[B] Die drei Heinis - Endlich Berufung, die Erste

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Heute erlebten wir (mal) wieder ein Schauspiel sondergleichen.
Früh morgens ging es los. Unser Ziel war es nicht, das Strafmaß zu verringern, sondern was auszuprobieren, Neues für uns mitzunehmen und uns das Gericht anzueignen.
In diesem Sinne haben wir sowohl Beweisanträge vorbereitet, als auch Befragungen für die Cops. Der 2. Heini stand diesmal mit Unterstützung einer Laienverteidigung vor Gericht. Er hat wieder nichts zur Sache gesagt, aber es sich nicht nehmen lassen, auch selbst die Bullenzeug*innen zu befragen und mithilfe von Beweisanträgen unter anderem auf die Verknüpfung von Polizei- und Nazistrukturen hinzuweisen. Die Beweisanträge waren dabei das Tool der Wahl, um die Spielregeln des Gerichts zu testen und die Brauchbarkeit von Bullenzeug*innen zu hinterfragen.

 

Die Cops hatten heute mal wieder ein paar schöne Fantasiegeschichten auf Lager.
Besonders eindrücklich und absurd zum Beispiel ihre Behauptung, stets neutral, vollkommen objektiv und besonnen zu handeln. Und: Corpsgeist und Loyalität seien keine Charakteristika der Polizei und wenn doch (in Einzelfällen), dann auf jeden Fall nicht bei ihnen persönlich. Doch auch auf mehrfachen Hinweis des Angeklagten, dass diese Behauptungen die Glaubwürdigkeit der Zeug*innen mehr als infrage stellen würden, reagierte der Richter abwehrend.

 

Was uns dann doch erheitert hat, ist, dass zumindest eine*r der Bullenzeug*innen unseren “lustigen Blog” kennt und fleissig liest. Es sei auch besonders, wenn ein Publikum dabeisitze, dass hinterher einen Prozessbericht schreibe. Ist halt schon was anderes, wenn sie sich nicht nur vor Leuten aus dem eigenen Team rechtfertigen muss, sondern ihre Quatschgeschichten hinterher noch im Internet Verbreitung finden.

 

Nachdem wir zu Beginn des Prozesses überraschenderweise erfuhren, dass die Staatsanwaltschaft (StA) die Berufung ihrerseits aufgehoben hat, spielte sie – wie auch schon im Prozess in der 1. Instanz (die StA war die gleiche) – ihre erwartete Rolle.
Von abwertender, genervter Mimik, über den Versuch, mit Richter und Schöff*innen anzubändeln, um sich gemeinsam aufzuregen, bis hin zum Abschlussplädoyer, in welchem sie sich dutzende Male wiederholte und ihre Staatstreue in aller Länge und Breite ausschlachtete – was anderes hatten wir von ihr auch nicht erwartet.
In eine ähnliche Kerbe schlug jedoch auch der Richter, indem er einen von uns gestellten Beweisantrag ablehnte, in dem es darum ging, dass die Bullenzeug*innen politisch nicht neutral sein können. Dafür gabs dann noch eine Beschwerde, die ins Protokoll aufgenommen werden musste. Was die hohen Herrschaften dann doch ärgerte. Außerdem gaben sich sowohl die StA als auch der Richter große Mühe, die verhandelten Vorwürfe zu individualisieren und den politischen Kontext herauszustreichen. Sätze wie “Es geht hier nicht darum, auf rechte Strukturen in der Polizei einzugehen oder in welchem Bezug die politische Gesinnung der Polizei zu ihren Taten steht, sondern nur um die individuelle Schuld des Angeklagten.” fielen immer wieder.

Am Ende waren es 120 Tagessätze – Zur Erinninerung erstinstanzlich hatte die Richterin in Abwesenheit vom 2. Heini und der Crew, die sie vorher mit Hilfe des Hausalarms rausgeschmissen hatte, 150 Tagessätze angesetzt.
Weil das “Ergebnis” nicht das ist, was für uns zählt, sondern der Versuch, durch eigene Befragung der Cops und die gestellten Beweisanträge den Prozess selbstbestimmt zu gestalten, auf rechtsextreme Strukturen in der Polizei aufmerksam zu machen und die Glaubwürdigkeit von Polizeizeug*innen in Frage zu stellen, gehen wir mit Wut im Bauch - aber auch neuen Erkenntnissen aus diesem Prozess..

 

Solidarität mit allen Gefangenen und von Repression Betroffenen!
Free them all!

 

Die Drei Heinis

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