Wann fliegt ein Polizist aus dem Job: nicht unbedingt bei Rassismus- aber beim Käseklau
Immer wieder wird über rassistische Polizist*innen berichtet, fliegt so sojemand aus dem Job? Eher nicht. Da muss dann schon "mehr" kommen: zum Beispiel der Diebstahl von Käse!
Geldentschädigung nach rassistischer Polizeikontrolle
Mitte April 2024 verurteilte das Amtsgericht Berlin das Land Berlin, einem Menschen 750 € Geldentschädigung, auf Basis des Berliner Landesantidiskriminierungsgesetzes zu zahlen.
Bei einer Polizeikontrolle vor vier Jahren, fragte der Polizist den Studenten N., der auf die vorangegangene Frage nach seiner Herkunft mit "Bochum" geantwortet hatte, woher er denn "eigentlich" oder "wirklich" stamme. Dies stelle, so das Amtsgericht, eine unmittelbare Diskriminierung dar. In Berlin kann dafür dann vom Staat eine Geldentschädigung gefordert werden, welche das Amtsgericht in diesem Fall für angemessen hält. Nur zur Verdeutlichung: nicht der Polizist zahlt nun die Entschädigung, nein, dies wird, sollte das Urteil rechtskräftig werden, das Land Berlin tun. Es könnte den Polizisten gegebenenfalls in Regress nehmen- wofür die Polizeigewerkschaft jedoch ziemlich sicher eine Spendenkampagne initiieren und dürfte!
Wer Käse klaut als Polizist- der/die fliegt hingegen schnell aus dem Job
Ein Polizist hatte nach eine Verkehrsunfall aus einem LKW neun Pakete Käse, von jeweils 20kg, in einem Gesamtwert von rund 550 € gestohlen. Dafür verlor der Autobahnpolizist seinen Job. Seine hiergegen gerichtete Berufung vor dem Oberverwaltungsgericht, wurde nunmehr abgelehnt.
Was lernen wir daraus?
Käseklau wiegt in den Augen des Staates schwerer, als Bürger*innen rassistisch zu behelligen. Wer zudem im Dienst Menschen erschießt, hat im Regelfall auch wenig zu befürchten, und wenn, wird wegen des geringstmöglichen Vorwurfs angeklagt (ein berüchtigter Fall aus Bayern: eine Polizistin hatte am 04.10.1996 auf dem Nürnberger Bahnhof einen Menschen durch einen Schuss in den Rücken getötet. Dafür musste sie später wenige tausend Mark Geldstrafe bezahlen. Das Landgericht erkannte auf „Putativnotwehr“, sprich, eine „wahnhaft angenommene Notwehrsituation“. Die Polizistin hatte behauptet, eine Waffe gesehen zu haben- deshalb der Todesschuss. In den Rücken des Opfers! Nur war da keine Waffe, und ein Schuss in den Rücken machen selbst den konservativ-kreativ bayrischen Richter*innen, nicht auf Anhieb eine Notwehrlage deutlich).
Erschießen, rassistisch diskriminieren und vieles mehr- aber bloß keinen Käse klauen!