[B] Urteil im Prozess gegen Isa

 

Kaum war der Saal 101 gefüllt, da machte Richterin Keune auch schon klar, dass sie mit dem Prozess an diesem Tag abschließen will. Ihr Urteil hatte sie offensichtlich schon längst gefällt, während sie der Hoheit des Gerichts noch für acht weitere Stunden die Möglichkeit gibt, sich selbst ad absurdum zu führen.

 

Der Beweisantrag wird abgelehnt!

Worte die den Menschen im Saal noch Stunden nach der Verhandlung in den Ohren klingen. Insgesamt neun Beweisanträge der Verteidigung wurden in einem Wechselspiel von Antragsstellung, Pausen, Wortgefechten und erneuten Antragsstellungen abgelehnt.

 

Bewahrung der staatlichen Deutungshoheit

Von der Meinung des Gerichtes und der angeblich neutralen Zeug*innen, Bullen und Denunziant*innen abweichende Einschätzungen von Isa, durch seinen ehemaligen Arbeitgeber, oder von der politischen Situation in der Rigaer Straße, spielen für die Richterin keine Rolle. So wurden die Vorladung des ehemaligen Arbeitgebers, als auch verschiedener Zeug*innen aus dem Nordkiez, die Verlesung des Urteils zur Räumung der Kadterschmiede im Sommer 2016, mehrerer Presseartikel oder das Zeigen von Videos, welche die täglichen Schikanen der Bullen gegen die Wohnung von Isa und seiner Familie dokumentieren, abgelehnt: es sei „völlig unerheblich, welche politischen Stimmungen in der Rigaer Straße vorherrschend sind“.

 

Das LKA und seine Denunziant*innen

Die offensichtlichen Absprachen der Vernehmungsbeamten des LKA 52 mit den Denunziant*innen Barbara und Marc Schnitzmeier aus der Liebigstraße 12 und die daraus resultierende Vorladung der beiden Bullen war ebenfalls nicht in ihrem Interesse. Die Schnitzmeiers erschienen am 19.03.2018 gemeinsam zur Vernehmung beim LKA und wurden dort erst zu einem gemeinsamen Gespräch empfangen, bevor sie einzeln vernommen wurden. Durch die teils komplett wortgleiche Zusammenstellung der Vernehmungsprotokolle wird klar, dass diese so zusammengeschrieben wurden, dass es dem Staatsschutz in seiner Belastungstendenz in den Kram passte. Durch das gemeinsame Anschauen des bearbeiteten Videos zum Tatvorwurf wurden die Aussagen verändert und überlagert, Hinweise und Tips durch die Beamten gegeben. Selbstverständlich wird dieses Vorgehen im Abschlussbericht der Vernehmung nicht festgehalten sondern verschleiert und die Aussagen der Schnitzmeiers passgenau zugespitzt. Auch ein Beweisantrag zur Begehung des Balkons der Schnitzmeiers und des vermeintlichen Tatortes des angeklagten Fausthiebes vor der Rigaer94 um festzustellen, dass diese zwar von ihrer Wohnung die Haustür beobachten können, jedoch ohne Adleraugen auch nicht jede Einzelheit wahrnehmen können, wird abgelehnt. Der Personenschutz des hohen Gerichts für eine Begehung der Rigaer Straße hätte die Staatskasse wohl auch zu sehr geplündert.

 

Bullen als neutrale Zeugen

Genauso wenig erklärte Keune sich dazu bereit, die Aussagen von PK Heller und seine persönliche Motivation, in jedem polnischen Bewohner der Rigaer 94 Isa zu sehen, in Frage zu stellen. Es habe „keine relevante Beweiskraft“ ob nun mehrere Personen mit polnischem Akzent in der Rigaer 94 leben würden, weder der Hinweis auf die „Halle-Leaks“ während der versuchten Räumung 2016 noch die Vorladung mehrerer Bullen des Abschnitts 51 sowie des Zuständigen der ehemaligen Hausverwaltung Belima, Schröer, um diese Tatsache zu beweisen, interessierten sie. Auch einen Beweisantrag bezüglich eines Ermittlungsverfahrens wegen Sachbeschädigung durch den Staatsschutzbeamten Warmuth, in dem Heller fälschlicherweise meinte, Isa erkannt zu haben, passte ihr nicht. In dem Anklagepunkt des Pfefferspray-Einsatzes wurde – erfolglos - beantragt, die offensichtlich gleiche geistige Urheberschaft der Zeugenaussagen der beiden Polizeibeamten Heller und Fieger zu klären, da diese eine teilweise identische Wortwahl, die selben Rechtschreibfehler, gleiche Formulierungen sowie inhaltliche Übereinstimmungen aufweisen. Auch die widersprüchlichen Aussagen der beteiligten Polizeibeamten fielen nicht ins Gewicht

 

Das Bild der unkontrollierbaren Aggressivität

Weitere Anträge bezüglich eines Gutachtens über den Hund von Isa, dass dieser kein gelisteter -, Kampf- oder Aggressionshund ist, dienten ebenfalls nicht dem beabsichtigten Urteil und der Vermittlung des Bildes eines „polnischen Schlägers“ und wurden somit auch abgelehnt.

