Datenschutz: Keine ausreichende Kontrolle Hessischer Sicherheitsbehörden

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Hessen bekommt im Frühjahr '21 einen neuen Landesbeauftragten für Datenschutz (LfD) und Informationsfreiheit. Blickt man auf die Arbeit des amtierenden LfD Hessen zurück, so ist diese geprägt von einem vorauseilenden Gehorsam gegenüber den Sicherheitsbehörden des Landes und - im speziellen - dem Hessischen Innenministerium. An eine personellen Veränderung des LfD Hessen werden diesbezügliche Erwartungen geknüpft.

Eine Kritik an der Behörde des Hessischen Landesbeauftragten für Datenschutz, unter der Leitung von Dr. Michael Ronellenfitsch: In die Amtszeit (seit 2003) von Dr. Ronellenfitsch fällt die Anschaffung der Polizei-Software Hessendata, welche der Linken-Politiker Andrej Hunko (MdB) als Rasterfahndung bezeichnet. Für sein O.K. zu dieser umstrittenen Polizei-Software (hierzu gab es auch einen parlamentarischen Untersuchungsausschuss), wurde der LfD Hessen, vom Frankfurter Polizeipräsidenten Gehard Bereswill, ausdrücklich gelobt.

Zur öffentlichen Videoüberwachung in Hessen liest man in einer Anfrage (Drucksache 20/1201 v. 21.11.19) der Linken im Hessischen Landtag an das Hessische Innenministerium, dass mittlerweile Verstöße gegen die Hundeverordnung (z. B. unangeleinte Hunde), mittels Kameraüberwachung, verfolgt werden – hier geht es nicht um Straftaten, sondern lediglich um Ordnungswidrigkeiten.

http://starweb.hessen.de/cache/DRS/20/1/01201.pdf

Wiederholt haben in den letzten Jahren (seit 2016) Kasseler Bürgerinnen und Bürger die mangelhafte und teils gänzlich fehlende Beschilderung zur öffentlichen Videoüberwachung in der Dokumenta-Stadt, gegenüber dem LfD Hessen, beklagt. Antworten dazu vom LfD Hessen (sinngemäß): “Kassel ist für einen Ortstermin des LfD Hessen zu weit entfernt“ und “Klären Sie das bitte mit den Behörden vor Ort“. (Dokumentiert von Kassel Watch-Log, ks-watch.de)

https://www.ks-watch.de/uploads/BeschilderungHeDaB.pdf

https://netzpolitik.org/2017/kassel-treibt-videoueberwachung-trotz-ungek...

Wie kann es sein, dass eine sachliche und örtlich zuständige Aufsichtsbehörde, diesbezüglich so wenig Interesse an den Beschwerden der Bürgerinnen und Bürger zeigt?

Verfolgte man in den letzten Jahren die Arbeit der Amtskollegen/ -innen Barbara Thiel (Niedersachsen), Maja Smoltczyk (Berlin) und Johannes Caspar (Hamburg), so fällt auf, dass diese LfD diesbezüglich keinen “Kuschelkurs“ gegenüber den Sicherheitsbehörden (Stichworte: behördl. Gesichtserkennungssoftware, neue Polizeigesetze, pol. Datenabfragen f. rechtsextreme Zwecke etc.), in den jeweiligen Bundesländern, gefahren haben und sich aktiv für den Datenschutz der Bürgerinnen und Bürger einsetzten. Gerade in Bezug auf den Ausbau der behördlichen Videoüberwachung in Hessen ist ein starker LfD hierzulande wichtig. Einem  diesbezüglichen Überwachungswildwuchs müssen auch in Hessen Grenzen gesetzt werden.

https://www.heise.de/newsticker/meldung/Videoueberwachung-Hessen-ruestet...

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Ergänzungen

Polizeilicher Zugriff auf Corona-Gästelisten/ Antwort vom hessischen Datenschutzbeauftragten hierzu:

"Ob mit dieser Regelung in der hessischen Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung der Zugriff von Ermittlungsbehörden auf die Kontaktdaten ausgeschlossen ist, geht aus dem Wortlaut leider nicht hervor."

https://ddrm.de/ist-die-aktuelle-corona-kontaktdatenerfassung-in-hessen-...