(B) "Verabredung zu einem Verbrechen" - Zweite DNA-Entnahme

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Nachdem es am 23.02. bereits bei unserer Gefährtin zu einer gerichtlich angeordneten DNA-Entnahme kam (Link), wurde diese wenige Tage später, am 28.02., auch beim zweiten Beschuldigten durchgesetzt.

Wie zu erwarten war, nutzten die Bullen auch in diesem Fall die bestehende Meldepflicht des Gefährten zur Entnahme seiner DNA-Probe. Im Gegensatz zu unserer Gefährtin, konnte die anstehende Maßnahme und ein möglicher Umgang mit dieser jedoch im Vorfeld in einem kollektiveren Rahmen besprochen werden. Unter den gegebenen Umständen (ausgesetzter Haftbefehl, Meldeauflagen) und die Vorstellungen und Bedürfnisse des Gefährten berücksichtigend, wurde sich letztlich dazu entschieden, die Meldetermine weiterhin wahrzunehmen, eine zwangsweise Blutentnahme unter bestimmten Voraussetzungen zu vermeiden und stattdessen eine Speichelprobe abzugeben.


** Broschüre zum Umgang mit DNA in der Praxis von der Antirepressionsplattform Berlin: https://archive.org/details/dna_comic_web

** bisherige Texte zu dem Verfahren: https://kontrapolis.info/9578/ und https://kontrapolis.info/9606/

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