!! Eilmeldung +++ Auslieferung von Maja noch heute +++ Unterstützung in Dresden !!
von: BASC - Budapest Antifascist Solidarity Committee
am: 28.6.2024 - 06:09
Gestern Abend hat das Kammergericht Berlin für eine Auslieferung unserer Gefährt:in Maja nach Ungarn geurteilt. Die Auslieferung soll HEUTE noch stattfinden. Kommt vor die JVA Dresden und informiert Journalist:innen. Maja braucht JETZT unseren Support vor Ort. Eine Auslieferung muss unbedingt verhindert werden!
Werdet kreativ und macht euch Gedanken, was ihr tun könnt, um die Auslieferung zu verhindern oder darauf zu reagieren.
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Bundesverfassungsgericht - Presse - Erfolgreicher Eilantrag eines deutschen Staatsangehörigen gegen seine Auslieferung nach Ungarn
3 - 4 minutes
Erfolgreicher Eilantrag eines deutschen Staatsangehörigen gegen seine Auslieferung nach Ungarn
Pressemitteilung Nr. 55/2024 vom 28. Juni 2024
Beschluss vom 28.06.2024 - 2 BvQ 49/24
Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat die 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts dem Antrag eines deutschen Staatsangehörigen auf Erlass einer einstweiligen Anordnung stattgegeben. Mit diesem wandte sich der Antragsteller gegen seine Auslieferung nach Ungarn.
Dem Antragsteller wird von den ungarischen Behörden zur Last gelegt, seit dem Jahr 2017 Mitglied einer kriminellen Vereinigung zu sein, deren Ziel es gewesen sein soll, Sympathisanten der extremen Rechten in zahlenmäßiger Überlegenheit koordiniert und unter Einsatz vor allem von Teleskopschlagstöcken anzugreifen. In der Zeit vom 9. bis zum 11. Februar 2023 soll er gemeinsam mit weiteren Personen Sympathisanten der rechtsextremen Szene oder von ihnen hierfür gehaltene Personen in Budapest angegriffen und verletzt haben.
Das Kammergericht hat die Auslieferung des Antragstellers mit Beschluss vom 27. Juni 2024 für zulässig erklärt. Dieser Beschluss ging dem Bevollmächtigten des Antragstellers eigenen Angaben zufolge am selben Tag um 17.26 Uhr zu.
In der Nacht vom 27. auf den 28. Juni 2024 wurde mit der Überstellung des Antragstellers an die ungarischen Behörden begonnen. Er wurde am 28. Juni 2024 um 6.50 Uhr zwecks Durchlieferung nach Ungarn an die österreichischen Behörden übergeben.
Am 28. Juni 2024 um 7.38 Uhr ging der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung beim Bundesverfassungsgericht ein.
Die 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts fasste gegen 10.50 Uhr folgenden Beschluss:
Die Übergabe des Antragstellers an die ungarischen Behörden wird bis zur Entscheidung über die noch zu erhebende Verfassungsbeschwerde, längstens für die Dauer von sechs Wochen, einstweilen untersagt.
Die Generalstaatsanwaltschaft Berlin wird angewiesen, durch geeignete Maßnahmen eine Übergabe des Antragstellers an die ungarischen Behörden zu verhindern und seine Rückführung in die Bundesrepublik Deutschland zu erwirken.
Die Begründung der Entscheidung wird den Beteiligten gemäß § 32 Absatz 5 Satz 2 Bundesverfassungsgerichtsgesetz gesondert übermittelt.
Die Generalstaatsanwaltschaft Berlin und der Bevollmächtigte des Antragstellers wurden gegen 11.00 Uhr fernmündlich durch das Bundesverfassungsgericht über den Erlass der einstweiligen Anordnung in Kenntnis gesetzt.
Mit E-Mail der Generalstaatsanwaltschaft Berlin von 11.47 Uhr wurde das Bundesverfassungsgericht darüber informiert, dass der Antragsteller bereits um 10.00 Uhr an die ungarischen Behörden übergeben worden sei.
