Mitteilung hisichtlich der bevorstehenden Inhaftierung von Carlos und Carmen

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Widerspruch gegen das Urteil von 3 Jahren und 1 Tag Haftstrafe wegen eines "Delikts gegen die Rechte der Arbeiter" abgelehnt.
Carlos und Carmen werden inhaftiert.

MITTEILUNG HINSICHTLICH DER BEVORSTEHENDEN INHAFTIERUNG VON CARLOS UND CARMEN

Beim Generalstreik am 29. März 2012 organisierte 15M Granada einen informativen Streikposten, der den Kampf der ArbeiterInnen gegen die Arbeitsreformen der Exekutive in die Strassen der Stadt trug. Viele von uns riefen an diesem Tag "Es lebe der Kampf der ArbeiterInnen!" und forderten die Geschäfte auf, in Solidarität mit dem Streik zu schliessen. "Mach zu und gut ist!" wurde in den Lokalen gerufen, die auf der Route lagen; ein Satz, der nicht für alle die gleichen Konsequenzen hatte.

Carlos und Carmen wurden bei diesem Streikposten zufallsbedingt am Ausgang der Bar ´La Champagnería` (Calle Martínez Campos) von der Polizei kontrolliert. Diese Bar hatte ihre Türen nicht geschlossen, im Inneren fanden weder Drohungen noch Gewaltakte statt und niemand wurde an der Arbeit gehindert, während der Streikposten das Lokal besuchte. Die Besitzerin der Bar erstattete im Nachhinein Anzeige und Monate später, im Mai 2013, forderte die Staatsanwaltschaft im Gerichtsprozess, entgegen des Rechts, eine "exemplarische Strafe, nicht nur für die beiden, sondern damit niemandem mehr einfällt etwas vergleichbares zu tun". Letztendlich verurteilte der Richter beide zu 3 Jahren und 1 Tag Gefängnishaft für eine "Straftat gegen das Recht der Arbeiter". Paradoxer Weise waren diese Rechte gerade der Grund gewesen auf die Strasse zu gehen und niemanden an der Arbeit zu hindern. Jetzt wurde der Widerspruch, den Carlos und Carmen gegen das Urteil einlegten vom Landgericht Granada abgelehnt und der Richterspruch bekräftigt, der einzig und allein auf der Aussage der Bar-Besitzerin, ohne weitere Zeugen oder Beweise, beruht.

Wir möchten daran erinnern, dass dies kein Einzelfall ist, hunderte Personen wurden in politischen Prozessen auf Grund ihrer Teilnahme an Streikposten während des Generalstreiks des 29M für die gleiche "Straftat" verurteilt. Ausserm wurden viele Personen für die Beteiligung an Streiks ihres Sektors verurteilt, so wie Ana und Tamara oder Serafín und Carlos in Galizien, Kollo in La Rioja etc. Sie alle wurden verurteilt, ohne das ihre Schuld bewiesen wurde. Im Jahr 2014 stehen mehr als 40 Prozesse wegen Streikbeteiligung aus, die Forderungen der Staatsanwälte belaufen sich auf mehr als 140 Jahre Knast. Vergessen wir nicht Miguel und Isma, die, nach den Mobilisierungen zum 22M in Madrid des selben Jahres, seit mehr als 2 Monaten in Untersuchungshaft sitzen.

Wir wissen, dass die Staatsanwälte dazu angewiesen werden, die polizeiliche Repression von den Strassen in die Gerichtssäle zu befördern. Wir nehmen, ohne jeden Zweifel, an der Verfolgung der sozialen Mobilisierungen und Kämpfe teil, die autoritären Regimen zu eigen sind: das Gesetz der Gerichtsgebühren, das Projekt zur Reform des Strafgesetzbuchs, das neue Gesetz zur bürgerlichen Sicherheit und das Gesetz der privaten Sicherheit etc. Wir wissen, dass dies eine Strategie ist, die sich gegen die Personen und Bewegungen richtet, die auf die Strasse gehen um für ihre Rechte zu kämpfen. Wir sind von der ökonomischen und Verwaltungsrepression, die sich in Strafgeldern ausdrückte, in die Freiheitsberaubung übergegangen, die jahrelange Haftstrafen bedeutet.

Heute wurde das Urteil gegen Carlos und Carmen bestätigt. Morgen werden einige compañer@s weiterhin im Gefängnis sein und andere kurz davor. Wir werden weiterkämpfen und alles tun, was in unseren Händen liegt, um die Repressionswelle zu bremsen.
Wir klagen die Repressions- und Kriminalisierungsstrategie der sozialen Proteste an und fordern den Freispruch der Verklagten und die Freilassung der eingesperrten compañer@s.

¡KAMPF GEGEN DIE REPRESSION!
¡MIT SOLIDARITÄT GEGEN DIE UNGERECHTIGKEIT!
¡DER KAMPF IST DER EINZIGE WEG!

¡NEIN ZUR INHAFTIERUNG VON CARLOS UND CARMEN!

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