Tödliche Polizeigewalt in Oldburg
Ostersonntag erschoss die niedersächsische Polizei den 21.jährigen Lorenz. Für den 25. April 2025 wird zu einer Demonstration aufgefrufen.
Was ist bisher bekannt
Am 20. April 2025 soll es angeblich vor einer Bar in Oldenburg eine Auseinandersetzung gegeben haben, bei der Lorenz, der zur BPoC Community gehörte, angeblich ein Reizstoffsprühgerät eingesetzt haben soll. Anschließend sei er geflüchtet und als ihn dann die Polizei antraf, soll er angeblich „bedrohlich“ auf sie zugegangen sein. Hieraufhin wurde mehrfach auf ihn geschossen, woraufhin er starb.
Polizeischüsse von hinten
Bei der Obduktion stellte sich heraus, dass Lorenz ausschließlich von Schüssen von hinten getroffen wurde, darunter in den Kopf. Nun sind Schüsse, die ein Opfer von Polizeigewalt von hinten treffen, weder auf den ersten noch auf den zweiten Blick mit einer behaupteten Notwehrlage in Einklang zu bringen. Offenbar ist Lorenz von der die Schusswaffe einsetzten Person weggegangen und nicht „bedrohlich“ auf sie zu.
Pseudobetroffenheit durch den Oldenburger Polizeipräsidenten Sagehorn
Andreas Sagehorn lässt sich wie folgt zitieren: "Dieser Einsatz und die Tatsache, dass ein junger Mensch ums Leben gekommen ist, machen mich sehr betroffen. Meine Anteilnahme gilt den Angehörigen und Freunden, die um den Verstorbenen trauern. Nicht nur sie, sondern auch viele Bürgerinnen und Bürger wünschen sich Antworten auf die noch ungeklärten Fragen. Das ist emotional verständlich, jedoch müssen zunächst - nach den Prinzipien eines funktionierenden Rechtsstaates - die Hintergründe dieses tragischen Ereignisses lückenlos aufgearbeitet werden. Hierbei habe ich vollstes Vertrauen in die Staatsanwaltschaft Oldenburg, die in ihrer Ermittlungsarbeit vollumfänglich von der Polizei unterstützt wird. So werden beispielsweise zur Aufklärung des Sachverhalts Zeugenbefragungen vorgenommen und sämtliche Spuren ausgewertet.“
Rückblick in die 90er
Der Fall erinnert unter anderem an die Erschießung eines griechischen Staatsbürgers, der am 04.10.1996 in Nürnberg von einer bayrischen Polizistin in den Rücken geschossen wurde. Die behauptete, sie habe eine Waffe gesehen, gefunden wurde keine. Im Folgejahr wurde sie vom Amtsgericht zu einer geringen Geldstrafe verurteilt, 4.000 DM, wegen „Putativnotwehr“, d.h. einer wahnhaft angenommener Notwehrsituation. Diesen Fall tödlicher Polizeigewalt erwähne ich deshalb, weil er die Maßstäbe mit der die Justiz misst, besonders deutlich macht. Denn zwei Jahre später schickte ein (anderes) bayrisches Amtsgericht dem Liedermacher Hans Söllner einen Strafbefehl über 120.000 DM (nein, das Komma ist nicht verrutscht), da er die Ehre des damaligen bayrischen Innenministers Beckstein verletzt haben soll.
Demoaufruf in Oldenburg
Für den Freitag, 25. April 2025 wird nun in Oldenburg zu einer Demonstration aufgerufen, um an den Tod des 21-jährigen Lorenz in Folge polizeilicher Todesschüsse zu erinnern.