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Auslieferung von Maja nach
Auslieferung von Maja nach Ungarn – Statement BASC
von: BASC - Budapest Antifascist Solidarity Committee am: 28.06.2024 - 17:23
Themen: AntifaRepression
Das Berliner Kammergericht hat gestern Nachmittag, am 27.06.2024, entschieden, dass unser:e Genoss:in Maja nach Ungarn ausgeliefert werden soll. Ohne dass der Anwalt oder Majas Familie darüber informiert wurden, wurde Maja binnen kürzester Zeit nach dieser Entscheidung am 28.06. gegen 04:00 Uhr in einer Nacht- und Nebelaktion aus der Zelle geholt und nach Österreich gebracht, wo eine Übergabe an die österreichischen Behörden zum Zwecke des Weitertransports nach Ungarn erfolgte. Damit wurde durch die Generalstaatsanwaltschaft Berlin, das LKA Sachsen und insbesondere die Soko LinX ganz bewusst das Ziel verfolgt, Majas Recht auf eine Verfassungsbeschwerde und damit die Chance auf eine Verhinderung der Auslieferung zu umgehen. Auch schnelle solidarische Reaktionen sollten dadurch torpediert werden.
Am Vormittag des 28.06. um 10:50 Uhr hat dann das Bundesverfassungsgericht auf einen Eilantrag von Majas Anwälten hin eine einstweilige Anordnung erlassen, dass die Auslieferung gestoppt werden müsse, bis die von Majas Anwälten einzureichende Verfassungsbeschwerde geprüft worden ist. Maja wurde wohl aber schon um 10:00 Uhr den ungarischen Behörden übergeben. Die Anordnung kam also etwa eine Stunde zu spät und die Soko LinX hatte ihr Ziel erreicht: Den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zu umgehen und durch die Entführung Majas Tatsachen zu schaffen.
Sämtliche Behörden (JVA Dresden, LKA Sachsen, Berliner Generalstaatsanwaltschaft) verweigerten der Familie jegliche Infos bezüglich des aktuellen Aufenthaltsortes von Maja. Stattdessen mussten sie in der Presse davon lesen, dass Maja bereits vor mehreren Stunden Richtung österreichisch-ungarische Grenze gebracht wurde.
Maja erwartet als nicht-binäre Person im Knastsystem eines queerfeindlichen Landes Unvorstellbares. Das ist den deutschen Behörden durchaus bewusst, doch das hält sie nicht davon ab, sich dem Verfolgungseifer des autoritären Ungarns und ihrem eigenen gemäß zu verhalten.
Die deutschen Sicherheitsbehörden brüsten sich gerne mit ihrer vermeintlichen Rechtsstaatlichkeit, doch wenn es gerade passt, umgeht man die eigene rechtsstaatliche Fassade und die Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts, um Antifaschist:innen nach Ungarn auszuliefern. Maja wird in Ungarn nun Bedingungen ausgesetzt, die wir zu einem großen Teil nur erahnen können. Eine Unschuldsvermutung gibt es dort genausowenig wie ein rechtsstaatliches Verfahren. Es drohen bis zu 24 Jahre Haft, was in Deutschland in Anbetracht der Vorwürfe undenkbar wäre. Es wirkt, als wäre genau das das Ziel der Soko LinX, der Bundesanwaltschaft und der Generalstaatsanwaltschaft Berlin gewesen.
Es ist nicht erst seit gestern klar, dass sowohl die ungarischen Gefängnisse als auch das juristische System keinerlei europäischen Standards entspricht. Vom EU-Parlament wurde Ungarn bereits 2022 der Demokratiestatus abgesprochen. Dennoch wird die Auslieferung einfach umgesetzt, bevor sie von deutschen Gerichten genauer geprüft werden kann. Deutsche Behörden sind dafür verantwortlich, dass Maja nun Gewalt, Isolation und ein politischer Schauprozess drohen.
Wir haben Angst um Maja in diesen Verhältnissen und sind fassungslos angesichts der Dreistigkeit, mit der hier rechtliche Standards untergraben wurden. Wir sind wütend, wie die Behörden Majas Menschenrechte mit Füßen treten und Maja an einen unbekannten Ort gebracht und von den Anwält:innen und der Familie isoliert haben. Wir sind wütend, wie geringschätzig die Behörden mit Majas Familie umgehen und ihnen jegliche Auskünfte verweigern.
Die Infos zur Situation von Maja kommen stückweise und ändern sich schnell. Wir rufen daher alle auf, die nächsten Stunden zu nutzen, um die Auslieferung von Maja weiterhin zu verhindern und sich solidarisch zu zeigen. Haltet euch auf dem Laufenden und überlegt euch, wie ihr auf die Ereignisse reagieren könnt.
Free Maja – Free all antifas
#NoExtradition