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Textsammlung: SAFERCITY.DE informiert

Thomas Brunst 16.11.2004 16:23 Themen: Repression
SAFERCITY.DE informiert (16.11.04): Polizei und Sicherheitsunternehmen missachten Datenschutz
SAFERCITY.DE informiert (16.11.04): Polizei und Sicherheitsunternehmen missachten Datenschutz

1.) Dienstgeheimnisse verkauft – Der Fall Walter Tietze

2.) Personenauskünfte der Bremer Polizei an private Kontrolleure – Telefonanruf genügt!

3.) Sicherheitskooperation zwischen Bahnpolizei (BGS) und DB-Sicherheitsdienst (BSG): Kurz nach Inkrafttreten wurden damals erste Datenschutzverstöße bekannt.

4.) Bayerischer Datenschutzbeauftragter rügt wiederholt den Umgang mit polizeilichen Datensystemen

5.) Datenschutzbeauftragter von Mecklenburg-Vorpommern kritisiert Novelierung des Polizeigesetzes – Informations-/ Datenweitergabe an Sicherheitsunternehmen ist nunmehr legal!


Vorausgegangene SAFERCITY-Nachrichten (2004) unter:

 http://www.nadeshda.org/foren/cl.politik.repression/p487s492a20.html

 http://de.indymedia.org/2004/09/94578.shtml

 http://lists.indymedia.org/pipermail/imc-germany/2004-September/0914-im.html

 http://www.trend.infopartisan.net/trd0904/t100904.html

 http://x-berg.de/article.pl?sid=04/08/21/1438200&mode=thread

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1.)

Kommissar verkaufte Dienstgeheimnisse - Zu zwei Jahren Haft verurteilt

FRANKFURT. Zu zwei Jahren Haft auf Bewährung hat das Frankfurter Landgericht einen Hauptkommissar verurteilt, der Dienstgeheimnisse gegen Bares an ehemalige Kollegen weitergegeben hat. Gegen die drei ebenfalls angeklagten Mitarbeiter einer Sicherheitsfirma verhängte die Strafkammer Bewährungsstrafen von 21 und 18 Monaten sowie eine Geldstrafe von 1800 Euro, teilte die Staatsanwaltschaft gestern mit. Der 54 Jahre alte Ex-Kriminalhauptkommissar aus Bad Homburg hatte über mehrere Jahre die Detektei mit Details zu Kfz-Zulassungen, Telefonanschlüssen und anderen vertraulichen Daten zu verdächtigen Personen versorgt. Als Gegenleistung erhielt er rund 44000 Euro. Vor Gericht waren alle Angeklagten geständig. Zusätzlich müssen der mittlerweile aus gesundheitlichen Gründen aus dem Polizeidienst ausgeschiedene Hauptkommissar 300 Stunden und zwei weitere Angeklagte jeweils 150 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten. Das Gericht ging mit seinen Urteilen über die Forderungen der Staatsanwaltschaft hinaus. (Hessisch Niedersächsische Allgemeine, Hessen, 11.05.04)



