Outing der CompactmitarbeiterInnen, Veröffentlichung der Verbotsbegründung

Anwälte von Compact veröffentlichen versehentlich Klarnamen ihrer MittäterInnen (Originaldokument)
Die Anwälte von Compact haben die Verbotsbegründung unzensiert veröffentlicht, und damit die Klarnamen ihrer MitarbeiterInnen (oder eher MittäterInnen...). \

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