Prozessbericht "Die Drei von der Spinne"

Regionen: 

 Am 12.08.2020 fand der Prozess gegen 2 Antifaschisten statt. Der Vorwurf lautet üble Nachrede und Verstoß gegen das Kunsturhebergesetz. Ein dritter Angeklagter erhielt im März 2020 eine vorläufige Einstellung und wenig später eine Zeugenvorladung für den Gerichtsprozess. Nachdem dem Richter im Vorfeld mitgeteilt wurde, dass der ehemals Angeklagte keine Aussage tätigen wird, wurde er ausgeladen.

Gemeinsam sollen alle drei im Februar 2017, Outing-Plakate im Stadtteil Neukölln-Rudow geklebt haben. Auf diesen waren unter anderem Tilo Paulenz und Sebastian Thom abgebildet, als Nazis bezeichnet und ihnen wurde vorgeworfen an der momentanen Neuköllner-Anschlagsserie beteiligt gewesen zu sein. Im Zuge dessen kam es circa 6 Monate später zu Hausdurchsungen und nun zu dem Gerichtsprozess am Amtsgericht Tiergarten.

Anmerkungen vor dem Prozess

Vor dem Gerichtsgebäude wurde eine Kundgebung angemeldet https://stressfaktor.squat.net/node/207283, zu der circa 50 solidarische Menschen erschienen. Besonders schön war, dass auch Betroffene der faschistischen Anschlagsserie in Neukölln, den Weg zur Kundgebung gefunden haben.

Als die ersten Pressevertreter*innen und Prozessbeobachter*innen vor der Tür des Saals 370 Platz nahmen, kam Frau Jani als Sprecherin der Strafprozesskammer vom Gericht, vor die Tür. Sie spielte sich als Managerin des Saals auf und belehrte einzelne Leute in einem abfälligen Ton. Es hatten sich sechs Journalist*innen für den Prozess beworben. Sie zählte alle angemeldete Personen ab und gab an, dass neben den sechs Pressevertreter*innen lediglich sechs weitere Personen als Prozessbeobachter*innen in den Saal dürften. Die Anwesenden mussten sich untereinander einigen, wer in den Saal darf. Letztendlich wurden dann sieben Personen mit nötigem Abstand zueinander auf die Zuschauer*innen-Bank gelassen. Weitere Beobachter*innen verblieben vor dem Saal.

Prozesstagseröffnung

Die Staatsanwaltschaft verliest die Anklageschrift. Es handelt sich um einen Vorfall vom 27.02.2017. Hier sollen durch die Angeklagten gemeinschaftlich Schriften verbreitet wurden sein, die nach § 22, 23 Kunsturhebergesetz strafbar seien und auf denen sie den Neonazi Sebastian Thom herabgewürdigt hätten. Gegen 1:52 Uhr sollen an der Ecke Groß-Ziethener Chaussee / Waltersdorfer Chaussee / Neudecker Weg Plakate gehängt wurden sein mit der Aufschrift „Know your enemy – Achtung Neonazis“, die willentlich Thom in seinem Ehrgefühl verletzt hätten.

Erklärung der Angeklagten und Verteidigung

Die Angeklagten haben anschließend die Möglichkeit sich zu den Vorwürfen zu äußern. Beide möchten keine Angaben machen. Ein Angeklagter kündigt an, eine politische Prozesserklärung https://www.berlin.rote-hilfe.de/neukoelln-komplex-antifaschistischer-se... vorzulesen. Er steht dafür auf. Während er mit dem Verlesen beginnt, steht Frau Jani ebenfalls auf, läuft durch den Saal und öffnet die Tür, um der vermeintlichen Unruhe vor dem Saal nachzugehen. Danach redet sie laut mit dem Justiz-Angestellten, der am Eingang des Saals sitzt. Ein Anwalt der Angeklagten weist sie mit einem „Psst“ daraufhin, dass es unhöflich ist, die Erklärung des Angeklagten mit lautem Gerede zu stören. Danach kehrt vorerst Ruhe ein. Während der Verlesung der Prozesserklärung hört Richter Schulz gespannt zu. Die Staatsanwaltschaft hingegen wirkt eher genervt.