Walter Tietze wurde verhaftet

Verdacht der Bestechlichkeit – Schockstimmung in Nidda

Michael Giers NIDDA. Wie eine Bombe schlug gestern in Nidda die Nachricht ein, dass der CDU Stadtverbandsvorsitzende und Parlamentsfraktionschef Walter Tietze festgenommen worden ist. Gegen den Kriminalhauptkommissar der Polizeidirektion Bad Homburg liegt dringender Tatverdacht vor. Wie Oberstaatsanwalt Job Tilmann vom Landgericht Frankfurt gestern mitteilte, lauten die Anschuldigungen im Haftbefehl: Bestechlichkeit und Geldwäsche. Ebenfalls unter Korruptionsverdacht stehen in diesem Zusammenhang vier weitere Personen aus dem Bereich privater Sicherheitsdienste. Ihnen soll der sofort vom Dienst suspendierte Beamte vom April bis September dieses Jahres in 22 Fällen Erkenntnisse aus dem polizeilichen Fahndungssystem verschafft haben, wie etwa Informationen über Personen, Firmen, Kraftfahrzeughalter oder Telefonanschlussinhaber. Diese Fakten besorgte sich Tietze angeblich im Rahmen vorgetäuschter polizeilicher Ermittlungen. Für seine illegalen Leistungen sei er von der Sicherheitsfirma auf Grundlage eines Tagessatzes von 500 Mark bezahlt worden. Zur Verschleierung der Bestechungszahlungen fand nach bisher vorliegenden Rechercheresultaten die Gründung einer Unternehmensberatungsfirma auf den Namen der Ehefrau des 52-jährigen Hauptkommissars statt. Über diesen Betrieb seien dem Frankfurter Sicherheitsunternehmen für die Ermittlungstätigkeiten codierte oder mit Standarttext versehene Rechnungen gestellt worden. Die Bestechungssumme soll auf das Firmenkonto der Tietzes gelangt sein. Von dort aus habe man die Gelder auf Konten von Familienangehörigen transferiert. Drei der Festgenommenen aus dem Bereich Sicherheitsdienst sind ehemalige Polizeibeamte. Und zwar der 53-jährige Geschäftsführer sowie ein 60 Jahre alter Mitarbeiter, von dem Tietze einen großen Teil der Aufträge erhalten haben soll, sowie der 52-jährige Inhaber eines weiteren Sicherheitsunternehmens aus Frankfurt, der gewissermaßen als Subunternehmer für die andere Firma im Einsatz war und auch die Dienste des Hauptkommissars in Anspruch genommen haben soll. Letztendlich gehört zu den Festgenommenen noch ein 37-jähriger Buchhalter, der die Zahlungen der Bestechungsgelder tätigte. Nach den Festnahmen wurden die Wohnungen, Geschäfts- und Diensträume der Beschuldigten durchsucht. In Niddas CDU herrschte nach bekannt werden des Haftbefehls gegen Tietze eine Art Schockzustand. Wobei sowohl Bürgermeisterin Lucia Puttrich als auch Stadtverordnetenvorsteher Wolfgang Potinius keine Stellungnahme abgaben, weil sie eine Vorverurteilung ihres Parteifreundes befürchten. Pontinius: “Ich bin ganz einfach sprachlos.” Politische Brisanz birgt das Ganze deswegen, weil sich CDU-Politiker Tietze immer als echter Saubermann zu profilieren versuchte, der sogar Sicherheitsforen mit prominenten Gästen aus Wiesbaden initiierte und moderierte. Gegen die örtliche SPD ging Tietze mit harten Bandagen vor, auch gegen deren einstige Bürgermeisterkandidatin Ute Kohlbecher, die, wie er, aus Wallernhausen kommt. (Gießener Anzeiger, Lokales, 18.10.01)




Verschleppen Staatsanwälte Polizei-Delikte?

Von Georg Haupt

Frankfurt. Staatsanwaltschaft und Polizei arbeiten bei den Ermittlungen zur Aufklärung von Verbrechen Hand in Hand. Vielleicht nicht nur dort. Es gibt Hinweise, dass die Anklagebehörde in Frankfurt - die zweitgrößte ihrer Art in Deutschland nach Berlin - den Ordnungskräften auch dann zur Seite steht, wenn Polizeibeamte selbst ins Fadenkreuz der Ermittler geraten. Der Vorwurf lautet: Verfahrensverschleppung.

Fall 1: Vor fünf Jahren kam der Sudanese Aamir Ageeb bei der Abschiebung aus Deutschland ums Leben. Wie der "Spiegel" jetzt meldet, sei der 30-jährige Afrikaner mit Plastikschlaufen an einer Flucht gehindert worden, obwohl dies an Bord von Flugzeugen ausdrücklich verboten sei. Die Todesursache (Ersticken) hatte jedoch einen anderen Ursprung: Drei Bundesgrenzschutzbeamte hatten Ageeb auf seiner letzten Reise begleitet und die für Abschiebungen speziell geschulten Polizisten sollen den Sudanesen auf dem Flug von Frankfurt nach Kairo so in den Sitz gedrückt haben, dass er keine Luft mehr bekam.

