AfD-Leaks: Antisemitismus-Skandal um stellvertretende Fraktionsvorsitzende im Siegener Stadtrat
2023 und 2024 befassten sich mehrere Gremien der AfD in Nordrhein-Westfalen mit der damaligen Fraktionsvorsitzenden im Stadtrat Siegen, Barbara Dylong, nachdem sie antisemitische Inhalte gepostet und weitergeleitet hatte. Der KV Siegen-Wittgenstein, der Bezirksvorstand (BV) Arnsberg und der Landesvorstand (LaVo) NRW waren informiert. Der LaVo NRW, vertreten durch Martin Vincentz, beantragte ein Parteiausschlussverfahren; der Bezirksvorstand Arnsberg beschloss – auf „juristischen Rat“ des Neonazis Matthias Helferich hin – es stattdessen bei einer Abmahnung zu belassen. In einem späteren Parteiausschlussverfahren (PAV) warf der Landesvorstand Christian Zaum (Bezirkssprecher des BV Arnsberg) vor, er habe ein PAV gegen Dylong aus strategischen Gründen sabotiert. Die antisemitischen Posts und der interne Umgang damit sind bislang nicht an die Öffentlichkeit gelangt. Barbara Dylong bekleidet bis heute ein zentrales Amt in der Stadtratsfraktion.
++++ Vollständiger Artikel als Pdf mit Abbildungen zum Download verfügbar (s,U.) ++++
„Sie bekleiden als Fraktionsvorsitzende der Siegener Ratsfraktion eine herausgehobene Position. Sollten ihre Einlassungen irgendwann einmal in die Öffentlichkeit gelangen, hätte das für die Partei und v.a. für den KV und die Fraktionen vor Ort fatale Folgen.“
Diese Worte richtete Christian Zaum, heute Bundestagsabgeordneter des Kreises Siegen-Wittgenstein, im Februar 2024 an die Kommunalpolitikerin Barbara Dylong. Sie stammen aus einem Abmahnungsschreiben das Zaum in seiner Rolle als Bezirkssprecher an Frau Dylong übermittelte. Der Anlass: Antisemitische Posts, die innerparteilich bekannt geworden waren. Das Abmahnungsschreiben wurde, gemeinsamen mit zahlreichen weiteren Unterlagen und Schriftwechsel zu Parteiausschlussverfahren lokaler AfD-Politiker*innen, als Teil der AfD-Leaks vom 21. Oktober 2026 öffentlich.
Wie die Partei bei internen Regelverstößen ihrer Mandatsträger*innen genau vorgeht – und was in der AfD überhaupt als Regelverstoß gilt - bleibt der Öffentlichkeit meist verborgen. Hier geben die geleakten Unterlagen wertvolle neue Einblicke.
Was passiert, wenn Parteimitglieder Äußerungen tätigen, die selbst für die AfD zum Problem werden könnten? Wer ist zuständig, wer greift tatsächlich ein und was gibt dabei den Ausschlag? Gibt es in der AfD NRW inhaltliche rote Linien für Mandatsträgerinnen – und wenn ja, wie sehen diese aus?
Um diese Fragen zu beantworten, reicht es selbstverständlich nicht aus, sich auf eine einzelne Personalie zu beschränken – der hier behandelte Prozess um Frau Dylong ist nur einer von vielen, die derzeit ausgewertet werden. Gerade im Kontext der Frage, welche Rolle Netzwerke und Machtkämpfe innerhalb der AfD NRW bei Parteiausschlussverfahren auf lokaler Ebene spielen, kann es sich jedoch lohnen, Fälle wie diesen genauer in den Blick zu nehmen.
Der folgende Beitrag behandelt die Kontroverse rund um die von Frau D. verbreiteten antisemitischen Posts und zeichnet chronologisch nach, wie die lokale AfD in den Jahren 2023/2024 mit dem Fall umging.
Hinweis: Diese Recherche basiert in großen Teilen auf Quellen, die dem aktuellen AfD-Leak entnommen wurden, darunter viele Schriftsätze, Anträge und Beschlüsse in innerparteilichen Schiedsgerichtsverfahren. Die zitierten Quellen wurden, u.A. mithilfe von DKIM-Signaturen, auf Echtheit geprüft und als authentisch eingestuft. Eine vollständige, unabhängige Verifizierung aller Inhalte war jedoch nicht immer möglich; einige Dokumente/Daten, auf die in den vorliegenden Schriftsätzen Bezug genommen wird, liegen den Autor*innen [noch] nicht im Original vor. Zentrale Quellen sind mit Kürzeln (z. B. „A“) markiert. Eine Quellenliste findet sich am Ende des Texts.
Chronologischer Ablauf – 09/23 - 2024
22.09.2023 – Weiterleitung des antisemitischen Videos „Die ganze Wahrheit über Nancy Faeser“ durch B. Dylong
Screenshots zufolge teilte die damalige Fraktionsvorsitzende B. Dylong am 22.09.2023 in der internen AfD-WhatsApp-Gruppe „Wir in SiWi“ ein antisemitisches Video über die damalige Innenministerin Nancy Faeser (vgl. Abb. 3; A, C). Die dazugehörige Nachricht lautete: „Die ganze Wahrheit über Nancy Faeser – Bitte dringend verbreiten!“ Diese Screenshots wurden sowohl in der Abmahnung an Fr. Dylong (C) als auch in dem „Meldeschreiben“ des BV Arnsberg an den LaVo NRW (A) verwendet.
