Es wird nun Realität werden durch einen Gesetzesentwurf des PsychKG´s Berlin durch den Berliner Senat, das jeder den der Sozialpsychiatrischen Dienst im Auge hat zwangsbehandelt wird.

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Es wurde schon eine Petition ähnlich wie dieser Entwurf durch eine  Psychiaterin des Gesundheitsamtes Berlin im Deutschen Bundestag gestellt, aber das hier ist noch viel schlimmer:

Mit diesem neuen Gesetzentwurf des Berliner SPD-CDU-Senats werden  die(SpD's)Sozialpsychiatrischen Dienste in den Bezirken Berlins jederzeit OHNE einen Gerichtsbeschluss  nach eigenem Ermessen einen Betroffenen gewaltsam  in der eigenen Wohnung, einen Hausbesuch abstatten, um die so verdächtigte Person zwangsweise psychiatrisch zu untersuchen wegen angeblichen  „sozialen Auffälligkeiten“. Damit fällt die Polizei in ihren Hocheitaufgaben weg, das erledigt dann die Gesundheitspolizei (SpD) selber!

(" ...befugt, die Wohnung der betreffenden Person auch ohne deren Einwilligung oder gegen deren Willen zu betreten und eine ärztliche Untersuchung durchzuführen"; Aus: § 6 Abs. 4 Satz 2 des Entwurfs).

Damit wird die Unversehrtheit der Wohnung, die im Grundgesetz ganz klar verankert ist, ausgehebelt und die Patientenverfügung, die dem Patientenverfügungsgesetz unterliegt, außer Kraft gesetzt. Zudem werden noch die Akten über die Betroffenen angehäuft, es wird jede Kleinigkeit (Trennung, Trauer, Arbeitslosigkeit, Rente, Streitigkeiten etc.) lokalisiert und dokomentiert,  Datenschutz wird von der Behörde  komplett ignoriert, sondern die jeweiligen Akten werden als Beweis des Krankheitsbildes gegen den oder die Betroffene verwand und zusätzlich an Dritte und Vierte weitergegeben z.B: Sachverständigen Gutachter, der nach Lage der superdicken Akte entscheidet. Was das heißt hat man am Fall Gustl Mollath gesehen. Nach der Zwangsuntersuchung sollen die Betroffenen, nun angeblich „gefährlich psychisch Kranken“, mit Gewalt in die Psychiatrien der Hauptstadt Berlin eingewiesen werden und nach einem entsprechender Behandlungsplan zwangsbehandelt werden.

Die Unterbringung nach §63 StPO wird so aussehen, dass die Betroffen auch außerhalb des Landes Berlin in ein anderes Bundesland verlegt werden können. Damit wird der Kontakt zu Angehörigen und eigenen Anwälten unterbinden und eine Betreuung durch die bevollmächtigten Personen des Vertrauens unmöglich gemacht, die etwas dagegen unternehmen und weil das sonst die Einsicht in die Krankheit des oder der Betroffenen verhindert.

Das geht  an die Substanz und verstößt gegen das Grundgesetz der Bundesrepublik, die Menschenrechte und  demnach ist dieser Entwurf  verfassungswidrig!

Da die große Koalition in Berlin sich einig ist, wird dieser Entwurf schnell Realität werden.

Nachzulesen bei:

http://www.die-bpe.de/Entwurf_PsychKG-Berlin_2014.pdf

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