So klar der Sachverhalt auch war, es dauerte fast drei Jahre, bis die Frankfurter Staatsanwaltschaft endlich Anklage wegen fahrlässiger Tötung erhob. Die Folge: Das mit dem Verfahren nun betraute Amtsgericht hatte größte Schwierigkeiten, noch Zeugen der Vorgänge aus dem Jahr 1999 in der Lufthansa-Maschine zu finden, so dass nun noch einmal zwei Jahre vergingen. Menschenrechtsorganisationen kritisierten dies mehrfach als "Prozessverschleppung". Voraussichtlich im Februar soll nun endlich gegen die drei Grenzschützer verhandelt werden.

Fall 2: Im Oktober 2001 wurden die Machenschaften des Bad Homburger Kriminalhauptkommissars Walter Tietze aufgedeckt, der gegen Bares einem Frankfurter Sicherheitsberatungsunternehmen Einblick in geschützte Polizei-Informationen gegeben haben soll. Obwohl der Sachverhalt verhältnismäßig klar und der Kreis der betroffenen Personen überschaubar war, ist auch heute, mehr als zwei Jahre später, noch keine Anklage erfolgt. Dafür hat Tietze die Zeit genutzt und sich inzwischen im April vergangenen Jahres "aus gesundheitlichen Gründen" in den Ruhestand verabschieden lassen. Eine nach bekannter Aktenlage zu diesem Zeitpunkt bereits mögliche Verurteilung hätte ihm nicht nur unter Umständen seiner Ruhegeldbezüge beraubt, sondern auch das Unverständnis unter den Beamten der Polizeidirektion Bad Homburg gedämpft, die die Dauer der Ermittlungen nur noch mit Kopfschütteln verfolgen.

Fall 3: Im Oktober 2002 wurde die Entführung und Ermordung des Bankiers-Sohns Jakob von Metzler bekannt. Kurz darauf räumte der Frankfurter Polize-Vize Wolfgang Daschner ein, dem Entführer Markus Gäfgen mit Folter gedroht zu haben, wenn er die Beamten nicht zu dem Kind führe. Im Juli vergangenen Jahres wurde Gäfgen zu lebenslanger Haft verurteil, doch die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft gegen Daschner sind wegen "schwieriger Rechtsprobleme" immer noch nicht abgeschlossen. Bürgerrechtsorganisationen haben sich deshalb bereits an den Europarat und die Vereinten Nationen gewandt.

Staatsanwaltschaftssprecher Rainer Schilling widerspricht den Vermutungen, dass seine Behörde Ermittlungen gegen Polizeibeamte verschleppe. Im Fall des Sudanesen Ageeb habe man selbst lange im Ausland nach Zeugen gesucht, der Fall Daschner beinhalte "schwierige Rechtsprobleme" und im Fall Tietze rechnete Schilling im Juni 2003 "noch bis zum Jahresende" fest mit einer Anklage.

Bei der Frage, warum es nun doch nicht dazu gekommen ist, wird der Behördensprecher nicht einmal Rücksprache mit dem zuständigen Dezernenten nehmen müssen: Schilling selbst leitet in merkwürdiger Personalunion von Ermittler und Berichterstatter seit 12 Jahren die Abteilung für Ermittlungen gegen Polizeibeamte. (Frankfurter Neue Presse, 26.01.04)




2.)

Kontrolleure sind keine Polizisten

Der Fall "Luigi Controletti": Während die Polizei erst einmal intern prüft, sieht der Sprecher des Rechtsausschusses ein "erhebliches datenschutzrechtliches Problem"
Bremen taz Im Fall "Luigi Controletti" gab sich die Bremer Polizei gestern zugeknöpft. "Wir haben das natürlich gelesen, was in der taz stand", sagte Polizeisprecher Dirk Siemering. Derzeit sei man intern dabei, die in dem Artikel beschriebenen Vorfälle zu prüfen. Die taz hatte gestern Missstände bei der Personalienüberprüfung von Schwarzfahrern aufgedeckt: Bei mehreren Testanrufen bei bei der Polizei hatten sich tazzen als Mitarbeiter des Bremer Service Team (BST) ausgegeben, das für die BSAG die Kontrollen durchführt - dabei gaben die Reviere Auskünfte aus dem Melderegister preis, ohne den Datenschutz einzuhalten.
Als ein "erhebliches datenschutzrechtliches Problem" wertet das der Sprecher des Rechtsausschusses der Bürgerschaft, Wolfgang Grotheer (SPD). Straßenbahnkontrolleure hätten schließlich "keinerlei polizeilichen Rechte", so Grotheer. Die geschilderten Vorfälle wiesen auf eine "erhebliche Lücke im Bezug auf die Datensicherheit" hin - "dazu muss sich der Innensenator verhalten". Grotheer will das Thema auf der nächsten Sitzung des Rechtsausschusses zur Sprache bringen. (taz Bremen, 15.04.04)