In den vorliegenden Akten findet sich kein Hinweis darauf, dass Dylong die Authentizität der Screenshots oder die Weiterleitung des Videos bestritt. Sie gab jedoch an, das Video vor der Weiterleitung nicht angesehen zu haben. In einer Stellungnahme gegenüber dem Landesschiedsgericht (LSG) der AfD NRW schilderte sie den Vorfall so:
„Ich habe von einer Gruppe innerhalb der AfD diese Mail über Frau Faser bekommen mit der Bitte um Weiterleitung. Frau Faser hat an diesem Tag ‚wieder einmal‘ sehr negativ über die AfD gesprochen, u.a. große Teile sind rechtsextrem. Es ging an diesem Tag nur um Frau Faser und dem VS Herr Haldenwang mit dem Thema, es muss gegen rechts vorgegangen werden, und die Voraussetzungen für ein Verbot der Partei geschaffen werden. Ich bin davon ausgegangen, es ging in der besagten Mail um diese Aussagen. […]“ [G]
Aus welcher „Gruppe innerhalb der AfD“ das Video genau kam, ist bislang offen. Über die Größe und Funktion der Chatgruppe, in die Frau Dylong das Video schickte, liegen unterschiedliche Aussagen vor. Im Abmahnungsschreiben des BV Arnsberg an Fr. D. (C) heißt es, die Gruppe habe „etwa 50 Mitglieder“ gehabt. C. Zaums Schreiben an den LaVo (A) nennt rund 70 Mitglieder. Im Protokoll der Anhörung Zaums vor dem LSG (I) ist dagegen nur von einer „internen Gruppe mit etwa 25 Mitgliedern“ die Rede.
Das Abmahnungsschreiben beschreibt das Video als gezielt gegen Faeser gerichtet. Ihre „vermeintliche oder tatsächliche Zugehörigkeit zum Judentum“ werde darin besonders hervorgehoben; das Video „bediene antisemitische Klischees und erinnere an NS-Propaganda“ (C).
Am 24.09.2023 erfuhr der Bezirksvorstand Arnsberg nach den Aussagen Zaums und Steffes von dem Video.
Löschung des Videos und der WhatsApp-Gruppe „Wir in SiWi“
Über die Löschung des Videos, die Thematisierung/Bekanntwerdung innerhalb des Kreisverbands und Dylongs Reaktion finden sich verschiedene Angaben. Ein genauer Zeitpunkt und der Umkreis der Personen, die informiert waren, sind bislang nicht belegbar.
Im „Meldeschreiben“ von C. Zaum an den LaVo (04.12.2023) heißt es: „Die Administratoren der Gruppe haben nach Bekanntwerden des Videos die Gruppenmitglieder nach und nach aus der Gruppe entfernt und die Gruppe anschließend gelöscht. […] Frau Dylong hatte zuvor nach gutem Zureden den Beitrag gelöscht und gab sich reumütig.“ (A)
Stadtratsmitglied Roland Steffe sagte später aus, er habe Dylong zum Löschen aufgefordert; sie habe das Video sofort entfernt. Das sei „Ende September oder Anfang Oktober“ gewesen (I). Wer die Administratoren der Gruppe „Wir in SiWi“ waren und inwieweit das Video auf Widerspruch oder Zustimmung innerhalb dieser Gruppe und/oder des Kreisverbands stieß, ist bislang ebenfalls unklar.
28.09.2023 – Bezirksklausurtagung (BZ Arnsberg) mit Teilnahme des Landesvorstands
Bei der späteren Anhörung vor dem LSG sagte C. Zaum: „Der LaVo war am 28. September bei der Bezirks-Klausurtagung dabei […]. Mit Frau Dylong gab es einen ständigen Austausch.“ (I) In welchem Umfang der Landesvorstand damals bereits über den Fall informiert war, geht aus den vorliegenden Dokumenten nicht eindeutig hervor.
15.10.2023 – Commander Ashtar und die bösen Wesen: Weiterleitung eines antisemitischen Textes auf B. Dylongs Facebook-Profil
Am 15.10.2023 soll Dylong auf ihrem privaten Facebook-Konto einen Text mit dem Titel „Commander Ashtar – Die Wahrheit des israelisch-palästinensischen Konflikts“ geteilt haben (A, C). Der Text war am 9. Oktober 2023 – zwei Tage nach dem Anschlag der Hamas in Israel – auf der Website https://nebadonia.wordpress.com erschienen. [Der Text war dort zum Zeitpunkt der Recherche weiterhin auffindbar.] Den Schreiben an den LaVo und an B. Dylong selbst (A, C) sind Screenshots dieses Texts beigefügt; darunter diese Auszüge:
„Ihr wisst, dass sich dort, in Israel, in diesen Tunneln, dieser Abschaum, diese bösen Wesen mit ihren abscheulichen und abartigen Praktiken verstecken. Menschenopfer, Entführungen, Verderbtheit, Laster, Opfer und Opferungen aller Art. All diese Perversitäten, die man sich nicht vorstellen kann.“ […]
„Es wird hier keinen Krieg geben und es wird kein Krieg entfesselt werden, wir wollen nur ein für allemal fertig werden, um diese Zentren der Korruption dort, unter diesen Tunneln in Israel, zu zerschlagen.“ […]
„Ihr wisst, dass wir daran gearbeitet haben, all diese Tunnel und all diese Orte der Perversion zu beseitigen. Dies ist eines der größten Zentren der Korruption auf planetarischer Ebene, das von den Regierungen Israels und der Vereinigten Staaten gesponsert wird.“
"Dort unterstützen uns die Palästinenser, die Hamas-Gruppen, die mit uns im Bunde sind, die die Perversität dieser Zentren kennen. Deshalb wollen sie alle Gebiete zurückerobern und die ganze Korruption dort beseitigen.“
Zaum selbst bezeichnete den Text als „vor antisemitischen Einlassungen strotzend“ und die „Haltung der Terrororganisation Hamas relativierend“ (C). In seinem Schreiben an den Landesvorstand merkte er an, Dylong habe „starke esoterische Neigungen“ und bezeichne sich als Reiki-Meisterin* (A).
Weiter kontextualisiert wird dieser Vorfall in dem Schreiben (A) mit den Ereignissen rund um den Anschlag der Hamas auf Israel am 07.10.2023. Die Stadtratsfraktion brachte – unter Dylongs Vorsitz – am 16.10.2023 eine Resolution mit dem Titel „Solidarität mit Israel“ ein; dieselbe Resolution wurde parallel im Kreistag vorgelegt.
