Update zur Situation in der JVA Köln-Ossendorf

Gestern konnte Hülya am frühen Nachmittag anrufen, um mitzuteilen, dass sie entlassen wird. Das machte Sinn, denn durch die Pandemie brauchen
die Knäste mehr Platz und es werden Gefangene mit Reststrafe unter 18 Monaten teilweise in eine Haftunterbrechung geschickt. Hülyas Endstrafe
ist Ende April, also etwas mehr als ein Monat. Ihr wurde schon letzte Woche angekündigt, dass sie in Kürze (wir hatten mit Dienstag/Mittwoch dieser
Woche gerechnet) in die Haftunterbrechung entlassen wird. Es ist schon Wahnsinn genug, dass eine Gefangenen nach über 6 Jahren Haftzeit die
letzten 30 Tage in einer Situation wie jetzt nicht entassen wird….aber das war nicht genug. Als schon eine halbe Stunde nach ihrem Anruf Leute vor
der JVA gewartet haben, um sie abzuholen, tat sich erstmal gar nichts.
Kurze Zeit später konnte Hülya dann nochmal ca. eine Minute anrufen, um zu sagen, dass sie doch nicht entlassen wird!
Das sei ein Fehler der VZ (Vollzugsstelle) gewesen und sie müsse bis zum 30.4. (sic!) drin bleiben. Das ist quasi bis zum letzten Tag! Und immer
noch im geschlossenen Vollzug!
Nun, wir können darüber spekulieren, inwieweit Staatsanwältin Breuer da ihre Finger im Spiel hat oder inwieweit die Kölner Knastleitung Angela Wotzlaw
in diesem Fall Hülya für ihren Protest bestrafen will, aber Fakt bleibt, dass einer eigentlich im offenen Vollzug voll gelockerten Gefangenen, nachdem
sie gegen die Verhältnisse im offenen Vollzug protestiert hat und einen symbolischen Hungerstreik begonnen hat, nun rachsüchtig alles verwehrt wird,
was zurzeit passieren sollte. Darüber hinaus konnten sie sich die Quälerei, einer Gefangenen zu sagen, du wirst jetzt entlassen, um dann eine Stunde
später zu sagen, ach doch nicht...auch nicht verkneifen.
Wir beobachten die Situation sehr sorgfältig und nein, das hat mit dem sogenannten Strafvollzug nichts mehr zu tun. Da werden Kompetenzen ausgereizt,
um eine Gefangene zu brechen, um ihr zu zeigen, wer am längeren Hebel sitzt. Inklusive der Genugtuung, sie ein wenig quälen zu können.
Welchen Sinn macht es, Hülya jetzt noch einen Monat im geschlossenen Vollzug schmoren zu lassen, wenn die JVA doch jeden möglichen Platz für die
aktuelle Situation braucht?
Das riecht schwer nach rachsüchtiger Willkür…
Wir sind gespannt, was kommende Woche passiert!

Für die Freiheit der Gefangenen!

Hülya freut sich über Post, schreibt ihr:

Buchnummer 83209

JVA Köln

Rochusstrasse 350

50827 Köln

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Ergänzungen

"werden Gefangene mit Reststrafe unter 18 Monaten teilweise in eine Haftunterbrechung geschickt."

Wohin geschickt? Auf die Strasse oder in Obdachlosenunterkünfte, mangels eigene Wohnung?