Luigi Controletti braucht selbst Kontrolle

Personalienüberprüfung von Schwarzfahrern geht ganz leicht: Die Straßenbahn-Kontrolleure des Bremer Service Teams rufen bei der Polizei an - wo viele Beamte drauflos plaudern. Ohne Passworte oder andere Vorgaben zum Datenschutz zu beachten

Bremen taz Es ist erschreckend einfach, an persönliche Daten heranzukommen, etwa an die neue Anschrift eines Ex-Freundes, Mieters oder auch an das Geburtsdatum der neuen Mitarbeiterin. Ein Anruf bei der Bremer Polizei als Straßenbahn-Kontrolleur "Luigi Controletti" genügt. "Guten Tag, Bremer Service Team, ich brauche da mal eine Personalienüberprüfung", lautet der Zaubersatz und sofort öffnet sich der Zugang zum Melderegister. Straße, Hausnummer, Geburtsort des vermeintlichen Schwarzfahrers - der sich angeblich nicht ausweisen kann oder will - werden verraten. Bei allen drei taz-Testanrufen in Bremer Polizeiwachen gaben die Beamten bereitwillig Auskunft, ohne das datenschutztechnisch vorgesehene Passwort oder eine Personalnummer abzufragen. Auch private Handy-Anrufer werden offensichtlich nicht kritisch überprüft. Ein Polizist bot zwar an, eine Streife zu schicken, ließ sich dann aber in Windeseile davon überzeugen, dass das nicht notwendig sei. Und rückte dann gleich mit der Anschrift raus: "Der wohnt nicht Hausnummer X, sondern Nummer Y."
Sowas wäre ein klarer Verstoß gegen das Datenschutzgesetz, sagt der Landesdatenschutzbeauftragte. "Da kann ja jeder kommen und nach allem Möglichen fragen." Besonders heikel werde es, wenn Auskünfte über frühere Schwarzfahrten gegeben werden. Aber schon allein die telefonische Bestätigung einer Anschrift sei rechtswidrig, so Datenschutz-Mitarbeiter Harald Stelljes. Wer ein begründetes Interesse an solchen Informationen habe, der müsse persönlich vorsprechen und bekomme dann die gewünschte Auskunft aus dem Melderegister. Doch diese Mühe muss man sich in Bremen nicht machen.
Dabei hatte das Büro des Landesdatenschützers sich von der Bremer Straßenbahn AG (BSAG) zusichern lassen, es werde sich zwischen den Kontrolleuren und der Polizei um eine "gesicherte Kommunikation" handeln, die vor allem dem Zweck dienen sollte, möglichst wenig Zeit zu verlieren. "Es ist ja auch im Sinne der Kunden, dass sie nicht weiter aufgehalten werden und ein Polizeiauto vorfährt", so Stelljes. Doch einige Kunden hat dieser "Service" so irritiert, dass sie sich an die Presse gewendet haben.
Von dem fixen Anruf zwischendurch profitiert vor allem das Bremer Service Team (BST), die Firma, die im Auftrag der BSAG seit dreieinhalb Jahren die Kontrollen durchführt. Das Ziel, dabei möglichst viele Schwarzfahrer zu erwischen, soll sogar vertraglich festgehalten sein: Genannt werden Zielzahlen um die 30.000 Fälle pro Jahr. Georg Drechsler, Chef der BSAG, die gemeinsam mit dem Sicherheitsunternehmen Elko die BST GmbH gegründet hat, ist zufrieden mit dem Deal. "Es wird seitdem mehr kontrolliert", sagt Drechsler. Auch eine Ausweitung der Aufgaben für die BST-Mitarbeiter schließt er nicht aus. Bisher sorgt BST nicht nur für die Kontrollen, sondern auch für Auskunfts-Dienste und die Sicherheit - ein hauseigenes Spezialgebiet von Elko. In Zukunft wird BST möglicherweise auch regelmäßige Fahrdienste übernehmen. "Es kann sein, dass die sich noch in weiteren Feldern engagieren", bestätigt Drechsler, der wiederum vom Bremer Verkehrssenator unter Druck gesetzt wird, weitere Betriebsbereiche wie den Busverkehr auszugliedern, um auf diese Weise die hohen Personalkosten zu senken. Das Modell "Luigi Controletti", mit dem die BSAG auf Plakaten für die Umsetzung dieser Strategie wirbt, will jetzt allerdings erst einmal der Datenschutzbeauftragte überprüfen. (taz Bremen, 14.04.04)