Die Siegener Zeitung berichtete am 18.10.2023 darüber. [Der vollständige Artikel ist in A enthalten.] Thematisiert wurden u. a. Fragen der AfD-Fraktion zu in Siegen lebenden Menschen mit palästinensischem Migrationshintergrund, ihrem Aufenthaltsstatus sowie zu [vermeintlichen] Samidoun-Mitgliedern und „weiteren islamistisch-palästinensischen Unterstützerorganisationen“. Auch die Frage, wie die Stadt die Sicherheit jüdischer Mitbürger*innen gewährleiste, war enthalten (vgl. SZ).
Details: Beigefügte SZ-Artikel vom 18.10.2023 und 24.11.2023 [vgl. A]
Das Framing der Resolution „Solidarität mit Israel“ war – wie bei der AfD üblich – gezielt darauf ausgerichtet, Menschen mit Migrationshintergrund und/oder Menschen muslimischen Glaubens, nicht etwa Rechtsextremist*innen und Verschwörungsgläubige, als primäre Quelle von Antisemitismus in Deutschland und somit als [einzige] Bedrohung für Jüdinnen zu markieren.
Christian Zaum, der ebenfalls im betreffenden SZ-Artikel (18.10.2023) zitiert wurde, verwies im Kontext der Resolution u. a. auf die „Enge Verbundenheit mit dem Partnerkreis Emek Hefer“ und zeigte sich „entsetzt“ darüber, dass auf deutschen Straßen „Tod den Juden“ skandiert werde. Hier lässt sich durchaus ein gezielter Versuch vermuten, sich als Schützer jüdischen Lebens vor dem vermeintlich importierten Antisemitismus eines unbestimmten „migrantischen Milieus“ darzustellen und somit von Rechtsextremismus und Antisemitismus in den eigenen Reihen abzugrenzen. Gerade für Zaum, dessen [Mit-]Autorschaft an der Fuchsenkladde, dem Indoktrinations- und Regelwerk der rechtsextremen Burschenschaft „Rheinfranken“ in Marburg, bereits öffentlich bekannt war und ihm u. a. wegen des Kapitels „Über die Juden“ einen mehr als zweifelhaften Ruf im Kontext Antisemitismus bescherte, dürfte es ein Anliegen gewesen sein, sein Image entsprechend aufzubessern.
Dass die antisemitischen Äußerungen der eigenen Mitglieder und Funktionär*innen diese Darstellung gefährden und somit großen Schaden für die Glaubwürdigkeit eines solchen Narrativs verursachen könnten, schien auch dem BV Arnsberg klar gewesen zu sein, was wiederum zur Motivation, Ordnungsmaßnahmen gegen Frau Dylong zu verhängen – oder sich zumindest durch deren vordergründige Forderung gegenüber möglichen Rufschäden abzusichern – beigetragen haben dürfte.
Ein weiterer aus diesem Zeitraum stammender SZ-Artikel (24.11.2023) enthält neben einem Bericht über die beschriebene Resolution auch Kommentare des damals erst kürzlich (ca. 07.09.2023) aus der AfD ausgeschiedenen Michael Schwarzer, der zuvor sowohl als Landessprecher der AfD NRW als auch als Fraktionsvorsitzender der AfD im Siegener Stadtrat aktiv war. Schwarzer bezeichnete die Resolution seiner ehemaligen Parteifreund*innen als „zynisch“ und wies darauf hin, dass es bereits Bemühungen gegeben habe, Frau Dylong wegen antisemitischer Gesinnung aus der Partei auszuschließen:
„Der Antrag sei zudem zynisch, meint Schwarzer. Äußerungen der Fraktionsvorsitzenden Dylong seien bereits Anlass gewesen, im AfD- Parteivorstand über ein Parteiausschlussverfahren ‚wegen antisemtitischer Gesinnung‘ zu diskutieren. ‚Leider ergebnislos, wie wir sehen, denn so ganz allein steht die Dame mit ihrer Haltung eben nicht in der AfD und schon garnicht im Kreisverband Siegen-Wittgenstein.‘“ [vgl. A; SZ, 24.11.2023]
Diese Aussage Schwarzers gegenüber der SZ erhält im Kontext der neuen Enthüllungen zu Frau Dylong neue Brisanz. Worauf er sich genau bezog, lässt sich nach aktuellem Stand der Recherche noch nicht abschließend bewerten und bleibt Gegenstand weiterer Nachforschungen. Sein Verweis auf eine gewisse Kontinuität und ggf. Häufung antisemitischer Äußerungen der Fraktionsvorsitzenden kann jedoch bereits als Indiz dafür verstanden werden, dass das Teilen des antisemitischen Videos kein Versehen, sondern eine Haltungs- bzw. Meinungsäußerung durch Frau Dylong darstellte.
Auch die Aussage Schwarzers, dass frühere Bemühungen, Frau Dylong wegen antisemitischer Haltung aus der Partei auszuschließen, scheiterten, ist für die Einordnung der aktuellen Enthüllungen durchaus interessant.
Nach 15.11: Gespräch zwischen Zaum und B. Dylong und Löschung ihres Facebook-Profils
In seinem Schreiben an den LaVo (A) berichtet Zaum von einem Gespräch mit Fr. Dylong, das er „unmittelbar“ [nach Bekanntwerden des antisemitischen FB-Posts] geführt haben will. In seinen Aussagen über dieses Gespräch, das in ihrem Haus stattgefunden haben soll, beschreibt er B. Dylong als „uneinsichtig“; einen Widerspruch zwischen ihren Äußerungen und der Israel-Resolution ihrer Fraktion habe sie nicht gesehen. Erst nachdem weitere Vorstandsmitglieder auf sie eingeredet hätten, habe sie ihr Facebook-Konto deaktiviert (A). Hier bleibt unklar, ob es sich um Vorstandsmitglieder des BV Arnsberg oder des KV Siegen-Wittgenstein handelte.