 

Juristisches Spiel

In einem sogenannten Rechtsgespräch, relativ zu Anfang des Verhandlungstages, wurden unter Ausschluss der Öffentlichkeit die Bewertung des Verfahrens aller Verfahrensbeteiligten erörtert und im Anschluss auch allen anderen dargestellt. So wurde klar, dass die hoch eingestuften Anklagepunkte nicht mehr in dem Maße haltbar waren, wie eigentlich beabsichtigt.

Der Anwalt der Nebenklage Sulemonts, der vor der Bäckerei am Dorfplatz von Isa zu Boden gebracht werden musste, forderte in einem Adhäsionsantrag 15.000€ Schmerzensgeld sowie die Übernahme weiterer in Zukunft entstehender Operations- und Behandlungskosten. Sulemont, der Isa vor der Bäckerei als Nazi beleidigte und ihn, seinen Hund und die Lebensgefährtin Isa‘s angriff, scheint sich in seiner Rolle als Opfer offensichtlich wohl zu fühlen und sich seine Rente für die nächste Zeit, im Schatten der herrschaftlichen Gerichtsbarkeit, sichern zu wollen.

Die Staatsanwältin forderte 2 Jahre und 6 Monate Haft, zusammengezogen aus 1 Jahr und 3 Monaten für den Bäckereifall, 1 Jahr und 6 Monate für die Anklage des Pfeffersprayeinsatzes gegen PK Heller und diversen Geldstrafen für Beleidigung und Bedrohung von Polizeibeamten. Sie stellte Polizeifeindlichkeit und Gewaltbereitschaft bei Isa fest und nannte im gleichen Atemzug die 4 Monate seiner Untersuchungshaft, sowie eine Geldstrafe wegen Widerstand als Beweis seiner einschlägigen Vorbestrafung. Die Vorwürfe der Bedrohung und Beleidigung sieht sie als erwiesen an, sowie eine versuchte Körperverletzung gegen eine Person vor der Rigaer94 und eine einfache vorsätzliche Körperverletzung mit schwerer Verletzungsfolge im Bäckereivorfall. Um im Sinne der staatlichen Deutungshoheit, ein hartes Urteil spreche zu können, regte sie, bezüglich des letzten Falls, schließlich ein Ermittlungsverfahren wegen Falschaussage gegen die Lebensgefährtin von Isa an.

Auch der Nebenklägeranwalt unterstützte die These der Falschaussage und stellte die Denunziant*innen als verlässliche Zeug*innen, die einen guten Überblick über die Situation gehabt hätten, dar. Auch den Bäckereiangestellten, welcher zusammen mit der Lebensgefährtin als einziger die gesamte Situation gesehen hat, wertete er in der Verlässlichkeit seiner Aussage aufgrund der räumlichen Nähe zur Rigaer94 ab. Umso blumiger erzählte er wie sich die Situation vor der Bäckerei aus seiner Sicht abgespielt habe und malte so erneut das Bild des aggressiven Schlägers im Blutrausch, der Todesangst bei Sulemont ausgelöst habe. Auch das Umfeld der Rigaer94 fand Erwähnung in seinen Ausführungen bezüglich der Politisierung des Geschehens, der Feindbilder und der sozialen Instabilität in dem wir uns seiner Meinung nach befinden.

Wie eine lästige Fliege wischte die Richterin den Einwurf der Verteidigung beiseite, Vorbereitungszeit für weitere Anträge sowie ein Plädoyer zu benötigen. Sie ging auch in keinster Weise auf rechtliche Hinweise und den Vorschlag den Rest auf einen weiteren Prozesstermin zu vertagen ein. Die Anwälte von Isa verweigerten deswegen konsequenterweise die weitere Zusammenarbeit und verzichteten auf ihre Plädoyers.

 

Das Urteil

Es wäre Keune sicherlich recht gewesen, Isa sofort und für lange hinter Gitter zu bringen, juristische Feinheiten spielen dabei keine besondere Rolle. Ganz so einfach ist es aber bisher noch nicht, also verurteilte sie ihn zu 1 Jahr und 6 Monaten Knast, ohne Bewährung. Bis zum Beginn des Berufungsprozesses muss sich Isa weiterhin an zwei Tagen in der Woche in der Wedekindwache melden.

