offensichtlich: Sie kehrt Ursache und Wirkung um. Was hier als „Störung“ bezeichnet wird, ist nichts anderes als kollektiver Widerspruch gegen rechte Inhalte. Antifaschismus funktioniert aber nicht (nur) im Steillen, sondern auch und vor allem  laut auf der Strasse.

Wer sich darüber beschwert, dass Protest hörbar ist, erhebt letztlich den Anspruch auf eine Öffentlichkeit ohne Gegenwehr.

Wer ist der Kläger Birger Bär

Der in Lörrach eine Apotheke betreibende Birger Bär ist u. a. Stadtrat und vertritt im Gemeinderat das rechte Bündnis „Bürger für Lörrach“, das mit eindeutigen rechten Narrativen arbeitet: klassisches Law-and-Order-Framing, kulturell-konservative Motive sowie populistische Grundstruktur. Die Autonome Antifa Freiburg berichtet im März 2024 kurz über diese „2020 gegründete Lörracher Schwurblergruppe“. Birger Bär ist zudem seit April 2025 im Vorstand der AfD Lörrach.

Vor dem Freiburger Verwaltungsgericht bediente sich Bär des anwaltlichen Beistandes von Rechtsanwalt Ralf Ludwig, der u. a. durch Vertretung des Querdenken-Akteurs Ballweg weithin bekannt wurde und auf seiner Webseite unverfroren Martin Luther King für sich in Anspruch nimmt: "Wer das Böse ohne Widerspruch hinnimmt, arbeitet in Wirklichkeit mit ihm zusammen!“.

Die Klage als Angriff auf antifaschistische Praxis

So muss auch die Klage Bärs verstanden werden: nicht als isolierter Rechtsstreit eines querdenkenden Schwurblers, sondern als Versuch, antifaschistische Praxis zu delegitimieren. Über den Umweg einer Klage vor dem Verwaltungsgericht soll indirekt durch Polizeirecht und Versammlungsauflagen festgeschrieben werden, dass Protest zwar existieren darf, aber bitte so, dass er niemanden stört.

Damit soll eine Grenze verschoben werden. Wenn sich die Vorstellung durchsetzen würde, dass politische Veranstaltungen einen Anspruch auf störungsarme Durchführung haben, träfe das nicht „alle Seiten“ gleichermaßen, sondern vor allem diejenigen, die auf Widerspruch angewiesen sind, um überhaupt sichtbar zu werden.

Dass die Polizei vor Ort kein irgendwie geartetets "Fehlverhalten" erkennen konnte, zeigt bereits, dass hier selbst aus Sicht der sonst sehr repressionsfreudigen Polizei kein Rechtsbruch vorliegt, sondern ein politischer Konflikt, der juristisch umcodiert wird.

Sicht- und Hörbarkeit antifaschistischen Protests ist kein Beiwerk

Die antifaschistischen Proteste und Mobilisierung hatten genau diesen Punkt getroffen: Es ging darum, sich der rechten Vereinnahmung von „Demokratie“ praktisch entgegenzustellen. Nicht dekorativ, nicht symbolisch, sondern als kollektive Praxis im öffentlichen Raum und mit Lautstärke.

Genau diese Form von Intervention versucht Bär zur Disposition zu stellen. Denn wenn Protest nur noch dann als legitim gälte, wenn er keine spürbaren Auswirkungen hat, würde er politisch entkernt.

Öffentlicher Raum bleibt umkämpft

Lörrach ist damit kein Einzelfall, denn rechte Strategien zielen seit Jahren darauf ab, dabei oft genug von Versammlungsbehörden und der Polizei unterstützt, sich Räume zu öffnen und dabei möglichst wenig Widerstand zu erfahren. Gleichzeitig wird versucht, genau diesen Widerstand als illegitim darzustellen.

Antifaschistische Praxis setzt dem entgegen, dass öffentlicher Raum nicht neutral ist und auch nicht neutral bleibt. Wer rechte Inhalte normalisieren will, muss damit rechnen, dass ihm widersprochen wird.

Entscheidung des Verwaltungsgerichts: Klage abgewiesen!

Dass dieser Versuch, antifaschistischen Protest juristisch zu unterbinden, nicht ohne Weiteres aufgeht, zeigt die aktuelle Entwicklung: Nach Angaben des Pressesprechers Döll vom Verwaltungsgericht Freiburg wurde die Klage von Bär am heutigen Freitag abgewiesen. Eine schriftliche Begründung liegt bislang noch nicht vor und soll erst in den kommenden Tagen oder Wochen folgen.

Das ändert nichts daran, dass solche Verfahren Teil einer rechten politischen Strategie sind. Sie zielen darauf ab, Grenzen zu verschieben, Unsicherheit zu erzeugen und Protest langfristig einzuschränken.

Fazit: Antifaschismus bleibt notwendig

Der Konflikt um den „Tag der Demokratie“ in Lörrach zeigt letztlich ziemlich klar, worum es geht: um die Frage, ob antifaschistische Intervention weiterhin als legitimer Bestandteil politischer Praxis gilt oder ob sie schrittweise zurückgedrängt werden soll.

Die Abweisung der Klage ist in diesem Zusammenhang ein wichtiges Signal. Entscheidend bleibt aber, dass antifaschistische Praxis sich nicht auf juristische Bewertungen verlässt, sondern weiterhin dort präsent ist, wo rechte Normalisierung stattfindet. Nicht leise, nicht angepasst, sondern laut und sichtbar, so dass sie Wirkung entfaltet!

 

webadresse: 
Lizenz des Artikels und aller eingebetteten Medien: 
Creative Commons by-sa: Weitergabe unter gleichen Bedingungen