„Sie zeigte sich allerdings uneinsichtig und gab an, dass ich die wahren Ursachen des Nahost-Konfliktes nicht verstehe. Sie werde von Dritten absichtlich in ein schlechtes Licht gestellt, es gehe ihr um die vielen unschuldigen Opfer im Nahen Osten und es gebe Mächte, die so grausam und verlogen seien und immer noch ihr Unwesen treiben könnten.“ – C. Zaum (A)
06.11.2023 – Sitzung des Bezirksvorstands Arnsberg zum Fall Dylong
Am 06.11.2023 befasste sich der Bezirksvorstand Arnsberg mit dem Fall Dylong. Zaum verweist in seinem Schreiben an den Landesvorstand auf einen Beschluss, der zunächst ein Gespräch Zaums (= CZ) mit Dylong vorsah. Für den Fall, dass sie nicht binnen drei Tagen nach dem Gespräch austrete, sollte der Landesvorstand zu einem Parteiausschlussverfahren (PAV) und zum sofortigen Entzug ihrer Mitgliedsrechte aufgefordert werden (A, I). Der mehrfach zitierte Beschlusstext hierzu lautet:
„Der Bezirksvorstand beschließt, das Gespräch mit B. Dylong zu suchen und ihr nahezulegen, selbst aus der AfD auszutreten. CZ wird beauftragt, ein Schreiben an den LaVo aufzusetzen, in dem der sofortige Entzug der Mitgliedsrechte und ein PAV, für den Fall, dass B. Dylong nicht innerhalb von 3 Tagen nach dem Gespräch selbst austritt, empfohlen wird.“ (A)
Der Landesvorstand legte den Beschluss später leicht abweichend aus. In seinem Antrag vom 20.06.2024 auf ein Parteiausschlussverfahren gegen Zaum heißt es:
„Auf der Sitzung am 6.11.23, die online stattfand, wurde der ehemalige Bezirkssprecher aufgefordert gegen das Mitglied Dylong ein PAV zu fertigen und dem Landesvorstand zu übersenden.“ (H)
Der Landesvorstand schrieb weiter, Zaum habe dies zunächst getan, der Landesvorstand habe den Bezirk dann aufgefordert, die Sache selbst an das Landesschiedsgericht zu schicken; der Antrag sei in der Folge jedoch nicht dorthin übermittelt worden (H).
Zaum widersprach dieser Darstellung später (J). Er führte den oben zitierten Beschlusstext an und argumentierte, der Vorstand habe gerade nicht beschlossen, ein Parteiausschlussverfahren auszuarbeiten und einzureichen. Beschlossen worden sei vielmehr, Dylong zunächst zum Austritt aufzufordern und dem Landesvorstand für den Fall ihres Nichtaustritts Maßnahmen zu empfehlen (J). Da das Protokoll der BV-Sitzung vom 06.11.2023 bislang nicht vorliegt, lassen sich diese Darstellungen nicht unabhängig überprüfen.
Am 12.11.2023 soll es außerdem ein Gespräch zwischen Martin Vincentz und Zaum über ein mögliches Parteiausschlussverfahren gegen B. Dylong gegeben haben. Bei einer späteren LSG-Anhörung (I) sagte Vincentz, es habe einen Austausch darüber gegeben, „dass, wenn Frau Dylong nicht austritt, ein PAV erfolgen sollte“. Zaum sagte, er könne sich daran nicht erinnern, fügte aber hinzu: „das heißt aber nicht, dass es nicht so war.“
28.11.2023 – Weiteres Gespräch zwischen Zaum und Dylong
Dieses Gespräch war, so Zaum, Teil seiner Umsetzung des Beschlusses des BV Arnsberg zum Umgang mit Dylong. In seinem späteren Schreiben an den LaVo beschreibt Frau D. erneut als uneinsichtig (A):
„Sie sieht ihr Fehlverhalten jedoch nicht ein und meint, dass sie v.a. Opfer einer Parteifreundin sei, die diese Vorwürfe benutzen wolle, um ihr zu schaden.“
04.12.2023 – Zaums „Meldeschreiben“ an den Landesvorstand NRW und erneute Debatte im Bezirksvorstand
Am 04.12.2023 wandte sich Zaum als Bezirkssprecher offiziell an den Landesvorstand, um diesen über „nicht hinnehmbares Fehlverhalten unserer Parteifreundin und Kollegin im Kreisvorstand (Stv, Schatzmeisterin), BD“, zu informieren (A).
Neben einer umfangreichen Darlegung des Sachverhalts, einschließlich der oben beigefügten Screenshots, enthielt dieses Schreiben eine Bewertung der Vorfälle und die Bitte um Parteiordnungsmaßnahmen gegen Dylong:
„Um mögliche katastrophale Folgen für die AfD im Siegerland auszuschließen, bitte ich den Landesvorstand im Sinne unseres Beschlusses vom 6.11. um entsprechende Maßnahmen.“ – C. Zaum (A)
Als „besonders brisant“ wird hier Dylongs Stellung als Vorsitzende der AfD-Ratsfraktion in Siegen benannt. Zaum schien zu diesem Zeitpunkt jedoch der Ansicht zu sein, dass die Arbeitsfähigkeit der Siegener Stadtratsfraktion durch einen Parteiausschluss Dylongs nicht erheblich eingeschränkt werden würde:
„Eine besondere Brisanz bezieht der Fall zusätzlich aus dem Umstand, dass es nach dem überfälligen Parteiausschluss Michael Schwarzers im September 2023 [...] endlich wieder eine arbeitsfähige AfD-Fraktion im Rat der Stadt Siegen besteht. Die Arbeit dieser Fraktion wird zu großen Teilen von Roland Steffe und Ursula Simon geleistet. Barbara Dylong führt allerdings den Vorsitz. Ein möglicher Parteiausschluss wäre allerdings im Sinne der Geschäftsordnung der Siegener Ratsfraktion für eine weitere Mitarbeit von Frau Dylong unschädlich. Vom Vorsitz wäre sie wohl bereit, zeitnah zurückzutreten.“
Inwieweit diese Einschätzung korrekt war, konnte bislang nicht unabhängig überprüft werden.
Ein Mitglied des Landesvorstands antwortete noch am selben Tag auf Zaums Schreiben. Der Beisitzer Knuth Meyer-Soltau schrieb an Zaum: „Wenn Sie die Auffassung vertreten, es sei eine OM gegen Frau Dylong zu verhängen, dann sollten Sie das auch umsetzen.“ Er fügte hinzu: „letztendlich müssen Sie das aber entscheiden und beim LSG beantragen.“ (B) Zaum bezeichnete diese Antwort in seinem späteren Schriftsatz als „unbestimmt“ (J).