Schlechte Bilanz für die Bürger (Kommentar)

Die mangelnde Kontrolle der Kontrolleure ist eine Konsequenz grassierender Sparwut. Die BSAG muss ihre Personalkosten reduzieren und spart sich die Beschäftigung von eigenen Kontrolleuren. Die würden mehr verdienen als ihre privaten Kollegen vom Bremer Service Team - und vielleicht weniger Druck spüren, möglichst viele Schwarzfahrer zu überführen. Ein Erfolgsmodell, findet BSAG-Chef Georg Drechsler, denn so wären insgesamt sogar mehr Mitarbeiter im öffentlichen Personennahverkehr beschäftigt als vorher.
Nur arbeiten diese Leute eben in einer Privatfirma mit einer ganz speziellen Unternehmenskultur. Hier zählt der Fang. Da spart sich das Bremer Service Team eine Einhaltung von zeitaufwändigen Rechtsvorschriften und macht es lieber auf die leider zu schnelle, wenn nicht sogar krumme Tour. Luigi Controletti lebt schließlich davon, dass Leute sich "Leistungen erschleichen", wie
Und die Polizei? Die spart sich die Überprüfung der Identität von Anrufern sowie das Erscheinen vor Ort. Im besten Fall haben die Beamten dafür gute Gründe: Zu wenig Personal für zuviele Aufgaben. Im schlimmsten Fall betrachten sie die mitreisenden Hilfssheriffs als verlängerten Arm - und ein Nachhaken als unkollegial. Wie auch immer die finanzielle Seite dieses Geschäfts aussieht, die Bilanz für die Bürger fällt schlecht aus: Der Schutz ihrer Daten und Persönlichkeitsrechte ist nichts mehr wert. (taz Bremen, 14.04.04)




3.)

Kurz nach Inkrafttreten der Hamburger Bahnhofskooperation wurden erste Datenschutzverletzungen i.V.m. Personalienüberprüfungen bekannt. Nach einem Bericht der taz Hamburg vom 23.07.01 notierten die BSG-Angestellten fleißig mit, wenn die Bahnpolizei Personen überprüfte: „‘Ist das auch die Adresse wo sie gemeldet sind‘, fragt der Bahnpolizist und der BSG-Angestellte hakt notierend nach: ‘Dort wohnen sie wirklich?‘“, war in diesem taz-Artikel zu lesen.




4.)

Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz hat sich zum Thema (unzulässige) ”Abfragen polizeilicher Informationssysteme” und damit verbundene Datenweitergaben schon mehrfach in seinen Tätigkeitsberichten geäußert: (...) ”Bereits in meinen beiden letzten Tätigkeitsberichten habe ich mich mich mit der Problematik von Abfragen polizeilicher Informationssysteme befasst, die das soziale Umfeld des Polizeibediensteten betreffen. Die von mir vorgeschlagenen Maßnahmen zur Verbesserung des Schutzes gegen Missbrauch, wie z.B. die Einbindung eines Vorgesetzten vor der Datenabfrage hatte das Staatsministerium des Innern abgelehnt. Ich habe darauf hin gebeten, diese Maßnahmen wenigstens als Empfehlung an die Polizeidienststellen weiterzugeben. Auch dies hat das Innenministerium mit der Begründung abgelehnt, dass dadurch bei einzelnen Beamten negative Auswirkungen auf die Motivation zur Durchführung dienstlich veranlasster Maßnahmen und Akzeptanzprobleme hinsichtlich datenschutzrechtlicher Regelungen zu befürchten seien. Diese Begründung halte ich nicht für akzeptabel. (...) ”Dass aber tatsächlich Missbrauch stattfindet wurde durch eine kürzlich bei mir eingegangene Eingabe deutlich. Während des Wahlkampfes vor den diesjährigen Kommunalwahlen in Bayern hatte ein bislang Unbekannter einen polizeilichen Dateiausdruck mit längst gelöschten Daten eines Kommunalpolitikers öffentlich ausgehängt. Aufgrund des Sachverhaltes lag die Annahme nahe, dass die personenbezogenen Daten des betroffenen Politikers bereits zu einem früheren Zeitpunkt mit dem Ziel, diesen später öffentlich zu diffamieren, in polizeilichen Informationssystemen abgefragt und ausgedruckt wurden. Leider konnte der Täter nicht ermittelt werden. Angesichts solcher Vorfälle habe ich kein Verständnis dafür, dass sich das Innenministerium weigert, Maßnahmen, die geeignet sind, die Hemmschwelle gegen Missbrauch zu erhöhen, wenigstens als Empfehlung an die Polizei weiterzugeben.” (...)
(Der Bayerische Landesbeauftragten für Datenschutz, 20. Tätigkeitsbericht 2002, ”6.25 Abfrage polizeilicher Informationssysteme”, S. 64)




5.)

Der Landesdatenschutzbeauftragte von Mecklenburg-Vorpommern, Dr. Werner Kessel, zeigte sich seiner Zeit verwundert darüber, dass er über die Pläne des Innenministeriums des Landes eine Kooperationsvereinbarung mit der Landesgruppe des BDWS abzuschießen aus der Zeitung erfahren musste. Dies sei “bedenklich”, so Kessel damals im Nordkurier, Schwerin, 30.11.99. Mecklenburg-Vorpommern war das erste Bundesland, in dem eine Kooperationsvereinbarung zwischen Polizei und privaten Diensten flächendeckend galt (PM Innenministerium Mecklenburg-Vorpommern, 03.05.00, www.mvnet.de).
Am 24.10.01 wurde das überarbeitete Sicherheits- und Ordnungsgesetz (SOG M-V) des Bundeslandes Mecklenburg-Vorpommern im Landtag verabschiedet. Auch zu Datenübermittlungen an andere Behörden oder Stellen enthält das novellierte Gesetz geänderte Regelungen. Es erlaubt nunmehr, Polizeidaten an private Stellen zu übermitteln, soweit sie an der “Abwehr von Gefahren” beteiligt sind. Das alte Sicherheits- und Ordnungsgesetz sah ein abgestuftes Verhältnis zwischen Datenübermittlungen aus dem Polizeibereich an öffentliche Stellen einerseits und an Personen oder Stellen außerhalb des öffentlichen Bereichs andererseits vor. Diese Unterscheidung wurde aufgehoben. Es ist der Polizei nach dem neuen Gesetz nun möglich, sensible Polizeidaten beispielsweise an private Sicherheitsdienste zu übermitteln, ohne vorher das Einverständnis der Betroffenen einzuholen. Nicht die Betroffenen selbst, sondern die Polizei bestimmt, ob und in welchen Umfang sie Daten weitergibt. Der Datenschutzbeauftragten merkt in seinem fünften Tätigkeitsbericht hierzu an: “Das Gesetz geht in diesem Punkt weit über die Regelungen der Polizeigesetze anderer Länder hinaus.” (Der Landesbeauftragte für Datenschutz Mecklenburg-Vorpommern, 5. Tätigkeitsbericht 2000/ 2001, S. 155)



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Ergänzungen