„Free all Antifas!“ – Sprechchöre im Gerichtssaal - Prozess gegen sechs Antifaschist:innen in Düsseldorf hat begonnen
Erste Unterstützer:innen versammelten sich am 13.Januar 2026 schon zu früher Stunde vor dem Hochsicherheitsbunker des Düsseldorfer Oberlandesgerichts, um ihre Solidarität mit jenen zu zeigen, die ab heute hier vor Gericht stehen würden. Einige Angehörige der Beschuldigten hielten vor zwei extra aufgebauten Pavillons, erste kämpferische Reden. Sie kritisierten den Prozess unter anderem als überzogen und als Einschüchterungsversuch antifaschistischer Praxis.
Obwohl für den Prozessbeginn 10:30 Uhr angesetzt war, begann die Hauptverhandlung gegen die sechs jungen Antifaschist:innen, die von der Bundesanwaltschaft dem Umfeld der sogenannten „Antifa-Ost“-Szene zugerechnet werden, erst über eine Stunde später. Der massivste Vorwurf: Sie sollen im Frühjahr 2023 in Budapest, der Hauptstadt von Ungarn, Neonazis körperlich angegangen und verletzt haben. Die Bundesanwaltschaft wertet Teile der Angriffe als versuchten Mord.
Der Prozessauftakt an diesem Morgen verzögerte sich deshalb um etwas mehr als eine Stunde, da es strenge Einlasskontrollen gab. Der vorsitzende Richter Bachler meinte, er werde erst die Verhandlung eröffnen, wenn alle, die zuschauen wollten, dies auch würden tun können.
Auf der Anklagebank sitzen fünf Frauen und ein Mann im Alter zwischen 23 und 25 Jahren
Die sechs Angeklagten stammen aus Thüringen, Sachsen und Hamburg. Sie werden beschuldigt, sich ab dem Frühjahr 2022 an einer Reihe von Angriffen auf Neonazis beteiligt zu haben. Die Anklage hat eine besondere Brisanz, denn die Bundesanwaltschaft wirft den Antifaschist:innen vor, das staatliche Gewaltmonopol in Deutschland durch organisierte militante Aktionen nicht nur infrage zu stellen, sondern abzulehnen.
Die Bundesanwaltschaft stellt den Prozess als einen zentralen Bestandteil ihrer staatlichen Extremismusbekämpfung dar
Laut Anklage sollen die Beschuldigten angeblich Mitglieder einer „militanten linksextremistischen kriminellen Vereinigung“ gewesen sein. Sie hätten sich an gewaltsamen Aktionen gegen Personen beteiligt, die sie der rechten Szene zugehörig hielten. Ihnen wird vorgeworfen, im Rahmen dieser Aktionen unter anderem mit Schlagstöcken und einem Hammer auf Nazis eingeschlagen zu haben.
Wird die Öffentlichkeit ausgeschlossen?
Noch bevor die Anklage verlesen wurde, verhandelte das Gericht die Frage, ob der Prozess möglicherweise unter Ausschluss der Öffentlichkeit zu führen sei. Denn einige der Angeklagten waren zum Zeitpunkt der vorgeworfenen Taten noch keine 21 Jahre alt, also rechtlich gesehen Heranwachsende. Angesichts der Entscheidung der US-Regierung unter Trump, aber auch der aus Ungarn, „Antifa-Ost“ als Terrororganisation zu listen, bestünden möglicherweise Bedenken gegen eine öffentliche Verhandlung. Nach einer 30-minütigen Sitzungsunterbrechung entschied der Senat, dass das Verfahren – auch wegen des sehr hohen öffentlichen Interesses – weiterhin öffentlich sein werde.
„Die Verteidigung spricht von politischer Kriminalisierung und überzogener Anklage.“
Nachdem die drei Vertreter:innen der Bundesanwaltschaft über eine Stunde benötigt hatten, um die Anklage zu verlesen, bekamen die Verteidiger:innen die Gelegenheit, in Erklärungen ein Opening Statement abzugeben. Sie wiesen die Vorwürfe als politisch motiviert und unverhältnismäßig zurück. Sie betonten, dass ähnliche Vorwürfe in anderen Verfahren vor Amtsgerichten verhandelt worden seien und nicht als Staatsschutzverfahren. Selbst die rechte ungarische Justiz erkenne keinen Tötungsvorsatz im Zusammenhang mit den Budapest-Vorwürfen. Immer wieder lachte leise einer der drei Staatsanwält:innen, schüttelte den Kopf- ganz so, als wolle er die Wahrheit nicht hören.