Danach meldet sich der Rechtsanwalt eines Angeklagten zu Wort. Er betont erneut, dass es hier um üble Nachrede & Verstoß gegen das Kunsturhebergesetz zum Nachteil des Neonazis Sebastian Thom geht. Er fragt, ob der Staatsanwaltschaft klar ist, um wen es hier geht, wer Sebastian Thom ist? Die Staatsanwaltschaft setzt sich in der Anklageerhebung für einen kriminellen Neonazi ein. Die Anklage ist im vollen Bewusstsein über Thoms kriminelle Aktivitäten entstanden, denn in der Abteilung der Staatsanwaltschaft sind die Anzeigen gegen Sebastian Thom bekannt. Die Anklage der Staatsanwaltschaft sei allein deshalb diffus, weil Thom nicht einmal selbst bei seiner Anzeige davon gesprochen habe, dass er in seinem Ehrgefühl verletzt worden sei. In diesem Zusammenhang wird auch auf den Skandal um Staatsanwalt Matthias Fenner https://rigaer94.squat.net/2020/08/13/oberstaatsanwalt-matthias-fenner-e... hingewiesen und gefragt, ob deshalb so vehement Anklage erhoben wird, weil hier Linke beschuldigt werden?

Die Fragen des Rechtsanwalts bleiben unbeantwortet. Richter Schulz ruft nun die Zeugen auf.
Die Zeugen Harloff, Sieg und Reidemeister betreten den Saal. Alle Zeugen tragen ihre Dienst-Kleidung. Harloff trägt drei Sterne auf seiner Schulter und ein Pflaster unter seinem linken Auge. Er ist der Einzige, der den Saal ohne Mund-Nasen-Schutz betritt.
Als Erstes wird der Bulle Sieg vernommen. Die anderen werden vor den Saal geschickt.

Zeugenvernehmung Arne Sieg

Der Zeuge war in der Nacht in zivil eingesetzt und will das Plakatekleben beobachtet haben.
Arne Sieg beschreibt, dass er am besagten Tag eine Gruppe junger Menschen gesehen haben will, die Plakate klebten. Zwei Personen dieser Gruppen seien nach der Ansprache durch ihn und seine Kollegen geflüchtet. Bei drei Personen wurden die Personalien festgestellt. Auf den Plakaten hätte gestanden, dass Leute aus der rechten Szene gesucht werden. Sieg gibt an, dass er die Personen, die die Plakate geklebt haben, nicht mehr beschreiben oder erkennen könne. Er ist der Ansicht, dass die Personengruppe arbeitsteilig vorgegangen sei. Zwei hätten das Umfeld beobachtet, eine Person hätte die Plakate angeklebt. Er erklärt sich das Auschecken der Gegend, also die „Umfeldbeobachtung“, damit, dass Rudow eine „rechte Hochburg“ für Linke sei. Als er und seine Kollegen auf die Personengruppe zugegangen seien, hätten diese laut „Nazis!“ gerufen. Er glaubt, dass sie von den Personen für Neonazis gehalten wurden, weil sie in zivil waren. Insgesamt hätte Arne Sieg zwei Plakate entdeckt, die geklebt wurden. Außerdem hätten die kontrollierten Personen zwei bis drei Plakate dabei gehabt. Die zwei Personen, die die Umgebung beobachtet haben, seien weggelaufen, als Sieg und seine Kollegen „Polizei!“ riefen. Das hätten sie gerufen, nachdem von den Personen „Nazis!“ gerufen wurde. Sie wollten sich mit dem „Polizei!“-Ruf zu erkennen geben.