 

Atemwegskratzen eines Bullen – 10 Monate Knast

Den Vorwurf des Pfeffersprayeinsatzes gegen zwei Bullen nach einer Kontrolle mehrerer Personen auf Höhe der Rigaer Straße 93 wertete sie als gefährliche Körperverletzung in Tateinheit mit einem tätlichen Angriff auf Vollstreckungsbeamte. Dass PK Heller meint den vermummten Angreifer anhand des polnischen Akzentes als seinen Erzfeind Isa erkannt zu haben, sei eins von einer Vielzahl von Indizien.

 

Freispruch

Trotz aller Bemühungen Schnitzmeiers, Isa einen Faustschlag gegen eine Person vor der Rigaer94 nachzuweisen, ist dieser laut Gericht nicht nachweisbar und wurde somit nicht verurteilt. Die Aussagen Barbara und Marc Schnitzmeiers haben nichtsdestotrotz ihren Wert darin gehabt, einerseits die Hetze gegen die Rigaer94 voranzutreiben, andererseits die klare Feindschaft zwischen Spitzeln und dem solidarischem Kiez aufzuzeigen.

 

Beleidigungen und Bedrohungen

Die zahlreichen Vorwürfe der Beleidigung und Bedrohung als Teil der Zermürbungsstrategie die Bewohner*innen der Rigaer94 mit vielen „kleinen“ Anzeigen zu überziehen, haben auch bei der Verlesung des Urteils ihren Sinn darin gehabt, der Presse ihr gewünschtes Futter zu geben.

 

Selbstverteidigung im rebellischen Kiez – 1 Jahr 3 Monate und 15.000€

Unerträglich lange brauchte die Richterin um ihre Version des „Bäckereifalls“ auszubreiten. Besonders die Schilderungen der Verletzungen Sulemonts zogen sich mehrere Minuten lang. Den Zeugen Sulemont schützte sie und warf der Verteidigung bemerkenswerterweise eine verurteilende Befragung desselben vor. Im Generellen begrüßen wir es auch, dass Menschen angetrunken vor Gericht erscheinen. Aber dass die Richterin darin keine Beeinflussung seiner Aussagekraft sieht beruht auch in diesem Punkt nur darauf, sich auf das „Opfer“ und seine Ängste im Urteil stützen zu können.

Die einzigen Zeug*innen, die den Vorfall tatsächlich gesehen haben, lieferten ihrer Meinung nach eine „holprige Darstellung“, die Aussagen hätten kein „Hand und Fuß“ im Gegensatz zu jenen der willkommenen Denunziant*innen im Kiez, Ott und Benitez-Lopez aus der Liebigstraße 12. Die Notwehrhandlung von Isa um sich und die, die ihm nahe stehen, zu verteidigen sind für sie eine Strafe von 1 Jahr und 3 Monaten, sowie eine Zahlung von Schmerzensgeld in Höhe von 15.000€, plus zukünftiger Zahlungen, wert.

Aus obriger Sicht lassen die fehlenden festen sozialen Strukturen, die fehlende Berufstätigkeit als auch die Zunahme der „Vergehen“ keine andere Schlussfolgerung zu, als dass eine Aussetzung zur Bewährungsstrafe nicht gerechtfertigt sei.

 

Staatsfeinde – schuldig im Sinne der Anklage

Uns verwundert das Urteil nicht. Der politischen Karriere der Richterin wird die hohe Verurteilung zu Gute kommen. Während Politik und Exekutive es nicht schaffen, einen (propagandistischen) Sieg über die Rigaer Straße zu feiern, ist die Justiz an der Reihe sich abzumühen und das staatliche Programm zur Bekämpfung der Strukturen rund um die Rigaer voranzubringen. Ein Blick in zahlreiche Presseartikel zeigt, dass die selbstorganisierten Strukturen ein Dorn im Auge des staatlichen Gewaltmonopols sind: die Empörung über Aufrufe und Plakate gegen Denunziant*innen im Kiez ist groß, die Presse spricht von einem „Kiezgericht“, von mafiösen Strukturen und den Denunziant*innen wird ein umfangreiches Zeugenschutzprogramm zur Verfügung gestellt, um die Bedrohung „rechtschaffener“ Bürger*innen durch Chaot*innen zu untermalen.

Wenn wir uns gegen die Herrschaft und Kontrolle unserer Leben auflehnen und auf selbstorganisierte solidarische Strukturen vertrauen, statt auf den Griff zum Telefon, um 110 zu wählen, dann sind wir Staatsfeinde. Und als diese werden wir auch verurteilt.

Soligruppe für Isa und Nero

 

Unabhängig von Isas (Berufungs-)Prozess wird es weitere Verfahren gegen die Rigaer Straße geben. Auf dem Blog verfahrengebiet.noblogs.org werden auch in Zukunft Texte zu den Verfahren veröffentlicht werden.

 

 

 

 

 

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