Eine Kritik der Roten Hilfe – Ein verspäteter Geburtstagsgruß

Zuallererst einmal muss festgehalten werden, dass Kritik an der Roten Hilfe (RH) nicht neu ist. Schon 1929 erklärte Erich Mühsam öffentlich seinen Austritt aus der Roten Hilfe und bereits während der Neugründung in den 1970er-Jahren gab es viel Kritik. Auch heute noch existiert ein Netz an Schwarz-(Roten)-Hilfen und Anarchist-Black-Cross Gruppen, die aufgrund der Arbeitsweise der RH lieber eigene Organisationen nutzen. Kritik an der Struktur oder tagespolitischen Entscheidungen der RH hat es also schon immer gegeben.

 

Das größte Problem ist der zentralistische Aufbau der Roten Hilfe. In Deutschland existieren mehrere Lokalgruppen der RH und zahlende Mitglieder. In den Ortsgruppen werden alle 2 Jahre Delegierte für die Bundesversammlung gewählt, diese wählen einen Bundesvorstand. Der Bundesvorstand hat weitreichende Befugnisse. Er entscheidet bei jedem Repressionsverfahren, ob eine finanzielle Unterstützung gewilligt wird oder nicht.

 

Es zeigt sich eine extreme Machtfülle beim Bundesvorstand und wenig Freiheit der Lokalgruppen. Eine freiheitliche Organisierung würde im Gegensatz dazu bedeuten, dass Lokalgruppen selbst über ihr Geld entscheiden können. In den meisten Fällen wurden Anträge von dem Bundesvorstand bisher bewilligt. Doch auch wenn es bisher Praxis war, kann bei inhaltlichen Differenzen schnell eine Absage und damit Entsolidarisierung erfolgen aufgrund der Machtfülle des Bundesvorstands. Eine Problematik, die beispielsweise eintrat bei anarchistischen Gefangenen in der UdSSR und auch heute beim Nahostkonflikt wieder aufkam. Es braucht somit endlich Selbstverwaltung statt autoritärer Bevormundung in Anti-Repressionsstrukturen.

 

Eine föderalistische Struktur wäre nicht nur moralischer, sondern auch praktischer. Oftmals ist der Prozess bis zum Erhalt der Gelder wahnsinnig lang aufgrund des Weisungsweges. Aktivist*innen sind dadurch oft monatelang in finanzieller Unsicherheit und müssen immer in Vorkasse gehen. Da die meisten Angeklagten sehr jung sind und oftmals ihre Hauptaktivität politische Arbeit ist, ist das eine absolut sinnlose finanzielle Belastung. Selbstverwaltung und Autonomie schließen also Effizienz nicht aus, im Gegenteil, wie große basisdemokratischen Gewerkschaften wie die FAU immer wieder zeigen.

 

Falls nun Kritik kommt, dass dadurch keine Kontrolle der Ortsgruppen und Veruntreuung von Geldern möglich ist, wären Alternativregelungen denkbar, wie bei föderalistischen Gewerkschaften. Beispielsweise dass es Extratöpfe für Regionen gibt mit klaren Regeln für die Vergabe von Geldern (die auch eigentlich bereits existieren), Berichtspflicht der Lokalgruppen bei Entnahme, spontane Veto-Rechte anderer Lokalgruppen, jährliche rückwirkende Abstimmung der Lokalgruppen über die Entnahmeanträge oder notfalls Ausschluss von Lokalgruppen bei wiederholtem unsachgemäßen Verhalten. Natürlich sind demokratische Prozesse nie perfekt und aufwendiger, aber immer besser und weniger anfällig für Willkür und politische Einflussnahme als autoritäre Entscheidungsprozesse.

 

 

 

Der zweite große Kritikpunkt ist die patriarchale Einstellung der RH zu Ehre und Ehrlichkeit. Also der Bezug auf ein männlich geprägtes Wertesystem von Standhaftigkeit, Opferbereitschaft, Härte und Heroismus. Während fast alle politischen oder kriminellen Gruppierungen, von Hooligans, Clans, Salafisten bis zu Neo-Nazis versuchen mit der geringsten Strafe aus dem Gerichtssaal herauszukommen, haben wir als Linksradikale eine ganz eigentümliche Vorstellung von Ehrlichkeit und Aufrichtigkeit im Strafprozess.

