Haftanstalt befürwortet Vollzugslockerungen für Thomas Meyer-Falk

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Wie vor wenigen Wochen berichtet, verlief die gerichtliche Anhörung am 15.02.2023 zur Frage meiner Haftentlassung aus der Sicherungsverwahrung nicht so glatt wie von machen erhofft. Das Landgericht Freiburg beabsichtigt die Beauftragung eines neuen Gutachtens, da jenes der Münchner Sachverständigen das Gericht nicht überzeugte.

 

Bis zur Vorlage des neuen Gutachtens werden Monate ins Land gehen, weshalb die Haftanstalt in Freiburg am 06.März 2023 darüber beraten hat, ob nicht zumindest Vollzugslockerungen gewährt werden könnten. Seit zehn Jahren erhalte ich lediglich von Gefängnisbeamten bewachte Ausführungen und davon auch nur vier pro Jahr! Im Rahmen einer Vollzugsplankonferenz (VPK) wurde mir nun vom Leiter der SV-Abteilung, Herrn G.mitgeteilt, man werde seitens der Anstalt beim Justizministerium Baden-Württemberg sogenannte „Begleitausgänge“ beantragen, so dass ich gemeinsam mit der Sozialarbeiterin oder der Stationspsychologin zwei Mal im Monat die Anstalt für ein paar Stunden verlassen dürfte, ohne dass Wachpersonal dabei wäre.

Die Vollzugsplankonferenz

Das Gespräch im Rahmen der VPK, an der neben Herrn G. Auch die Anstaltspsychologin Frau W. und die Sozialarbeiterin Frau S. Sowie Herr C., als Vertreter des uniformierten Dienstes teilnahmen, wurde darüber gesprochen, dass eine Freilassung im Sommer nicht gänzlich unwahrscheinlich sei. Zugleich äußerten Herr G. und Frau W. Kritik an meinen Beiträgen u.a. auf meinen Internetblog, wo ich sehr deutlich Kritik am Vollzugssystem äußern würde, wohingegen ich doch zu differenzierterer Betrachtung durchaus in der Lage sei. So hätte ich am 15.02.2023 vor Gericht, auf die Frage des Vorsitzenden, wie ich den Kontakt zur Psychologin Frau W. empfände, neben kritischen Gedanken auch positive Aspekte darstellen können. Man wünsche sich, dass dies auch in der „Außendarstellung“ im Internet erfolge. Worauf ich erwiderte, dass zum einen die konkrete einzelne (beruflich bedingte) Beziehung zwischen Insassen und Personal in der Tat differenziert zu betrachten sei, zum anderen ich aber nicht der Pressesprecher der Anstalt sei und in einer generellen Vollzugskritik bestimmte Aspekte eben keinen Eingang in die Darstellung fänden.

Der Leiter der SV-Abteilung, Herr G. merkte noch an, dass nach Ansicht der Anstalt ich keines „betreuten Wohnens“ bedürfe und zudem in einer wesentlich günstigeren Lage sei als andere Insassen, denen nämlich jegliches soziale Netz in Freiheit fehle. Letztlich hänge der weitere Verlauf aber an dem neuen Gutachten, welches das Landgericht Mitte März beauftragen wird.

Ausblick

Bis das Justizministerium über den Antrag der JVA auf Begleitausgänge entscheiden wird, soll ich zumindest monatlich eine Ausführung erhalten, die erste sei schon im April denkbar, so Herr G.

Es werden weitere spannende Wochen und Monate. Eine in Freiburg angefragte Sachverständige erklärte sich prinzipiell bereit einen gerichtlichen Auftrag zu übernehmen und deutete an, noch vor dem 07.07.2023 (der sogenannte „10-Jahreszeitpunkt“ der SV) ein Gutachten vorlegen zu können.

 

Thomas Meyer-Falk, z.Zt. Justizvollzugsanstalt (SV),

Hermann-Herder-Str.8, 79104 Freiburg

https://freedomforthomas.wordpress.com

http://www.freedom-for-thomas.de

 

 

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