Prozeß zu Ferienwohnungsbesetzung in Berlin - Widerstand geht weiter

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Prozeß  zu Ferienwohnungsbesetzung in Berlin im Jahr 2016 endet mit Teilsieg.

Besetzungen und  der Widerstand  gegen die  Gentrifizierung und Touristifizierung  gehen weiter.

 

Prozeß  zu Ferienwohnungsbesetzung in Berlin im Jahr 2016 endet mit Teilsieg.

Besetzungen und  der Widerstand  gegen die  Gentrifizierung und Touristifizierung  gehen weiter.

Das Verfahren wurde eingestellt gegen Geldbusse. die geht nun an das Büro für med. Flüchtlingshilfe.

Grund der einstellung war, dass durch falsche Angaben des Ferienwohnungsverwalters er gar keine Anzeige wg, Hausfriedensbruch

hätte  stellen durfte.

Es blieb also nur noch die Sachbeschädigung übrig.

Ein kleinen Einblick über den Prozeß gibt auch der angehängte Artikel aus dem ND.

 

 

Es folgt die Prozeßerklärung:

 

Prozesserklärung

 

Zur Erinnerung:

Im Jahr 2016 gelang es vielen Menschen aus unterschiedlichen Kriegs-und Armutsgebieten, über die sogen. Balkanroute bis hierher zu gelangen.

Nach einer Phase der sogen.“Willkommenskultur“ wurde schnell klar, dass von staatlicher Seite bald alles unternommen wurde,

um diese Leute schnell wieder loszuwerden, u.A. durch entwürdigende Massenunterbringungen in Hangars, Turnhallen, Zelten etc.,durch demoralisierende

Erfassungs-und Verwaltungsprozeduren ala LAGESO….

 

Beinahe zeitgleich war das Thema Wohnungsleerstand bzw. die massenhaft geduldete Unsitte,

Wohnraum aus reinen Profitinteressen teuer als Ferienwohnungen zu vermieten,

 

derart zugespitzt, dass sich sogar eine damalige Kreuzberger Bürgermeisterin genötigt sah,

am Beispiel von Riemers Hofgarten öffentlich über Enteignungsmassnahmen zu schwadronieren.

 

Unter diesen Bedingungen war es naheliegend, geeigneten Wohnraum für Geflüchtete und andere

von Wohnungsnot Betroffene zu besetzen und zu enteignen.

Was mit einer Aktion der Initiative BASTA! im Wedding begann,

wurde bald darauf in Kreuzberg und Neukölln aufgegriffen. Eine Initiative am Maybachufer war erfolgreich, ein früherer Versuch

in Kreuzberg in der Eisenbahnstr. misslang.

Weitere Initiativen, soziale Zentren zu schaffen,wurden in Berlin und bundesweit z.T erfolgreich initiiert.

Göttingen, Köln,Freiburg sind hier nur als exemplarische Bsp. genannt...

 

Die Berliner Regierung reagierte mit einer „Novellierung des Zweckentfremdungsgesetzes“, versuchte damit,

die öffentlichen Debatten zu befrieden, was ihr scheinbar bisher gelang! Führte diese Novelle doch nicht etwa zur behaupteten Verschärfung ,

sondern eher zur Liberalisierung zugunsten der Anbieter von Ferienwohnungen!

Das sehen seit Langem die bigshots der Anbieter wie AirB&B und WIMDOO genauso. Der Geschäftsführer von AirB&B Berlin, Alexander Schwarz, zeigt sich sogar sehr

zufrieden mit dem neuen Gesetz: “Ein Schritt in die richtige Richtung“! Allein dieser Anbieter hat in Berlin z.Z.

ca. 26. ooo Unterkünfte im Angebot!

 

Auch „kleinere Fische“ wie Ari Kenan, denen nur 5-6 Wohnungen zur Verfügung stehen, um schnelles Geld zu machen, machen einfach weiter.

Sie wechseln (manchmal) einfach die Plattform oder auch nicht! Es wird ihnen leichtgemacht vom Senat.

 

Da wir sowieso nicht mit wirksamen gesetzlichen Maßnahmen des Berliner Senats gerechnet haben, setzen wir auf Eigeninitiative!

Wo die Eigentums-/Verhältnisse unveränderlich in Beton gegossen scheinen, bedarf es unkonventioneller Mittel und Methoden, diese aufzubrechen!