Auf kurze Nachfrage des Richters zu den Plakaten, sagt Sieg, dass er und seine Kollegen zwei Plakate gefunden und abgemacht hätten. Diese seien mit Klebestreifen befestigt gewesen. Eins der Plakate hätte er vernichtet. Bei den Angeklagten will er nun plötzlich doch keine Plakate mehr gefunden haben.

Weitere Fragen des Richters zielten auf den genauen Ablauf. Wann haben sich die Bullen zu erkennen gegeben und hat Zeuge Sieg gesehen, wer die Plakate angebracht hat?

In der Vernehmung wurde Sieg immer unsicherer. Er sprach mittlerweile nicht mehr von 5 sondern nur noch von 3 Personen. Er könne sie nicht wiedererkennen und könnte auch nicht mehr sagen, wer in der Tatnacht welche Aufgabe ausgeführt hat oder wann sie sich als Bullen zu erkennen gegeben haben. Ebenso wurde durch sie keine Anzeige geschrieben, weil sie keine Straftat erkennen konnten.

Die Anwälte der Angeklagten befragen jetzt den Zeugen Sieg zu seiner Dienststelle und warum er vor Ort gewesen ist. Sieg sagt, er dürfe nicht sagen warum er dort im Einsatz war und das er damals beim LKA 62 tätig war sowie das sie (Sieg, Harloff & Reidemeister) gemeinsam im Einsatz gewesen sind. Er könne sich aber nicht mehr an die Länge des Einsatzes erinnern, da er zu dieser Zeit viele Nächte dort verbracht habe und die Einsätze meist die ganze Nacht durch gingen.
Zu den Plakaten konnte der Zeuge berichten, dass er die abgebildeten Personen erkannt habe, da er im Kontext der rechten Szene im Einsatz war.

Zeugenvernehmung Manfred Harloff

Am besagten Tag seien sie zu dritt unterwegs gewesen. Sieg sei aufgefallen, dass mehrere Personen Plakate geklebt haben. Sieg hätte ein Plakat abgerissen und hätte dann Hilfe gebraucht und Unterstützung angefordert. Daraufhin seien er (Harloff) und Reidemeister gekommen. Sie hätten zusammen die drei Personen überprüft.

Der Richter stellte einige Fragen zum genauen Tathergang. Harloff konnte nicht sehen wieviele Personen die Klebe-Gruppe umfasste und auch nicht ob Personen geflüchtet sind. Er kann sich nicht mehr erinnern wie die Plakate befestigt wurden und er gibt an, dass er in dem Moment keine Straftat erkannt habe. Er wäre im Leben nicht darauf gekommen, so eine Anzeige zu stellen. Ihm seien diese Straftatbestände nicht bekannt gewesen.

Nun erhält die Verteidigung Zeit für Nachfragen. Auch Harloff wird gefragt, warum er vor Ort war. Er habe dort gearbeitet, könne aber nicht mehr sagen, da er dafür eine Aussagegenehmigung benötige die er nicht hat. Er gibt an, dass er zu dieser Zeit beim LKA 6 beschäftigt gewesen sei.
Auf die Frage, ob noch weitere Beamte im Einsatz gewesen sein, antwortete der Zeuge ausweichend. Er sagt, dass bestimmt noch mehr vor Ort waren, dies jetzt aber nichts zur Sache beiträgt, da er nur mit der Plakat-Gruppe zu tun hatte.

Nach einer kurzen Unterbrechung der Verhandlung entscheidet der Richter, dass der letzte Zeuge Reidemeister nicht mehr vorgeladen werden muss.

Plädoyer Staatsanwaltschaft

Die Staatsanwaltschaft gibt ihr Plädoyer. Sie sagt, der Vorwurf gegen die Angeklagten konnte nicht bestätigt werden. Niemand hätte gesehen, wer die eine Person gewesen sei, die laut dem Zeugen Sieg die Plakate geklebt haben soll. Zu einer gemeinschaftlichen Tat oder einer psychischen Unterstützung der Tat durch die anderen zwei Personen kann nichts gesagt werden bzw. ist die Tat nicht schwerwiegend genug. Die Staatsanwaltschaft plädiert dafür, die Angeklagten auf Kosten der Landeskasse freizusprechen.