 

In den Prinzipien und gängigen Praxis der RH ist für finanzielle Unterstützung festgehalten, dass niemand seine Taten verleugnen, Reue zeigen oder Falschaussagen machen darf. Statt Gerichtsprozesse als kleine Rädchen der Disziplinargesellschaft zu sehen, stilisiert die RH diese als Bühne der Weltöffentlichkeit. Ähnlich wie kommunistische Parteien das Parlament zur Verkündigung ihrer großen welthistorischen Weisheiten nutzen. Die Frage ist, wen wollt ihr überzeugen?

 

Den Richter*innen oder Staatsanwält*innen ist komplett egal, wie gut die politische Begründung einer Tat ist. Im Gegenteil, jedes Statement wird als Uneinsichtigkeit oder Überzeugtheit der Angeklagten strafverschärfend gewertet.

 

Es könnte lustig sein, wenn es nicht so ernst für alle ist, die in den Fängen der Justiz stecken. Entscheidungen über das Leben von Gefangenen werden anhand von abstrakten Prinzipien festgelegt. Natürlich wird niemand direkt gezwungen keine Aussage zu machen, aber die Aussicht auf Streichung von Unterstützung bei der „falschen“ Strategie ist Druck genug. Statt zu versuchen die geringste Strafe für die Betroffenen zu erhalten, will die RH Märtyrer*innen für die Bewegung herstellen.

 

Jede gespielte Reue oder Einlassung wird als Schwäche angesehen. Jedes noch so geheuchelte Entschuldigung wird als „auf den Knien rutschen vor der Klassenjustiz“ gewertet. Als ob es irgendjemanden von den Richtern, Bullen oder der Presse interessieren würde, wenn bei einem x-beliebigen Blockade-, Widerstand oder Sachbeschädigungsprozess ein Angeklagter gesteht oder sich entschuldigt, wenn die Tat ohnehin zweifelsfrei nachweisbar ist. (Und natürlich nur, wenn Anwält*innen dies als strafmindernd anraten und auch keine weiteren Personen belastet werden.)

 

Es kann natürlich bei groß inszenierten Prozessen oder medial viel beachteten Verfahren mit falschen Anklagepunkten Sinn ergeben, die Rechtmäßigkeit auch im Gerichtsverfahren anzuzweifeln und sich bis zuletzt als unschuldig zu bezeichnen. In allen anderen Fällen hat aber ein Text auf Indymedia oder eine Aussage in einem Interview bedeutend mehr Strahlkraft als eine Aussage vor Gericht.

 

Die RH muss also endlich mit der patriarchalen Vorstellung von „aufrechten Krieger*innen“ brechen, die stets die Wahrheit sagen. Es muss eine Reflexion der Werte von Ehre, Ehrlichkeit und Aufrichtigkeit erfolgen, genauso wie eine Diskussion über die gewünschten Ergebnisse von Strafverfahren und ehrliche Einschätzung der Sinn- und Zweckhaftigkeit politischer Prozessführung.

 

Der Text ist aber kein Aufruf zur Spaltung, sondern eher zu Einigkeit aufgrund föderalistischer und feministischer Prinzipien. Es ist eine öffentliche Kritik von außen, mit der Hoffnung, dass sich die RH ändert. Also dass einige, insbesondere neue Mitglieder, Diskussionen anstoßen und Strukturen ändern. Falls das nicht innerhalb der nächsten Jahre passiert, sollten Rätemarxist*innen, Autonome, Feminist*innen und Anarchist*innen sich aber überlegen, ob sie nicht doch eine Alternativstruktur aufbauen sollten.

 

 

 

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Ergänzungen

Die idee, eigene Prinzipien zu vergraben und sich lieber mal Reumütig bei Polizist_innen zu entschuldigen statt politische Werte zu verteidigen kann man wohl getrost als provokation und ragebait abhaken. Dass das das dann Feministisch wäre, naja. Linke, reihet euch ein bei "Hooligans, Clans, Salafisten bis zu Neo-Nazis"! Ihr seid die Falschfahrer!! 

Weitere Anmerkungen: Die UDSSR gibts nicht mehr. 

Grundlos aus einer Funktionierenden Oganisation ein Bürokratisches Monstrum mit zig verklausulierten Regelungen zu machen ohne das es dazu eine Notwendigkeit gibt ist schädigend für Unsere Sache. Ob Bekennen vor Gericht Sinnvoll ist wird auch von der RH fallunterschiedlich anders empfohlen. Das wir uns als Revolutionär:innen nicht von der richtigkeit unserer taten, öffentlich distanzieren nur weil wir dem Staat in Konflikt kommen, hat nichts mit Patriarchat zu tun, sondern ist selbstverständlich.

Eine Genossin