Hessische Polizei & Datenschutz

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Auf einigen hessischen Polizeidienststellen soll es in der Vergangenheit zugegangen sein wie in öffentlichen Internetcafes. Welche PolizeibeamtInnen mit welchen dienstlichen Accounts wann an einzelnen Rechnern saßen und - teils privat – z. B. im POLAS (POLizeiAskunftsSystem) abfragten lässt sich im Nachhinein nicht mehr ermitteln. 

Häufig werden POLAS-Daten (z. B. Adressen) einfach telefonisch an anfragende Sicherheitsfirmen und Detekteien übermittelt, wenn es bspw. um Ladendiebstahl, Hausverbote/ Hausfriedensbruch (nach Hausrecht) und Leistungserschleichung (“Schwarzfahren“) geht. 

Im Herbst 2001 wurde bekannt, dass ein Kriminalhauptkommissar der Polizeidirektion Bad Homburg und CDU-Kommunalpolitiker aus Nidda polizeiliche Daten an ein Sicherheitsunternehmen aus Frankfurt/ Main verkauft hat. Bis in die heutige Zeit sind gleichgelagerte Fälle (Stichwort: Sicherheitsunternehmen Asgaard, Hamm) im Bereich der hessischen Polizei bekannt geworden. 

Nun hat der hessische Innenminister Peter Beuth in der Frankfurter Rundschau (FR) vom 7.5.21 diesbezüglich eine Ankündigung gemacht: “(…) Hessens Innenminister Peter Beuth (CDU) kündigte an, unbefugte Abfragen von Polizeicomputern zu erschweren. (...)“ 

Eine längst überfällige “(EDV-)Strukturveränderung“ im Bereich der hessischen Polizei wird – halbherzig – angekündigt. Was soll das?

Im November ’19 wurde bekannt, dass sich der private Sicherheitsdienst der Universität Kassel nur telefonisch an die Kasseler Polizei zu wenden braucht um Adressdaten von Personen zu bekommen. Im Zusammenhang mit einer Person, die das Uni-Gelände verlassen sollte, gab es mehrere Augen- und Ohrenzeugen für einen diesbezüglichen Vorgang. 

Zuvor war die vom Hochschulgelände zu verweisende Person von Sicherheitsdienst-Mitarbeitern aufgefordert worden sich auszuweisen; sie konnte aber lediglich eine Krankenversicherungskarte mit Lichtbild vorzeigen, welche auch per Smartphone vom Sicherheitsdienst fotografiert wurde. 

Als der anrufende Sicherheitsdienst-Mitarbeiter auf diese zweifelhafte Praxis (Ablichten der Versichertenkarte ohne Einwilligung des Betroffenen, personengebundene Adressdatenübermittlung durch die Polizei an private Stellen) aus der Gruppe der Zeugen angesprochen wurde antwortete er: „Das machen wir einfach!“ 

Bereits 1998 war die Kasseler Polizei in einen handfesten Datenschutz-Skandal verwickelt, weil öffentlich wurde, dass die Ermittlungsbehörde – ohne Rechtsgrundlage – personenbezogene Daten (z. B. Drogenabhängige, Trinker, Obdachlose) an den Sicherheitsdienst der Königsgalerie Kassel übermittelt hatte (FR, 20.02.1998). 

Auch in Hessen existieren offizielle Kooperationsverträge zwischen der Polizei und privaten Sicherheitsdiensten (Sicherheitsfirmen). Wie weit diese Zusammenarbeit im Bereich von “police private partnership“ (ppp) gehen darf, dies zu hinterfragen, ist auch die Aufgabe des hessischen Datenschutzbeauftragten (HBDI). Die Bürgerinnen und Bürger haben einen Anspruch darauf, dass sich hessische Sicherheitsbehörden dem Datenschutz verpflichtet fühlen!

Textquellen/ Link's:

https://www.fr.de/rhein-main/landespolitik/nsu-drohbriefeverdaechtiger-hat-sich-nicht-aus-berlin-herausbewegt-90504632.html

https://de.indymedia.org/2004/11/99291.shtml

https://www.fr.de/frankfurt/frankfurt-polizist-rechtsextremismus-zweifelhaften-rechtsverstaendnis-asgaard-beuth-kriminalpolizei-90047690.html

https://taz.de/Luigi-Controletti-braucht-selbst-Kontrolle/!764115/

 

 

 

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