Wer herrscht in diesem Land? Privatfirma untersagt Gericht Ermittlungen auf eigenem Gelände

Ein Gericht will im Rahmen der Beweisaufnahme in einem Strafprozess gegen Klimaaktivistis eine offensichtlich erlogene Aussage enies Werksleiters überprüfen - und darf nicht auf das Gelände. Steht das Kapital über dem Staat? Müssen nur die einfachen Menschen Überfälle von Repressionsbehörden fürchten, während die Kapitalfraktion davor geschützt ist?

In Heidelberg stehen mehrere Klimaaktivist*innen vor Gericht. Ihr vergehen: Eine Protestkundgebung vor den Toren eines der größten Klimakiller der Welt, der HeidelbergCement (vor Kurzem verschleiernd umbenannt in HeidelbergMaterials). Weil einige LKWs das Werk deshalb für einige Zeit nicht verlassen konnten, werteten Staatsanwaltschaft und Gericht die Demonstration als Nötigung und verhängten Strafbefehle. Um die wird nun gerungen. Dabei stellen die angeklagten Aktivist*innen die Beiträge des Konzerns zum globalen Klimawandel in den Vordergrund und verlangen einen Freispruch, da der Protest wegen des Klimanotstandes gerechtfertigt war. Die größte Rolle spielte bei den bisherigen Verhandlungstagen aber die Frage, ob die LKWs tatsächlich nicht das Werksgelände verlassen konnten oder ob weitere Ausfahrten vorhanden waren. Die Werksleitung selbst hatte den LKW-Fahrern nämlich mitgeteilt, dass sie stehenbleiben und abwarten müssten. Auch der Polizei gegenüber sagten sie, dass es nur die eine, von der Demonstration betroffene Ausfahrt gäbe. Darauf basierte der Strafbefehl. Hinweise von Angeklagten und Verteidigung säten aber Zweifel an dieser Aussage. Schließlich ergaben polizeiliche Nachermittlungen, dass es fünf (!) weitere Ausfahrten gab. Verzweifelt versuchte die Staatsanwaltschaft, ihr Anklagekonstrukt durch wirre Bemerkungen über die Nichtnutzbarkeit der Ausfahrten aufrecht zu erhalten, obwohl sich schnell herausstellte, dass mehrere der Ausfahrten auch als Feuerwehrzufahrt ausgewiesen waren und folglich jederzeit passierbar sein mussten. Schließlich beschloss das Gericht, am morgigen Donnerstag um 9.30 Uhr eine Ortsbesichtigung im Rahmen eines öffentlichen Verhandlungstermins durchzuführen. Diese Besichtigung wurde nun abgesagt. In der Begründung des Gerichts heißt es nur: „Der Verantwortliche von Heidelberg Cement hat von seinem Hausrecht Gebrauch gemacht“.

„Dieser Vorgang ist ungeheuerlich“, kommentieren Angeklagte und Verteidigung die Absage der Ortsbesichtigung. „Hier verbietet eine Privatfirma dem Staat die Ermittlungsarbeit!“ Es stelle sich die Frage, wer in diesem Land das Gewaltmonopol innehabe. Wenn Kapitalbesitz vor Ermittlungen abgeschirmt wird, während Privatwohnungen immer weniger vor Durchsuchungen und Überwachungen geschützt sind, scheine sich nun auch juristisch zu bestätigen, was ökonomisch schon immer deutlich war: Der Staat ist ein Erfüllungsgehilfe von Profitinteressen, das Kapital hingegen oft ein rechtsfreier Raum. Dass im konkreten Fall zudem der deutliche Verdacht vorliegt, dass nicht die Klimaaktivist*innen, sondern HeidelbergCement selbst die LKW-Fahrer durch Lügen zum Anhalten ihrer LKW veranlasst hat, würde bereits genug Anlass geben, die Sachfrage zu ermitteln. Interessant wird zu beobachten sein, ob sich der Staat in Form des Heidelberger Amtsgerichts diese Unverschämtheit eines Privatkonzerns gefallen lässt – und ob er sogar noch die Kaltschnäuzigkeit besitzt, die Aktivist*innen aufgrund einer Lüge von HeidelbergCement zu verurteilen, deren Aufklärung HeidelbergCement selbst verhindert. Da zur gleichen Handlung mehrere Prozesse laufen, sind einige Aktivist*innen sogar schon erstinstanzlich verurteilt – ohne jegliche Überprüfung der Richtigkeit der Behauptungen von HeidelbergCement.

 

Der Prozess wird morgen, Donnerstag, den 24.11.2022, um 9.30 Uhr am Amtsgericht Heidelberg fortgeführt (statt der Ortsbesichtigung).

 

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