Aufruf zum Widerstand gegen die Bundespolizei in Berlin

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Die Vollstreckungsgehilfen des Bundesinnenministers (Bundespolizei) dürfen momentan aufgrund der „Allgemeinverfügung zum Verbot des Mitführens von gefährlichen Werkzeugen über das gesetzlich bestehende Waffenverbot hinaus in Zügen und auf den Bahnhöfen unter Androhung eines Zwangsgeldes vom 16. Oktober 2018“  auf dem Streckenabschnitt zwischen den S-Bahn-, Regional- und Fernbahnhöfen Zoologischer Garten und Lichtenberg sowie alle dazwischenliegenden S-Bahn-, Regionalbahn- und Fernbahnhöfe alle Personen, die sich im Geltungsbereich der Allgemeinverfügung aufhalten bzw. diesen betreten anlasslos kontrollieren.

Davon betroffen sind auch Gegenstände, die normalerweise nicht unter das Waffengesetz fallen, wie Taschenmesser, Pfefferspray oder Korkenzieher sind verboten - wer sich widersetzt, muss mit 250 Euro Zwangsgeld rechnen.

Ich rufe deshalb alle betroffenen Berliner Leser dazu auf ihrem Unmut durch einen schriftlichen Widerspruch per E-Mail an bpold.berlin@polizei.bund.de gemäß der Rechtsbehelfsbelehrung der Anordnung (siehe Anhang) einzulegen, die z.B. so aussehen könnte:

Sehr geehrte Damen und Herren

Hiermit lege ich Widerspruch gegen „die Allgemeinverfügung zum Verbot des Mitführens von gefährlichen Werkzeugen über das gesetzlich bestehende Waffenverbot hinaus in Zügen und auf den Bahnhöfen unter Androhung eines Zwangsgeldes“ wegen Verstoßes gegen Art. 3 GG ein.

Begründung: Die Anordnung stellt einen Verstoß gegen Art. 3 GG dar, da man als Bewohner der Stadt Berlin in seinen Rechten abweichend von den Regeln des Waffenrechts gegenüber Bewohnern anderer Städte in den genannten Zeiträumen ungleich behandelt wird.

Solche Maßnahmen, mit denen Grundrechte außer Kraft gesetzt werden, denkt sich die Polizei nicht aus, weil mal jemand einen fiesen Tag hat. Sie reagiert vielmehr auf einen gesellschaftlichen Diskurs - einen Angst-Diskurs, der von rechtsaußen befeuert wird und für Migrant * innen zunehmend bedrohlicher wird. Gleichzeitig verstärkt sie diesen Diskurs. Die Leidtragenden sind weder „nur" Migrant * innen noch „nur" S-Bahn -Fahrer* innen oder Menschen, die zufällig ein Taschenmesser dabeihaben, sondern die freiheitliche Gesellschaft. Quelle des Zitates https://www.taz.de/Kommentar-Kontrollen-in-Berliner-S-Bahn/!5547641/ 

Da uns die Freiheit besonders am Herzen liegt ist jeder gefordert etwas dagegen zu tun und das einfachste und juristisch unbedenkliche Mittel ist als 1. Schritt der Widerspruch (selbst wenn er nicht mehr bewirken sollte als der zuständige Berliner Bundespolizeidirektion mit massenhafter Arbeit bei der Bearbeitung der Widersprüche klar zu machen, dass man mit solchen Willkürakten nicht einverstanden ist). 

Weiterführende Artikel zu dem Thema:

Waffenkontrollen durch Bundespolizei „Junge Männer“ im Visier. Die Bundespolizei ermächtigt sich selbst, schärfer an bestimmten S-Bahnhöfen zu kontrollieren – auch ohne Verdachtsmomente.

https://www.taz.de/Waffenkontrollen-durch-Bundespolizei/!5515369/

 

Waffenverbot in Berliner S-Bahn „Gefährliches Partypublikum“. Die Bundespolizei will S-Bahnfahrer*innen auf gefährliche Gegenstände kontrollieren. Ziel sei vor allem das Partypublikum.

 

https://www.taz.de/Waffenverbot-in-Berliner-S-Bahn/!5547533/ 

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Ergänzungen

 

Waffenverbot in Berliner S-Bahn: Gefährliches Partypublikum

 

http://taz.de/Waffenverbot-in-Berliner-S-Bahn/!5547533/

 

 

 

Kommentar Kontrollen in Berliner S-Bahn: Grundrechte auf dem Abstellgleis

 

http://taz.de/Kommentar-Kontrollen-in-Berliner-S-Bahn/!5547641/