Am Abend des 04.12.2023 diskutierte der Bezirksvorstand den Fall erneut.Beschlossen wurde schließlich, Matthias Helferich in der Angelegenheit zu konsultieren. Zaum und M. Vincentz, ein Vertreter des Landesvorstands NRW, schilderten diese Sitzung später leicht unterschiedlich. Vincentz zufolge schlug C. Zaum selbst vor, Helferich einzubinden.
„Am selben Abend wurde die Angelegenheit erneut im Vorstand kontrovers diskutiert. Die Diskussion wurde schließlich abgebrochen und mit 6/1/2) Stimmen beschlossen, Matthias Helferich als Juristen diesbezüglich zu konsultieren.“ – (C. Zaum, J)
„In der Sitzung vom 4.12.23 wurde dieser Ordnungspunkt dann erneut aufgerufen und besprochen. Der AG [= Christian Zaum] schlug sodann vor, die Diskussion zu beenden und Herr Helferich um einen juristischen Rat zu ersuchen.“ – Vincentz/LaVo NRW im PAV-Antrag gegen Zaum (20.06.2024, H)
08.11.24: Zaum gab an, er habe dem Bezirksvorstand am 08.01.2024 Helferichs Empfehlung mitgeteilt, eine Abmahnung zu erteilen. Er schrieb später, der geänderte Text [des Schreibens an Dylong] sei „zur Vorbereitung der Beschlussfassung in der kommenden Sitzung an alle Mitglieder versandt“ worden (J). Wer hier mit „alle Mitglieder“ genau gemeint war, geht aus den aktuell verfügbaren Unterlagen nicht eindeutig hervor.
[Das vorliegende Abmahnungsschreiben an Dylong (C) trägt das Datum 08.01.2024. Die Datierung stimmt mit diesem Bericht Zaums überein. Die tatsächliche Übermittlung an Fr. Dylong erfolgte jedoch erst am 07.02.2024 (F).]
29.01.2024 – Beschluss des Landesvorstands NRW über den Antrag auf Parteiausschluss gegen Dylong
Am 29.01.2024 beschloss der Landesvorstand NRW in einem Umlaufverfahren mit neun Ja-Stimmen, einer Nein-Stimme und zwei Enthaltungen, gegen Dylong ein Parteiausschlussverfahren zu beantragen. Als Begründung wurde angeführt, sie habe „erheblich gegen die Grundsätze und die Ordnung der Partei verstoßen und der Partei damit schweren Schaden zugefügt“ (D).
05.02.2024 – Antrag des Landesvorstands auf Parteiausschluss gegen Dylong
Der den Autor*innen vorliegende Antrag auf Parteiausschluss (PAV) gegen B. Dylong, den der Landesvorstand entsprechend seinem Beschluss vom 29.01.2024 an das Landesschiedsgericht (LSG) richtete, ist auf den 05.02.2024 datiert [E]. Dem PAV-Antrag des LaVo ist das Schreiben, das Christian Zaum am 04.12.2023 an den LaVo übermittelte (A), angehängt; der LaVo nennt die dort enthaltene Darstellung der Ereignisse rund um B. Dylongs Entgleisungen explizit als inhaltliche Grundlage für den eigenen Beschluss.
„Der Bezirksvorsitzende des BV Arnsberg, Herr Zaum, hat den unten beigefügten Antrag eingereicht und ausgearbeitet. Auf diesen beziehe ich mich für den Landesvorstand inhaltlich und mache mir den Sachvortrag zu eigen.“ (E)
In der weiteren Begründung nennt der LaVo eine „antisemitische Grundeinstellung“ Dylongs, die mit den „Grundwerten der AfD“ nicht zu vereinbaren sei, und fordert explizit den Parteiausschluss; eine andere Maßnahme werde dem Sachverhalt „in keinster Weise gerecht“.
„Aus dem Inhalt ergibt sich ohne berechtigten Zweifel eine antisemitische Grundeinstellung der Betroffenen, die mit den Grundwerten der AfD nicht in Einklang zu bringen sind. Die öffentliche Darstellung birgt einen schweren Schaden in sich. Wer so agiert und seine innere Überzeugung in die Öffentlichkeit trägt, ist notwendigerweise aus der Partei auszuschließen. Es ist daher zwingend auf ein PAV zu erkennen, eine unterschwelligere Maßnahme wird dem dargelegten Sachverhalt in keinster Weise gerecht.“ [E]
Ebenfalls am 05.02.2024 beschloss der Bezirksvorstand Arnsberg die zuvor von M. Helferich empfohlene Abmahnung. Über die Sitzung und die Frage, welche Rolle Zaum dabei spielte, finden sich in den späteren Schriftsätzen unterschiedliche Darstellungen.
Details: Wie kam es zum finalen Beschluss des BV Arnsberg, doch kein PAV gegen B. Dylong zu beantragen?
Der Landesvorstand erhob in einem späteren Antrag gegen Zaum den Vorwurf, seine Kollegen im BV Arnsberg falsch über die Fristen im Fall Dylong informiert zu haben (H). Dort heißt es, Zaum habe auf Nachfrage einzelner Mitglieder des Bezirksvorstands zu einem möglichen PAV gegen B. Dylong erklärt, „dass die Sache nunmehr verjährt sei und zwar nach der Bundessatzung“. Der Beisitzer Grützmacher habe dem widersprochen (H).
Laut dem Landesvorstand verjähre ein Parteiausschlussverfahren jedoch erst nach sechs Monaten ab Kenntnis der Vorstandsmitglieder. Bei einer Kenntnis im September 2023 sei die Frist daher erst im März des Folgejahres abgelaufen, d. h. zum Zeitpunkt der Vorstandssitzung (05.02.2024) wäre ein PAV noch fristgerecht zu beantragen gewesen. Für eine Abmahnung gelte dagegen eine zweimonatige Frist, die bereits Ende November abgelaufen sei.
