Den öffentlichen Frieden stören

„Sie selbst haben diesen Hass produziert, der sie in Hamburg heimgesucht hat. Millionen von Menschen werden ausgebeutet, versklavt oder durch Abschiebungen in den sicheren Tod getrieben.“ [Aus einem Strafbefehl, Zitat vom Plakat „Es wird weitere Angriffe geben“]

Im Spätsommer 2017, nach den G20 Revolten wurde das Plakat „Es wird weitere Angriffe geben!“ öffentlich verbreitet. Der Staat reagierte darauf mit einem Strafbefehl, der anklagt das mit diesem Plakat der öffentliche Frieden gestört wurde. Weiter: es wird von einem besonders schweren Fall des Landfriedensbruchs ausgegangen, weil die in Hamburg begangen Straftaten auf „öffentlichem Straßenland gutgeheißen wurden und zur Wiederholung aufgefordert wurde“. Letztendlich wurde eine Geldstrafe von 80 Tagessätzen zu jeweils 30 Euro festgesetzt.

 

Die Tatsache, dass die befreienden Momente des Angriffs auf den Staat beim G20 in Hamburg im Plakattext inhaltlich als Notwendigkeit und logische Konsequenz von Ausbeutungsverhältnissen beschrieben wurden, kommt nicht von irgendwoher. Der direkte Angriff auf Machtstrukturen und deren Symbole und Verteidiger*Inen ist Teil einer revolutionären Perspektive, die für eine emanzipatorische Gesellschaft kämpft. Für eine befreite Gesellschaft, ohne jegliche Unterdrückung des Menschen durch den Menschen. Denn die gewalttätige Unterdrückung des Menschen erschafft soziale Ungleichheiten, Ausbeutung, Machtkonflikte und letztendlich Kriege. Das sind eindeutig alles Eigenschaften eines modernen Staates - der sich aber stets seiner Angreifbarkeit bewusst ist. Der Grundpfeiler der westlich zivilisierten Welt, der Kapitalismus, entspringt keiner natürlichen Gegebenheit, denn sonst wären der Staat, seine Gesetze, Knäste und Strafmaßnahmen überflüssig. Diese deuten auf seine Verletzbarkeit hin! Denn was vom Menschen erschaffen wurde, kann auch nur durch ihn wieder zerstört werden!

Daher wundert es nicht, dass schon ein Plakat, welches zur Überwindung der Ausbeutungsverhältnisse aufruft, staatlich verfolgt wird. Was bleibt dem Staat anderes übrig, als die eigene Macht mit Gewaltausübung und Strafverfolgung zu rechtfertigen und durchzusetzen? So kann ein Ansatz der revolutionär und antiautoritär sein will, nichts anderes als herrschaftsfeindliche Ideen unerbittlich zu verbreiten und sie in direkte Aktionen umzusetzen.

Diese angeklagten Ideen können nicht in einem juristischen Kontext verteidigt werden, da sie grundsätzlich darauf abzielen, das Justizsystem und alles was dafür steht, zu zerstören. Aufgrund dieser Tatsache kann vor dem Staat keine Reue, Schuld oder Unschuld gezeigt werden.

Den Staatslakaien ist es unwichtig, dass plakatiert wurde und somit „nur“ eine eventuelle Sachbeschädigung begangen wurde, wichtig ist der verbreitete Inhalt. Vor diesem Staat sind alle Menschen die subversive Ideen verbreiten potenzielle Straftäter*innen, das ist nichts Neues. Daher ist es klar, dass mit diesem Strafbefehl indirekt alle diejenigen gemeint sind, die auf den Barrikaden in Hamburg gekämpft haben. Jede*r mit einer unterschiedlichen Vorstellung von einer neuen Welt, aber mit dem selben Wunsch nach einem Umsturz.

Jedes Maß an Repression kann entmystifiziert und eventuell sogar gebrochen werden, wenn der einzelnen betroffenen Person ein solidarisches Umfeld den Rücken deckt. Und wenn die Analysen und Praxen, für die ein* Einzelne*r angeprangert ist, kollektiv verantwortet werden und eine generelle Komplizenschaft entwickelt wird.

 

Es wird weitere Infos und Taten geben!

 

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