Rechtsanwalt Scharmer aus Berlin betonte in seinem Statement, er vertrete seit 20 Jahren Opfer rechter Gewalt, und in den wenigsten Fällen erhebe der Generalbundesanwalt Anklage gegen Neonazis. Aber auch im Umgang mit der Polizei, so Scharmer weiter, zeige sich der Generalbundesanwalt sehr zurückhaltend und nahm auf Fälle im Polizeirevier Dessau Bezug. Direkt im Revier, oder in dessen unmittelbarer Nähe, kamen mindestens drei Menschen ums Leben: Oury Jalloh, der in der Zelle verbrannte. Hans-Jürgen Rose starb unweit des Reviers und bis heute besteht der Verdacht, dass er im Polizeirevier von Polizist:innen so brutal misshandelt wurde, dass sie ihn zum Sterben ins Freie schafften. Mario Bichtemann wiederum wurde tot in seiner Zelle gefunden, gestorben an einem Schädelbasisbruch. Die Bundesanwaltschaft habe Ermittlungen abgelehnt, denn weder gebe es Anhaltspunkte für rassistische, noch für politische Motive. Selbst wenn Polizist:innen Oury Jalloh ermordet hätten, sei „das Vorliegen einer staatsschutzrelevanten Eignung der Tat, die Sicherheit des Staates zu beeinträchtigen“ auszuschließen., so die Bundesanwaltschaft in ihrer Verfügung über die Ablehnung der Aufnahme von Ermittlungen. Es sei schon auffällig, so Anwalt Scharmer, wenn gegen Linke sämtliche Instrumente des Staates aufgegriffen würden, die dieser zu bieten habe, aber wenn es um Neonazis und mögliche Mordtaten in einem Polizeirevier gehe, man sich quer stelle.
Nach diesem und während weiterer Statements gab es Applaus aus dem Publikum, den der Vorsitzende gelassen hinnahm. Auch als nach einer Prozesspause nicht alle aufstanden, als die Richter:innen den Saal betraten, meinte der Vorsitzende nur lapidar: „Wer Rücken hat, kann sitzenbleiben“.
Ein Wachtmeister unterbindet eine Solidaritätsgeste
Nicht so gelassen reagierte ein tätowierter Wachtmeister im kurzärmligen Shirt, wie er hier unten in der Bildergalerie zu sehen ist. Seinen Namen wollte er der Presse auch auf mehrfache Nachfrage nicht verraten: Er hatte kurz zuvor einer der Angeklagten, die ihr Gesicht vor den Fotograf:innen und Kameraleuten schützen wollte, den Hefter, den sie sich vor das Gesicht gehalten hatte, weggerissen. Wie später die Pressesprecherin Christina Klein-Reesink auf Nachfrage erklärte, sei dies erfolgt, weil der Satz „Solidarität mit Maja“, der auf dem Hefter zu lesen war, im Gerichtssaal so nicht gezeigt werden dürfe. Dies beruhe auf einer sitzungspolizeilichen Anordnung des sonst so gelassen auftretenden Vorsitzenden, diese verbiete das zeigen solcher Bekundungen.
Der Prozess wird auf den kommenden Prozesstag vertagt
Kurz vor 15 Uhr wurde der Prozess nach Intervention von Rechtsanwalt Hoffmann unterbrochen. Er wies darauf hin, seine Mandantin brauche jetzt entweder eine richtige Mittagspause, oder man verhandele eben am kommenden Dienstag weiter.
Der Vorsitzende meinte, er sehe das unkritisch, und beendete den ersten von mindestens 72 Verhandlungstagen. Die Sitzung war noch nicht richtig geschlossen, da tönten wieder die Rufe „Free all Antifas“ und „Ihr seid nicht allein“ aus dem Zuschauer:innenbereich. Aber auch, angeregt durch das Statement von Rechtsanwalt Scharmer: „Oury Jalloh- das war Mord!“
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