Gegendarstellung zu den Vorkommnissen am Rande der „Querdenken“-Demo am Abend des 18.01.2021 in Krefeld

Regionen: 

An diesem Montag fand mal wieder eine „Querdenken“-Demo in Krefeld statt. Da sich auch in Krefeld Menschen aus der rechten Szene bei Querdenken versammeln, waren auch wieder einige Antifaschist*innen vor Ort. Wie bereits in den letzten Monaten wurde der Demonstrationszug seitlich von den Antifaschist*innen begleitet. Gelegentlich kam es zu verbalen Auseinandersetzungen, meistens dann, wenn offensichtliche Falschinformation verbreitet wurden.

Bei einer kleinen Rangelei am Rande nutzte wohl ein Polizist die Möglichkeit und entwendete ein heruntergefallenes Handy eines Antifaschisten. (Dazu später mehr) Während der Abschlusskundgebung der „Querdenken“-Versammlung wurde versucht, die Situation mit der Polizei bezüglich des Mobiltelefons zu klären. Es wurde die Rückgabe des Mobiltelefons gefordert, doch die Polizist*innen blieben dabei, dass sie dieses nicht hätten. Der beschuldigte Polizist blieb dabei im Hintergrund und grinste nur.

Die Aussage der Polizei, es wäre während der Abschlusskundgebung versucht worden in die geschützte Versammlung einzudringen ist dabei erstunken und erlogen. Zu diesem Zeitpunkt war die Versammlung für die von der Polizei beschuldigten Menschen zweitranging, es ging in erster Linie darum das Handy wiederzubekommen. Da die Polizei sich weigerte, das Handy zurückzugeben und weiterhin abstritt es zu haben, wollte der Bestohlene nun Anzeige erstatten. Anstatt eine Anzeige aufzunehmen, wurde nur gesagt „Dafür haben wir jetzt keine Zeit“, und außerdem gäbe es jetzt einen Platzverweis. Als die Antifaschist*innen noch einen weiteren Versuch unternahmen, die Sache vor Ort zu klären, wurden ohne Vorankündigung die Schlagstöcke gezogen und drauflos geschlagen. Dabei wurde von den Polizist*innen immer wieder „Verpisst euch“ gerufen. Außerdem wurde der Schlagstock nicht wie üblich gegen den Körper eingesetzt, sondern auch auf Kopfhöhe geschwungen. Auch als die angeblichen Störer*innen der Demo den Rückwärtsgang einlegten, blieben die Beamt*innen dicht an den Aktivistis und schlugen weiter mit den Schlagstöcken auf die Personen ein. Einem Antifaschisten, der offensichtlich versuchte den Schlagstockschlägen zu entkommen, wurde hinterhergerannt und anschließend mit einem Bodycheck zu Boden gebracht, nur um ihm dann nochmal ein „Verpiss dich jetzt“ ins Gesicht zu schreien. Die betroffenen Antifaschist*innen trugen auf Grund der massiven Polizeigewalt diverse Verletzungen am ganzen Körper davon und sind deswegen teilweise auch mehrere Tage nach dem Vorfall noch in der Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit eingeschränkt.

Einen fragwürdigen Platzverweis zwanghaft durchsetzen zu wollen ist eine Sache, auf fliehende Menschen einzuschlagen bleibt aber stumpfe Polizeigewalt. Es ist eher der Eindruck entstanden, dass die Beamt*innen vor Ort ihre Macht zeigen und ausleben wollten. Hätte man den angeblichen Störer*innen irgendetwas vorwerfen können, hätten diese problemlos vor Ort von der Polizei festgesetzt werden können, da ein massives Polizeiaufgebot vor Ort war. Das ist aber nicht passiert. Deswegen ist der massive Schlagstockeinsatz gegenüber den Aktivistis und auch das gewaltsame zu Boden bringen von einem Menschen unbegründet gewesen und nicht zu rechtfertigen.

Übrigens: Das vermisste Mobiltelefon wurde dem betroffenen Menschen am selben Abend, von zwei Polizist*innen, um kurz vor Mitternacht zurückgebracht. Angeblich hätte es ein anonymer Finder abgegeben. Es ist reichlich unwahrscheinlich, dass die Polizist*innen sich am späten Abend noch die Mühe machen, bei einem angeblich gefundenen Handy zu recherchieren, wem das Handy gehört und es noch in der Nacht zurückzubringen. Wahrscheinlicher ist, dass die Beamt*innen eingesehen haben, dass dieser Diebstahl ein Fehler war und das Problem möglichst schnell lösen wollten.

Die Antifaschist*innen werden sich davon nicht einschüchtern lassen und weiterhin gegen rechte Umtriebe auf die Straße gehen.

Antifaschist*innen vom Niederrhein

webadresse: 
Lizenz des Artikels und aller eingebetteten Medien: 
Public Domain (cc0): Weiternutzung ohne Einschränkung. Gemeinfrei im Sinne der Public Domain