 

An dieser Stelle ein solidarischer Gruß an alle ,die die aktuellen Besetzungen in Berlin und anderswo unterstützen, um diese Verhältnisse sichtbar in Frage zu stellen.

 

Die Enteignungsdebatte offensiv führen!

 

Berlin, den 23.5.2018

 

 

 

 

2. Artikel asu ND

Besetzungsversuch bleibt straffreiVerfahren gegen versuchte Besetzung einer Ferienwohnung 2016 in Kreuzberg wurde eingestelltChristian Meyer 

»Wo die Eigentumsverhältnisse unveränderlich in Beton gegossen scheinen, bedarf es unkonventioneller Mittel und Methoden, diese aufzubrechen«, hieß es in einer Erklärung, die der Angeklagte Udo R. zu Beginn der Verhandlung vorlas. Im März 2016 hatte er versucht, eine Ferienwohnung in der Kreuzberger Eisenbahnstraße zu besetzen. Der Betreiber der Ferienwohnung Kenan A. stellte Strafanzeige. Am Mittwoch stand R. vor Gericht. Die Anklage lautete auf Hausfriedensbruch und Sachbeschädigung.

Die Aktion habe sich gegen Leerstand, Profitmaximierung durch Vermietungen von Ferienwohnungen, aber auch »entwürdigende Massenunterbringungen« von Geflüchteten gerichtet, sagte R. Von staatlicher Seite sei »alles unternommen« worden, um die Geflüchteten, die 2015 nach Berlin kamen, schnell wieder loszuwerden, hatten Unterstützer in einer Mitteilung vor Beginn des Prozesses geschrieben. Daher sei es »naheliegend, geeigneten Wohnraum für Geflüchtete und andere von Wohnungsnot Betroffene zu besetzen und zu enteignen«, hieß es weiter.

Noch zwei Jahre danach zeigte sich Betreiber A. vor Gericht über das Geschehene erstaunt. »Das war kein Einbruch, sondern was anderes.« Die Sache sei »richtig organisiert« gewesen, »quasi ein Terrorangriff«. In der Nachbarschaft hätten Leute »mit Kaffee und Kuchen« bereit gestanden. Als die Anwältin des Beschuldigten A. befragte, wurden Widersprüche in dessen Aussage deutlich. So habe A. der Polizei zu Protokoll gegeben, »mir gehört das ganze Haus«. Tatsächlich habe er jedoch die Wohnung von seiner Mutter gemietet und dann als Ferienwohnung angeboten. Das soll aktuell für sechs weitere Wohnungen gelten.

Die Richterin stellte daraufhin fest, dass für den Vorwurf des Hausfriedensbruchs der Strafantrag fehle, da A. nicht der Eigentümer sei und keine Bevollmächtigung habe, einen solchen zu stellen. Der Vorwurf der Sachbeschädigung blieb aber bestehen: Ein Nachbar hatte R. und zwei weitere Personen dabei beobachtet, die Tür aufzubrechen. Der Schaden am Zylinder wurde auf 50 bis 60 Euro geschätzt.

Die Staatsanwaltschaft sah aufgrund der »angespannten Situation« in der Stadt ein öffentliches Interesse an dem Fall. Schließlich einigte man sich auf eine Einstellung des Verfahrens nach Paragraf 153a gegen eine Zahlung von 350 Euro an das »Medibüro«, das Menschen ohne Krankenversicherung medizinische Hilfe bietet.

Der Prozess wurde nur wenige Tage geführt, nachdem eine Initiative zwei Häuser in Kreuzberg und Neukölln besetzt hatte. Spätestens die zeigte, dass die Wohnungsfrage ganz oben auf die politische Agenda gehört. Auch die Mietenwahnsinn-Demonstration Mitte April trieb Tausende auf die Straßen. Seit Mai gilt das novellierte Gesetz gegen die Zweckentfremdung von Wohnraum.

Das sprach auch R. in seiner Prozesserklärung an: Die Novelle führe »nicht etwa zur behaupteten Verschärfung, sondern eher zur Liberalisierung zugunsten der Anbieter«. Das zeige sich auch daran, dass der Geschäftsführer von AirBnB Berlin die Novelle begrüßt habe. Statt weiter auf das Zweckentfremdungsverbot zu setzen, müsse man »die Enteignungsdebatte offensiv führen«.

 

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