§129 – Das Ende einer antifaschistischen Fahrradtour

Regionen: 
Event: 

Am 19. August 2017 wollten ca. 40 Personen per Fahrrad zu den Protesten gegen den Neonaziaufmarsch in Spandau fahren. Die Fahrt endete nach ein paar hundert Metern in einem Polizeikessel. Erster Vorwurf: Verstoß gegen das Versammlungsgesetz.Später hieß es, ein AfD-Stand am Wegesrand sei umgekippt worden – es habe Auseinandersetzungen gegeben. Zweiter Vorwurf: Landfriedensbruch. Die Personalien wurden aufgenommen, Kleidung durchsucht, Antifa-Sticker und Kartenmaterial beschlagnahmt und Fotografien angefertigt. Danach konnte die Fahrt nach Spandau fortgesetzt werden, wo die Proteste gegen den Rudolf-Heß-Marsch im vollem Gange waren. Das Amtsgericht Tiergarten befand im April 2019 Teile der Polizeimaßnahme als rechtswidrig. Fast zwei Jahre später erfuhren einige der Betroffenen über ein Auskunftsersuchen beim Bundeszentralregister, dass ein dritter Vorwurf wegen dieser Fahrradtour im Raum steht: Bildung einer kriminellen Vereinigung in Tateinheit mit besonders schwerem Landfriedensbruch. Bis heute ist keines der Verfahren eingestellt, nur wenige wissen von den Verfahren gegen sie.

Aufklärungsversuche

 

Mittlerweile ist bekannt, dass sich eine LKA-Beamtin am Treffpunkt Ernst-Reuter-Platz einfand, sich als Antifaschistin ausgab und sich Kartenmaterial aushändigen ließ um die Route nach Spandau an die Einsatzzentrale durchzugeben. Ein weiteres Polizeiteam war im Umfeld ebenfalls zivil mit dem Auto unterwegs. Am Theodor-Heuss-Platz hatten sich mehrere uniformierte Einheiten in ihren Mannschaftswagen postiert. Es war nie geplant die Fahrradtour nach Spandau unbehelligt durchzulassen. Bekannt geworden ist auch, dass der AfD-Bezirksverband Charlottenburg einen Stand an der Otto-Suhr-Allee aufgebaut hatte. Dieser wurde ebenfalls von einem zivil gekleideten Beamten beschützt. 

 

Fakt ist, dass es eine Auseinandersetzung zwischen einer handvoll Fahrradfahrer*innen und AfDlern an dem Stand gegeben hat, infolge dessen der Stand umgekippt war und Flyer auf dem Boden lagen. Ein Zivil-Polizist gab an, einen Mann geschlagen zu haben, der versucht haben soll, ihn beim Filmen zu hindern. Ein AfD-Standbetreuer gab zu Protokoll ebenfalls Menschen geschlagen und im Schwitzkasten gehabt zu haben. Das ganze dauerte nicht länger als eine Minute. Nachdem sich der Staub verzogen hatte, baute die AfD den Stand wieder auf. 

 

Alle Radfahrer*innen, die sich mutmaßlich zu dieser Zeit auf diesem Teilstück der Otto-Suhr-Allee befanden, mussten kurze Zeit später das polizeiliche Prozedere aus Kontrolle, Fotografieren usw. über sich ergehen lassen. Ein Fahrradfahrer wurde gewalttätig durch Zivil-Beamte vom Rad geholt und erlitt Verletzungen.

 

Politische Einordnung

 

Berlins Innensenator Geisel (SPD) hatte vor dem Neonaziaufmarsch der Öffentlichkeit mitgeteilt, dass auch für Nazis die Meinungsfreiheit gelte und der Senat den Rudolf-Heß-Marsch deshalb nicht verbieten werde. Berlin ist damit der einzige Ort an dem ein Gedenken an den Hitler-Stellvertreter Rudolf Heß nach 12jähriger Pause wieder möglich gemacht wurde. Überall sonst wäre der Aufmarsch untersagt worden. Dafür hatten die Proteste der 90er und 2000er im bayerischen Wunsiedel und die Bestätigung des Verbots durch das Bundesverfassungsgericht 2009 gesorgt. 

 

Der rot-rot-grüne Senat wollte dieses Großevent der NS-Verherrlichung aus Gründen eines falschen Liberalismus durchsetzen. Faschismus ist keine Meinung – sondern ein Verbrechen. Weder die Gewalttätigkeit der Teilnehmenden, oder die offensichtliche Verwendung von Nazi-Symbolen und die Gutheißung der Nazi-Verbrechen änderten an diesem Tag etwas an dem Durchsetzungswillen der Polizei. Das hatte zur Folge, dass Antifaschismus im Gegenzug zwar toleriert wurde (der Aufmarsch musste aufgrund von Blockaden umgeleitet werden), sich aber in bestimmten Bahnen zu bewegen hatte. Alles, was von dieser Doktrin abwich, wurde mit Polizeigewalt und Strafverfahren überzogen. 1200 Beamte waren im Einsatz. Es wurden doppelt soviele Verfahren gegen Antifaschist*innen eingeleitet, wie gegen Neonazis. Das Vorgehen gegen die Fahrradanreise nach Spandau ist Ausdruck dieser politischen Strategie.

 

Das Stigma: PMK Links

 

Nach der Fahrradtour hat das Berliner LKA und die politische Staatsanwaltschaft dafür gesorgt, dass alle im polizeilichen Informationssystem des Bundeskriminalamts mit dem Vermerk “Politisch Motivierte Kriminalität – links” geführt werden. Dieser Vermerk erscheint immer, wenn Personalien von Aktivist*innen irgendwo kontrolliert werden. Und auch der Grund wird angegeben: §129 Bildung einer kriminellen Vereinigung. 

 

Dabei kann so ein laufendes Strafverfahren massive Auswirkungen auf die Lebensführung haben. Einigen wurde in den letzten Monaten der Zutritt zu Behörden verwehrt. Eine Person wollte ehrenamtlich arbeiten und wurde aufgrund des Eintrags abgelehnt. Mehrere wollten in den Urlaub und wurden am Flughafen länger festgehalten. Was Betroffenen in Zukunft verwehrt und was genehmigt wird, wohin sie reisen und wo sie zu bleiben haben, hat nichts mehr mit dem eigentlichen Vorwurf zu tun, sondern orientiert sich an den persönlichen Einschätzungen der jeweiligen Beamten, die darüber zu befinden haben, wie so ein Vorwurf aktuell einzuschätzen ist. Die Berliner Sicherheitsbehörden haben deshalb tief in die Kiste der besonders schweren Straftaten gegriffen, obwohl die Einstellung der Verfahren absehbar ist. Doch die Verfahren werden in der Schwebe gehalten, um Aktivist*innen so lang wie möglich mit diesem Stigma zu nötigen. Das sorgt für Unsicherheit und schafft ein Klima in dem sich Antifaschist*innen zweimal überlegen, ob sie sich an Protesten gegen Naziaufmärsche beteiligen und mögliche Kriminalisierungen in Kauf nehmen. 

 

Wir haben uns dennoch letztes Jahr an den Protesten gegen den Rudolf-Heß-Marsch in Friedrichshain beteiligt und werden es uns auch nicht nehmen lassen, dieses Jahr wieder auf der Straße zu sein. Denn Faschismus ist keine Meinung, sondern ein Verbrechen.

Lizenz des Artikels und aller eingebetteten Medien: 
Creative Commons by-sa: Weitergabe unter gleichen Bedingungen