Auf diese Vorwürfe geht C. Zaum in einem eigenen Antrag ein und streitet diese ab. C. Zaum zufolge sei bei der Sitzung zwar über Verjährungsfristen gesprochen worden, er habe dabei jedoch [nur] darauf hingewiesen, dass es für eine Abmahnung bereits „deutlich zu spät“ gewesen sei. Dies sei dem Sitzungsprotokoll zu entnehmen.
Warum überhaupt eine Abmahnung zur Diskussion gestellt, von Herrn Helferich als Juristen empfohlen und am 08.01.2024 schriftlich aufgesetzt wurde, obwohl allen Beteiligten hätte bekannt sein müssen, dass besagte Abmahnung bereits seit Monaten verfristet war, wird von Herrn Zaum in den vorliegenden Dokumenten nicht weiter erläutert.
Dass eine Mehrheit des BV Arnsberg sich schließlich trotzdem dagegen entschied, ein PAV gegen B. Dylong zu beantragen, lag laut Zaum nicht an einer falschen Information über die angebliche Verfristung eines PAVs, sondern an „neuen Erkenntnissen über die befürchtete Außenwirkung und das Zustandekommen der Äußerungen“. Zaum betonte zudem, die Abmahnung sei eine Mehrheitsentscheidung des Vorstands gewesen, und bestritt, die Entscheidung herbeigeführt zu haben. Wörtlich heißt es:
„Ein PAV schien der Mehrheit der Vorstandsmitglieder, aber im Lichte neuer Erkenntnisse hinsichtlich der befürchteten Außenwirkung und des Zustandekommens der inkriminierten Äußerungen, nicht mehr füglich. Unter Inkaufnahme der Verfristung wurde sodann eine Abmahnung mehrheitlich beschlossen.“ (J)
Welche „neuen“ Informationen zu dem Sachverhalt dem BV Arnsberg im Februar 2024 vorlagen, die fehlten, als er am 06.11.2023 den Beschluss fasste, ein PAV gegen Dylong zu empfehlen, bleibt unklar. Um festzustellen, ob die Aussage B. Dylongs, den Inhalt des antisemitischen Videos vor dessen Weiterleitung nicht gekannt zu haben, hierfür ausschlaggebend war, wären weitere Aussagen der Beteiligten sowie das Sitzungsprotokoll nötig.
Die Frage, ob es weitere, ggf. machtpolitische Beweggründe für den Bezirksvorstand gegeben haben könnte, B. Dylong nicht aus der Fraktion ausschließen zu wollen, bleibt ebenfalls strittig.
So führte der Landesvorstand in seinem Antrag gegen Zaum an, dieser habe Dylong weiterhin in den kommunalpolitischen Mandaten benötigt, um den Fraktionsstatus aufrechtzuerhalten. Dieser bestritt dies mit dem Verweis darauf, dass für den Erhalt des Fraktionsstatus nur 2 Personen nötig gewesen seien.
Letzteres ist faktisch korrekt, scheint aufgrund der instabilen Lage, in der sich die AfD-Stadtratsfraktion Ende 2023/Anfang 2024 befand, jedoch nicht hinreichend, um einen entsprechenden „personalen Notstand“ innerhalb der lokalen AfD als Beweggrund auszuschließen. Nur wenige Wochen vor Bekanntwerden der „Causa Dylong“ kam es zu dem öffentlichkeitswirksamen Austritt des ehemaligen Landessprechers und Siegener Fraktionsvorsitzenden M. Schwarzer, dem u. a. eine Spaltung der AfD-Fraktion in das „Team Dylong“, dem neben B. D. noch Roland Steffe und Ursula Simon angehörten, und die Fraktion um Schwarzer vorausging. Auf diese Brisanz verwies Zaum in seinem Schreiben an den LaVo (04.12., A), wie oben bereits ausgeführt, zuvor selbst.
Der damalige Bezirksvorstand Arnsberg (27.02.2022–16.03.2024)
Zur weiteren Einordnung und Recherche rund um die Entscheidungen des BV Arnsberg im Fall Dylong kann es sinnvoll sein, die damaligen Vorstandsmitglieder zu kennen. Der Bezirksvorstand Arnsberg wird alle zwei Jahre gewählt; zwischen dem 06.11.2023 und dem 05.02.2024 sollte daher der im Februar 2022 gewählte Vorstand verantwortlich gewesen sein (die Wahl 2024 fand erst am 16.03. statt):
Bezirkssprecher: Christian Zaum (KV SiWi)
Stellv. Sprecher: Oliver Haarmann (KV Ennepe-Ruhr-Kreis), Nils Hartwig (KV Unna), Roland Steffe (KV SiWi)
Schatzmeister: Dr. Guido Janzen (KV Hochsauerlandkreis), stellv. Schatzmeister: Ulrich Lehmann (KV Unna)
Schriftführer: Marko Kleine (KV Hochsauerlandkreis)
5 Beisitzer: Guido Grützmacher (KV Herne), Dr. Dominik Burghardt (KV Olpe), Ulrich von Zons (KV Soest), Regine Stephan (KV SiWi) und Sascha Hermann (KV SiWi)
Dem Vorstand gehörten zwölf Mitglieder an, davon vier aus dem KV SiWi und gleich mehrere aus dem Netzwerk um den Neonazi M. Helferich – darunter z. B. Nils Hartwig (enger Vertrauter Helferichs; Junge Alternative, rechter Rand der AfD). Gegen ihn lief im Februar 2024 ebenfalls ein Parteiausschlussverfahren. Details: https://www1.wdr.de/politik/politik-in-nrw/afd-hartwig-streit-um-ganz-re...
06.02.2024 – Eingang des Antrags des Landesvorstands auf Parteiausschluss in der Landesgeschäftsstelle (Dylong-PAV-05-02-2024, vgl. F)
07.02.2024 – Übermittlung von Abmahnung und Parteiausschlussantrag und anschließender E-Mail-Wechsel zwischen Zaum und Meyer-Soltau
07.02.2024, 13:03 Uhr – Eingang des Parteiausschlussantrags des Landesvorstands beim LSG NRW
Knuth Meyer-Soltau (LaVo NRW) schickte um 13:03 Uhr eine E-Mail an das Landesschiedsgericht (Frau Tegethoff). Betreff: „Neues Verfahren : Dylong-PAV-05-02-2024“ (F).
