AfD vs. antifaschistisches Magazin "der rechte rand"

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#WirUnterlassenNicht: Die AfD geht gegen das antifaschistische Magazin "der rechte rand" (drr) juristisch vor. AfD fordert, dass drr die Domain nicht nutzt und eine entsprechende Unterlassungserklärung unterschreibt. Aber eine Unterschrift gibt es nicht. Dafür ein Statement.

»Wir unterlassen nicht«

 

Pressemitteilung zur URL: www.afd-im-bundestag.de

 

AfD geht gegen kritischen Journalismus vor. Fachmagazin »der rechte rand« wird geforderte Unterlassungserklärung nicht unterzeichnen!

 

Die „Alternative für Deutschland“ (AfD) will dem Fachmagazin »der rechte rand« die Nutzung der Domain „afd-im-bundestag.de“ untersagen. Mark Roth, Mitglied der Redaktion, erklärt dazu: „Berichterstattung über die AfD ist unser journalistisches Recht und als AntifaschistInnen unsere Aufgabe. Wir werden die geforderte Unterlassungserklärung nicht abgeben.
Wir unterlassen gar nichts.“

 

Am 26. Februar 2018 hat die AfD das seit fast 30 Jahren erscheinende Magazin »der rechte rand« durch die Kölner Anwaltskanzlei „Höcker“ aufgefordert zu unterlassen, die Internet-Domain www.afd-im-bundestag.de registriert zu halten, und fordert die Löschung der Domain. Angeblich werde durch die Nutzung das Namensrecht der Partei verletzt. Die durch die AfD und ihre beauftragte Kanzlei genannte Frist zur Abgabe einer Unterlassungserklärung ist heute, Montag, der 5. März 2018.

 

Zum Anliegen der AfD erklärt Mark Roth: „Wir wissen, dass unsere Recherchen und Berichterstattungen die extreme Rechte stört – das soll es auch. Seit fast drei Jahrzehnten haben wir dokumentiert und mit Recherchen ans Licht geholt, was der rechte Rand von Politik und Gesellschaft lieber unter der Decke halten will. Für uns ist klar: Wir werden weiterhin über die rechtsradikale AfD recherchieren und berichten – das ist unser Recht.

 

Und Roth weiter: „Seit Gründung der AfD im Jahr 2013 haben wir über die Partei und ihre Aktivitäten berichtet. Wir dokumentieren in unserem Magazin und auf unserer Website ihre Entwicklung, ihren kontinuierlichen Weg zu einer rechtsradikalen Partei, ihren Rassismus, ihre Nähe zu Völkischen und Neonazis. Und wir schreiben immer wieder darüber, wie die Partei in den Landtagen und seit der Bundestagswahl im September 2017 im Bundestag agiert. Dazu haben wir im Juli 2017 mit Blick auf den zu erwartenden Einzug der AfD und unsere verstärkten Berichte zu dem Thema die Domain afd-im-bundestag.de registriert und für unsere journalistische Berichterstattung genutzt. Damit sind wir der AfD, ihrer Bundestagsfraktion und ihren Abgeordneten natürlich ein Dorn im Auge.“

 

Über die Nutzung der Domain „afd-im-bundestag.de“ durch das Fachmagazin »der rechte rand« hatte der Berliner „Tagesspiegel“ bereits vor sechs Monaten (08.09.2017) ausführlich berichtet. Auch in anderen Medien, wie zum Beispiel auf der Website der „Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft“ (gew.de, 09.11.2017), oder auch in unseren eigenen Angeboten (Print/Online) haben wir seit September 2017 die Nutzung der Domain öffentlich verbreitet. (http://www.der-rechte-rand.de/archive/2978/afd-gegen-magazin-drr-pm/)

- "taz" heute zu dem Fall:
https://taz.de/AfD-gegen-Antifa-Magazin/!5488828/

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Ergänzungen

hat ”der rechte rand“ eigentlich keinen vernuenftigen anwalt, der denen den sachverhalt erklaert? die afd verlangt nicht die unterlassung von berichterstattung, sondern der (hoechstwahrscheinlich tatsaechlich rechtswidrigen) verwendung eines bestimmten domainnamens. insofern geht die erklaerung komplett an der sache vorbei. wenn die statt einem vernuenftigen anwalt irgendeinen kreuzberger oder goettinger polit-kasper von der roten hilfe engagieren, der mit aehnlichen ”argumenten” aufwartet und dessen sonstige strategie darin besteht, von zusammengetrommelten wursthaartraegern kofnfetti durch den getichtssaal schmeissen zulassen, dann mal viel erfolg...

Die Analyse ist leider zutreffend. Es sollte ein Fachanwalt mandatiert werden. Linke Folklore und Agitprop werden in der vorliegen Streitsache die Fachgerichte nicht interessieren, zumal die Sache ohnehin ohne mündliche Verhandlung vorläufig durch einstweilige Verfügung entschieden werden wird. Hoffentlich werden die Genossinnen quaifiziert vertreten. Das wird allerdings eine Stange Geld kosten...