Anträge und Erklärung der Verteidigung

Der Anwalt eines Angeklagten, sagt in seinem Plädoyer, dass er es erstaunlich findet, dass die Staatsanwaltschaft es ehrverletzend findet, wenn ein stadtbekannter Neonazi auch als solcher benannt wird. Er verliest eine sehr lange Erklärung mit einer Liste über Anschläge im Neukölln-Komplex und Vorwürfe zu Thom.
Weiterhin stellt er einen Antrag auf Ladung vom Leiter des Dezernats 53, dem Leiter der Abteilung Zwei des Verfassungsschutzes, dem Bullen Pit Weber https://recherche030.info/2020/weber/ sowie Sebastian Thom. Zudem stellt er einen Antrag, den Zentralregister-Auszug von Thom hinzuzuziehen. Er verliest Straftaten, die es ab 2006 durch Thom gab.
Schlussendlich fragt er wie es sein kann, dass 2018 die Adresse von seinem Mandanten, der heute angeklagt ist, auf einer handschriftlichen Namensliste von Sebastian Thom bei einer Razzia gefunden wurde?

Der Anwalt des zweiten Angeklagten gibt an, dass es bedenklich ist, dass es Vorwürfe gegen sie als Verteidigung gibt, dass sie den ganzen Prozess verzögern durch ihre Erklärungen. Weiterhin würde aus der beigezogenen Akte über Thom klar, dass die Behauptungen auf dem Plakat wahr sind. Um das zu untermauern, wird der Antrag gestellt, aus der Beiakte von Thom und Paulenz zu zitieren. Dies wird folgerichtig auch danach getan. So wurde bei einer Razzia bei Thom im Keller u.a. 8 Transparente mit Hess-Bezug gefunden. Weiterhin werden längere Absätze zum Brandanschlag auf Ferat Kocak und seine Familie verlesen und warum Thom und Paulenz hierbei Hauptverdächtige sind. Im Anschluß wird aus der Beiakte zitiert, dass Sebastian Thom seine Wohnverhältnisse verschleiere. So wohne Thom seit einer Weile in der Bäckerstr. 1 bei seiner Partnerin.

Urteil

Der Richter spricht die Angeklagten frei.
Er führt aus, dass der Inhalt des Plakats wahr sei (Sebastian Thom ist Neonazi und gewaltbereit). Auf die Frage, ob es sich bei Thom auch um eine Person handelt, die Mordversuche ausübt möchte der Richter an dieser Stelle aber nicht weiter eingehen.

Er führt aus, dass es Widersprüche bei der Aussage des Zeugen Sieg gab. Fest steht, es wurden keine Tatmittel bei den Angeklagten gefunden und auch nicht gesehen, wie etwas weggeworfen wurde. Zudem wurde niemand als der identifiziert, der die Plakate geklebt hat. Darauf kann also kein Tatnachweis begründet werden.

Der Richter sagt außerdem, dass es seiner Meinung nach nicht zu einen Verfahren hätte kommen müssen. Das sei auch zuvor in verschiedenen Ebenen diskutiert worden. Der Freispruch sei nun das einzige Richtige.

Pressespiegel

https://taz.de/Prozess-wegen-Neonazi-Warnplakaten/!5707030/

https://www.neues-deutschland.de/artikel/1140353.rechte-gewalt-neonazis-...

webadresse: 
Lizenz des Artikels und aller eingebetteten Medien: 
Creative Commons by-sa: Weitergabe unter gleichen Bedingungen

Ergänzungen

heute (15.9.) im gericht: kurz-prozessbericht vom verfahren gegen nero wegen vorwurf eines böllerwurfs in das schließerzimmer in der JVA hier abrufbar.