07.02.2024, 16:02 Uhr – Übermittlung des Abmahnungsschreibens (C) durch Zaum an B. Dylong
„Sehr geehrte Frau Dylong, liebe Barbara!
Der Bezirksvorstand hat in seiner Sitzung vom 5.2.24 beiliegende Abmahnung gegen Sie beschlossen. Ein gleichlautendes Einschreiben geht Ihnen in den nächsten Tagen per Post zu.
Mit freundlichen Grüßen
Christian Zaum“ (F)
07.02.2024, 16:55 Uhr – Meyer-Soltaus Einwände gegen die Abmahnung
Knuth Meyer-Soltau (LaVo) kritisierte die Übermittlung der Abmahnung, erklärte sie für ungültig und forderte den Bezirk auf, die zugrunde liegenden Unterlagen zu übermitteln.
from: Knuth Meyer-Soltau
to: Christian Zaum, Landesvorstand NRW, AfD Landesschiedsgericht NRW
cc: <barbara.dylong@ [...]
„Sehr geehrter Herr Zaum, sehr geehrte Beteiligte,
der Landesvorstand hat entsprechend der Intervention des Bezirkssprechers und auf dessen Antrag hin bereits den Antrag auf ein PAV beim zuständigen Schiedsgericht gestellt. Die hier merkwürdigerweise übermittelte Abmahnung, die den erhobenen Vorwürfen gegenüber auch nicht verhältnismäßig gewesen wäre, kann daher durch den Bezirk nicht ausgesprochen werden. Diese ist, infolge des höherrangigen Rechts des Landesvorstandes, daher unwirksam. Die entsprechenden Unterlagen werden durch das Landesschiedsgericht zugestellt werden. Gleichwohl erhält das LSG sowohl diese ‚Abmahnung‘, wie auch diese Nachricht in Kopie. Der Bezirk wird gebeten die entsprechenden Unterlagen, welche dieser ‚Abmahnung‘ zugrunde dem Landesvorstand zu übersenden.
Mit freundlichen Grüßen
Knuth Meyer-Soltau
Beisitzer“ (F)
12.02.2024 – Mitteilung des Landesschiedsgerichts an B. Dylong über den Parteiausschlussantrag
Der Antrag auf Parteiausschluss, den der Landesvorstand kurz zuvor beim Landesschiedsgericht (LSG) NRW eingereicht hatte, wurde Frau Dylong per E-Mail – wie in diesen Verfahren üblich – übermittelt. Sie erhielt die Möglichkeit, binnen einer Woche eine Stellungnahme abzugeben. Das LSG setzte auch Christian Zaum und den Landesvorstand NRW in CC.
14.02.2024 – Weiterleitung der E-Mail des Landesvorstands vom 07.02.2024 durch das LSG an B. Dylong und Christian Zaum
18.02.2024 – Die Frau mit dem sauberen Führungszeugnis: B. Dylongs Widerspruch gegen den Parteiausschlussantrag per E-Mail an das LSG
In ihrer emotionalen, teils etwas wirr wirkenden Stellungnahme bestritt Frau Dylong vehement den Vorwurf, antisemitisches Gedankengut zu haben:
„Ich bin nicht rechtsextrem und besitze auch kein antisemitisches Gedankengut.“
Sie behauptete, das Video über Nancy Faeser vor dem Weiterleiten nicht angesehen zu haben. Dabei führte sie an, dass es an diesem Tag „nur um Frau Faeser gegangen“ sei, da die damalige Innenministerin sich für die Vorbereitung eines AfD-Verbotsverfahrens ausgesprochen habe; daher sei Frau Dylong davon ausgegangen, dass das Video „Die ganze Wahrheit über Nancy Faeser“ diese Äußerungen thematisiere.
In diesem Kontext lenkte Frau Dylong den Fokus auf ihre eigene wahrgenommene Bedrohung durch eine „Bewegung gegen Rechts“:
[…] Selbst unser Bürgermeister wettert auf einer Kundgebung gegen unseren Neujahrsempfang ‚wir dulden hier keine Nazis.‘… Ich werde auch gefragt : was macht die Partei zum Schutz Ihrer Mitglieder und Mandatsträger. […]“
Anschließend räumte Frau Dylong ein, dass es ein Fehler gewesen sei, das Video bzw. die WhatsApp-Nachricht, die sie hier als „Mail“ bezeichnete, weiterzuleiten, und betonte erneut ihr eigenes Leiden:
„Es war von mir nicht richtig, diese Mail über Frau Faser ‚ungelesen‘ weiterzuleiten. Das ist mein Fehler und sie können gar nicht ermessen, wie sehr ich darunter leide.“
In Bezug auf den antisemitischen Text, den sie am 15.10.2023 auf ihrem privaten Facebook-Account teilte, bestritt sie dagegen nicht, dessen Inhalt gekannt und ihn somit bewusst verbreitet zu haben. Dies deckt sich mit den vorliegenden Berichten C. Zaums (vgl. A). Hier führte sie lediglich an, sich schriftlich beim KV und beim BV Arnsberg entschuldigt und ihren Facebook-Account gelöscht zu haben. Anschließend betonte Frau Dylong ihre Vertrauenswürdigkeit, indem sie „Verschwiegenheitsregeln“ erwähnte, an die sie sich in ihrem Beruf bislang immer gehalten habe:
„Es geht mir wirklich an die Nerven, das mir so etwas passiert ist. Ich habe in meinem Berufsleben in einer Bank in leitender Funktion gearbeitet, mit sehr strengen Verschwiegenheitsregeln, die ich nie missachtet habe oder die Anlass zur Klage waren, und dann passiert mir so was. Ich habe alles gelöscht, auch den Facebook Account ‚REIKI-ZENTRUM SIEGEN‘..“*
In einem weiteren kurzen Absatz bekundete sie ihre persönliche Integrität und Treue gegenüber der AfD:
„Ich bin seit Febr. 2016 aktives Mitglied im KV Siegen-Wittgenstein […]. Ich habe keinen Eintrag in meinem polizeilichem Führungszeugnis, habe in meiner Freizeit immer Menschen mit Problemen -egal welcher Nationalität oder Hautfarbe- geholfen.[…]“
Anschließend schloss Frau Dylong mit der Bitte, ihre Entschuldigung „großherzig anzunehmen“ (G).
31.01.2025 – Verfahren „NRW 05/2024 LaVo ./. Dylong“ in der Liste laufender Verfahren mit dem Vermerk „Ordner leer“ (K)
Aktuell: Kein Beschluss des LSG zum PAV Dylong zu finden
Da in den [bisher vorliegenden] Dokumenten weder eine Entscheidung noch ein Eröffnungsbeschluss des Landesschiedsgerichts zum Parteiausschlussverfahren gegen Frau Dylong auffindbar war und sie weiterhin Parteimitglied ist, ist davon auszugehen, dass der PAV-Antrag des Landesvorstands keinen Erfolg hatte.
Frau Dylong beendete die damalige Legislaturperiode als Fraktionsvorsitzende ungestört.
Heute ist sie stellvertretende Fraktionsvorsitzende und Fraktionsgeschäftsführerin im Siegener Stadtrat.
Fußnoten und Ergänzungen
* Fr. Dylong hielt/hält sich, wie Herr Zaum anmerkte (vgl. A), für eine „Reiki-Meisterin“; sie warb u. a. über ihren Facebook-Account für Leistungen des „Reiki-Zentrum Siegen“, als dessen Inhaberin sie – beispielsweise auf branchenbuchdeutschland.de – gelistet ist.
Die verlinkte Website reikizentrum-siegen.de ist zum Zeitpunkt dieser Recherche nicht mehr online. Ältere Snapshots der Website, die sich in Internetarchiven finden lassen, listen Frau Dylong ebenfalls im Impressum und bieten einen ersten Einblick in die „Leistungen“ dieses „Zentrums“: [ Abbildung in Pdf-Version aufrufbar]
„Durch die Einweihung in den Melchizedek Orden erhöht sich deine Aurafrequenz und somit auch deine Bewußtseinsstufe. Die Energien des Melchizedek Orden öffnen dir den intuitiven Zugang zu alten Kenntnissen.“
In ihrer Vorstellung auf der Website der AfD-Fraktion im Siegener Rat schreibt Frau Dylong bis heute [11/26] Folgendes: „In Geisweid habe ich 23 Jahre lang erfolgreich das Reiki-Zentrum geleitet.“
Vgl. hierzu auch: https://www.siegener-zeitung.de/lokales/siegerland/siegen-warum-wird-bar...
Abschlussbemerkung
Dieser Beitrag ist mit einigen weiteren lokalen Fällen und Themen eng verknüpft und im Kontext einer größeren, laufenden Recherche zur regionalen AfD zu betrachten. Aufgrund der Relevanz der Thematik für das öffentliche Interesse wurde sich für eine frühzeitige Einzelveröffentlichung entschieden.
Der obige Artikel erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Er soll Journalist*innen und interessierte Bürger*innen einladen, die zitierten Dokumente selbst unabhängig zu prüfen, eigene Folgerecherchen anzustellen und zur unabhängigen öffentlichen Meinungsbildung beizutragen.
Quellenverzeichnis
A · 04.12.2023 – Schreiben von Christian Zaum an den Landesvorstand der AfD NRW zu Ordnungsmaßnahmen gegen Barbara Dylong.
B · 04.12.2023 – E-Mail von Knuth Meyer-Soltau an Christian Zaum als Antwort auf dessen Schreiben zu Ordnungsmaßnahmen gegen Barbara Dylong.
C · 08.01.2024 – Abmahnungsschreiben von Christian Zaum an Barbara Dylong. Das Schreiben wurde am 07.02.2024 per E-Mail übermittelt.
D · 29.01.2024 – Umlaufbeschluss des Landesvorstands der AfD NRW, ein Parteiausschlussverfahren gegen Barbara Dylong zu beantragen.
E · 05.02.2024 – Antrag des Landesvorstands der AfD NRW an das Landesschiedsgericht auf Parteiausschluss von Barbara Dylong.
F · ab 07.02.2024 – E-Mail-Verkehr zwischen dem Landesvorstand und dem Landesschiedsgericht der AfD NRW, Christian Zaum und Barbara Dylong zur Abmahnung und zum Parteiausschlussantrag. Darin enthalten sind die E-Mail von Zaum an Dylong vom 07.02.2024 um 16:02 Uhr und die E-Mail von Knuth Meyer-Soltau an Zaum vom selben Tag um 16:55 Uhr.
G · 18.02.2024 – Stellungnahme von Barbara Dylong zum Parteiausschlussantrag, per E-Mail an das Landesschiedsgericht der AfD NRW.
H · 20.06.2024 – Antrag des Landesvorstands der AfD NRW auf Einleitung eines Parteiausschlussverfahrens gegen Christian Zaum und auf Entzug seiner Mitgliedsrechte. Der vorliegende Auszug enthält den Abschnitt zum Fall Dylong.
I · 04.10.2024 – Protokoll der Anhörung vor dem Landesschiedsgericht der AfD NRW mit Aussagen von Christian Zaum und Roland Steffe.
J - Antrag von Christian Zaum auf Überprüfung des Beschlusses des Landesschiedsgerichts der AfD NRW vom 09.07.2024 in seinem Parteiausschlussverfahren. Der Antrag enthält einen Abschnitt zu den Vorwürfen im Zusammenhang mit dem Fall Dylong.
L · 31.01.2025 – Verfahrensliste mit dem Eintrag „NRW 05/2024 LaVo ./. Dylong“ und dem Vermerk „Ordner leer“
Weitere Quellen:
- Siegener Zeitung, Beiträge vom 18.10.2023 und 24.11.2023 zur Resolution „Solidarität mit Israel“. Beide Beiträge sind vollständig in Quelle A enthalten.
